Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1111
BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92 (https://dejure.org/1992,1111)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1992 - 4 StR 108/92 (https://dejure.org/1992,1111)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1992 - 4 StR 108/92 (https://dejure.org/1992,1111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anordnung der Unterbringung - Maßregeln der Besserung und Sicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 64, 67f

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2370 (Ls.)
  • NStZ 1992, 432
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92
    Die Anordnung darf nur unterbleiben, wenn eine Entziehungskur von vornherein aussichtslos ist (§ 64 Abs. 2 StGB; BGHSt 28, 327 (328)).
  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 728/90

    Milderung des Strafrahmens - Inhalt der Urteilsgründe - Verneinung eines

    Auszug aus BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92
    Bei Vorliegen einer Drogen- und/oder Alkoholabhängigkeit, auch wenn diese nicht zu einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB geführt hat, ist im Urteil stets zu erörtern, ob § 64 StGB Anwendung findet (Detter, NStZ 1991, 475 (479 m.w.N.)).
  • BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02

    Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat

    Vielmehr ist mit der Rechtskraft der späteren Anordnung die frühere erledigt (vgl. BGH NStZ 1992, 432; Beschluß vom 17. Juli 1997 - 4 StR 314/97; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 64 Rdn. 15, § 67f Rdn. 1 m. w. N.).
  • BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98

    Pistole, Holzknüppel und Plastikklebeband - § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1b

    Abgesehen davon, daß die zum Drogenkonsum getroffenen Feststellungen zur Überprüfung dieser Bekundung nicht ausreichen, erfordert die Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 StGB nicht die Bejahung der Voraussetzungen des § 21 StGB (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 6).
  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit);

    Vielmehr ergibt sich aus § 67f StGB, dass von einer an sich gebotenen Unterbringungsanordnung gerade nicht deshalb abgesehen werden kann, weil eine bereits früher angeordnete und noch vollstreckbare Unterbringungsanordnung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2006 - 3 StR 305/06, NStZ-RR 2007, 38, 39; vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2003, 89; vom 30. März 1992 - 4 StR 108/92, NStZ 1992, 432; MüKo-StGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 86).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; nachträgliche Bildung der

    Für seine gegenteilige Entscheidung hat sich das Landgericht auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1992 (4 StR 108/92, NStZ 1992, 432) bezogen.
  • BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (sich aufdrängender

    Denn der Senat kann nicht mit Sicherheit ausschließen, daß die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wäre, wenn zugleich auch die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden wäre (vgl. BGHSt 28, 327, 330; BGHR StGB § 64 Ablehnung 6, 7; BGH, Beschluß vom 5. Oktober 2000 - 4 StR 377/00).
  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung; Gesamtbetrachtung aller

    Das neue Tatgericht wird gegebenenfalls zu beachten haben, dass eine Maßregel nach § 64 StGB nicht die Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB erfordert (BGHR StGB § 64 Ablehnung 6).
  • BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07

    Konkurrenzen (Konsumtion zwischen Raub und Freiheitsberaubung); verminderte

    Die Tat hat demnach Symptomwert für den Hang im Sinn des § 64 Abs. 1 StGB (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2), dessen Annahme nicht entgegenstünde, wenn die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht vorlagen (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 6).
  • BGH, 12.09.2000 - 4 StR 305/00

    Tateinheit; Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Daß der Drogenkonsum des Angeklagten nach der ersichtlich ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen getroffenen Einschätzung des Landgerichts nicht zu einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit geführt hat, steht der Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 Abs. 1 StGB nicht entgegen (st. Rspr.; BGHR StGB § 64 Ablehnung 6, 8; BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 64 StGB ist die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zwar auch dann anzuordnen, wenn die Maßregel schon in einem anderen Verfahren angeordnet worden ist, mit der Folge, daß die frühere Anordnung mit der Rechtskraft der späteren gemäß § 6 f StGB erledigt ist (vgl. BGH NStZ 1992, 432 ).
  • BGH, 22.07.2005 - 2 StR 258/05

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung einer

    Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich auch dann zwingend, wenn die Maßregel schon in einem früheren Verfahren angeordnet worden ist (vgl. u.a. BGH NStZ 1992, 432; BGH, Urteil vom 12. September 2001 - 3 StR 313/01; BGHR StGB § 64 Ablehnung 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.10.2000 - 4 StR 377/00

    Fehlerhafte unterlassene Prüfung einer Unterbringung des Angeklagten in einer

  • BGH, 11.12.2001 - 5 StR 552/01

    Fehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 542/00

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 12.09.2001 - 3 StR 313/01

    Wiederholte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Ablehnung

  • BGH, 23.06.2000 - 2 StR 118/00

    § 64 StGB bei unsicherem § 21 StGB

  • BGH, 03.09.1997 - 3 StR 427/97

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03
  • BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94

    Fehlerhafte Begründung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 30.09.1992 - 2 StR 412/92

    Erörterung der Frage der Unterbringung eines heroinabhängigen Angeklagten in

  • BGH, 30.01.1996 - 4 StR 757/95

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

  • BGH, 27.04.1994 - 3 StR 93/94

    Revision - Nachholung der Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung

  • BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97

    Voraussetzungen für die zwingende Anordnung einer Unterbringung in einer

  • BGH, 18.04.1994 - 5 StR 141/94

    Anordnung der Unterbringung - Entziehungsanstalt - Revision - Angeklagter -

  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 324/97

    Prüfung des minder schweren Falles einer Straftat - Vorrangige Würdigung der

  • BGH, 17.08.1993 - 1 StR 469/93

    Ermessensgebrauch trotz Verwirklichung aller Voraussetzungen des § 64

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht