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   BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99   

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https://dejure.org/1999,4264
BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99 (https://dejure.org/1999,4264)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1999 - 4 StR 111/99 (https://dejure.org/1999,4264)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99 (https://dejure.org/1999,4264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 602
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.1992 - 1 StR 61/92

    Berücksichtigung fehlender Reue bei der Prüfung des Vorliegens von besonderen

    Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99
    Diese Wertung ist im Hinblick auf den zuletzt genannten Grund rechtsfehlerhaft, weil sie zulässiges Verteidigungsverhalten des - ein strafrechtlich erhebliches Verhalten bestreitenden - Angeklagten zu dessen Lasten berücksichtigt (vgl. BGH StV 1998, 482; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1998 - 5 StR 106/98).
  • BGH, 09.06.1998 - 5 StR 106/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99
    Diese Wertung ist im Hinblick auf den zuletzt genannten Grund rechtsfehlerhaft, weil sie zulässiges Verteidigungsverhalten des - ein strafrechtlich erhebliches Verhalten bestreitenden - Angeklagten zu dessen Lasten berücksichtigt (vgl. BGH StV 1998, 482; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1998 - 5 StR 106/98).
  • BGH, 07.02.1996 - 3 StR 358/95

    Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Versagung der

    Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99
    Dem Senat ist eine eigene Sachentscheidung (in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO) verwehrt, weil der Tatrichter - entgegen der in § 56 StGB nahegelegten Prüfungsfolge (vgl. BGHR StGB § 56 Begründung 1) - die Antwort auf die Frage nach einer günstigen Sozialprognose (vgl. hierzu Tröndle/Fischer aaO. Rdn. 4 ff.) offengelassen hat.
  • BGH, 20.02.1998 - 2 StR 14/98

    Verweigerung der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer ungünstigen

    Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99
    Diese Wertung ist im Hinblick auf den zuletzt genannten Grund rechtsfehlerhaft, weil sie zulässiges Verteidigungsverhalten des - ein strafrechtlich erhebliches Verhalten bestreitenden - Angeklagten zu dessen Lasten berücksichtigt (vgl. BGH StV 1998, 482; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1998 - 5 StR 106/98).
  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 186/22

    Strafaussetzung (Sozialprognose: keine Verpflichtung des Angeklagten zu

    Wahrheitswidrige oder beschönigende Angaben des Angeklagten dürfen deshalb regelmäßig weder strafschärfend berücksichtigt noch zur Ablehnung einer günstigen Sozialprognose im Rahmen des § 56 StGB herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021 ? 6 StR 224/21, StV 2022, 158; Beschluss vom 20. April 1999 ? 4 StR 111/99, StV 1999, 602; Beschluss vom 20. Februar 1998 ? 2 StR 14/98, StV 1998, 482).
  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 654/17

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer positiven Sozialprognose (unzulässige

    Dies ist rechtsfehlerhaft, weil sich der Angeklagte mit dem von der Strafkammer vermissten Verhalten in Widerspruch zu seiner eigenen Verteidigungsstrategie hätte setzen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2003 - 3 StR 91/03, NStZ-RR 2003, 264; vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, StV 1999, 602; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56 Rn. 30).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 545/01

    Grundsatz strikter Alternativität; milderes Gesetz (Gesamtvergleich); Aussetzung

    Diese Ausführungen berücksichtigten rechtsfehlerhaft (vgl. BGH StV 1998, 482; 1999, 602; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12) zulässiges Verteidigungsverhalten des ein strafrechtlich erhebliches Verhalten bestreitenden Angeklagten zu dessen Lasten.
  • BGH, 02.06.2021 - 6 StR 224/21

    Strafaussetzung (Kriminalprognose; fehlende Unrechtseinsicht: zulässiges

    Fehlende Unrechtseinsicht durfte nicht zum Nachteil der die Tat bestreitenden Angeklagten gewertet werden; denn auch im Rahmen des § 56 StGB darf einem Angeklagten ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten nicht angelastet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15; vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, NStZ-RR 1999, 358; vom 20. Februar 1998 - 2 StR 14/98, StV 1998, 482).
  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 521/15

    Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose: Berücksichtigung von

    Auch im Rahmen des § 56 StGB ist dem Angeklagten ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten nicht anzulasten (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, StV 1999, 602; vom 20. Februar 1998 - 2 StR 14/98, StV 1998, 482; vom 20. Dezember 1988 - 1 StR 664/88, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 6).
  • VerfG Brandenburg, 17.12.2009 - VfGBbg 51/09

    Bergründung; Rechtsweggarantie; Willkür; Strafaussetzung zur Bewährung;

    Auch darf das Fehlen von Reue und Einsicht bei einem die Tat bestreitenden Täter nicht zur Begründung einer negativen Prognose herangezogen werden (BGH, Beschluss vom 20. April 1999, - 4 StR 111/99 -, NStZ-RR 1999, 358).
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