Rechtsprechung
BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § 265a StGB
Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung (Analogieverbot; Wortlautgrenze; Bestimmtheitsgrundsatz; Strafbarkeit des Schwarzfahrens; historischer Wille des Gesetzgebers) - lexetius.com
StGB § 265 a Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Auslegung des Tatbestandsmerkmales "Erschleichen" i.S.d. § 265a Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB)
- Judicialis
- ra.de
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Schwarzfahren als strafbares "Erschleichen"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schwarzfahrer
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Sog. Schwarzfahren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Erlangen von Beförderungsleistungen durch unauffälliges Vorgehen genügt zur Strafbarkeit nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von Leistungen - Überwindung von Schutzvorrichtungen oder Umgehung von Kontrollen nicht erforderlich
Besprechungen u.ä. (4)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Der BGH bestätigt die Strafbarkeit der "einfachen Schwarzfahrt" - Zu Unrecht und mit problematischen Weiterungen (Dr. Karsten Gaede)
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung im Sinne des § 265a Abs. 1 StGB
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Auch schlichtes Schwarzfahren ist Beförderungserschleichung
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Überlastete Justiz: Schwarzfahrer behindern Schutz vor Jugendgewalt
Papierfundstellen
- BGHSt 53, 122
- NJW 2009, 1091
- NStZ 2009, 211
- NZV 2009, 299
- NJ 2009, 252
- StV 2009, 358
- JR 2009, 242
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Köln, 02.09.2015 - 1 RVs 118/15
Fahren ohne Fahrschein bleibt auch bei Tragen einer Mütze mit Aufschrift "Ich …
Nach der Rechtsprechung wird eine Beförderungsleistung bereits dann im Sinne des § 265a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - 4 StR 117/08 -, zitiert nach juris, Leitsatz und Rn. 13). - OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 1 Ss 336/08
Beförderungserschleichung: Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung; notwendige …
Er muss darüber hinaus für einen objektiven Beobachter den Anschein ordnungsgemäßer Erfüllung der Geschäftsbedingungen erregt haben (vgl. BGH Beschl. v. 8.1.2009 - Az.: 4 StR 117/08; Beschl. d. Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt v. 6.4.2009 - Az.: 2 Ss 313/07). - OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18
Kurze Freiheitsstrafe bei Leistungserschleichung
Das Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" i.S.d. § 265a StGB ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt nutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. den auf Vorlage ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08. Januar 2009 in 4 StR 117/08 = BGHSt 53, 122 = NStZ 2009, 211 = StV 2009, 358).
- KG, 02.03.2011 - 1 Ss 32/11
Beförderungserschleichung bei Überzeugungstäter
Eine Beförderung wird dann im Sinne von § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH NStZ 2009, 211; OLG Frankfurt NJW 2010, 3107; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; OLG Stuttgart NStZ 1991, 41; BayObLG StV 2002, 428; OLG Naumburg StraFo 2009, 343). - OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 RVs 1/11
Entscheidung über das Vorliegen des Erschleichens einer Beförderung ist auch bei …
a) Das Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" i. S. d. § 265 a StGB ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt nutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. den auf Vorlage ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08. Januar 2009 in 4 StR 117/08 = BGHSt 53, 122 = NStZ 2009, S. 211 = StV 2009, S. 358). - OLG Hamm, 02.02.2012 - 3 RVs 4/12
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung; Feststellungen …
Insoweit ist zumindest die Feststellung unter näherer Angabe der angewandten Tatsachen erforderlich, dass der Angeklagte sich (vertragswidrig) "mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit" umgeben hat (…vgl. Fischer, StGB, 57. Aufl., Rdnr. 21 zu § 265 a m.w.N.; BGHSt 53, 122). - OLG München, 09.06.2009 - 5St RR 128/09
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch …
Eines Eingehens auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2009 (NJW 2009, 1091 f. = JZ 2009, 479 m. krit. Anm. Alwart) bedarf es in diesem Zusammenhang deshalb nicht.Der Wortsinn des "Erschleichens" beinhaltet lediglich die Herbeiführung eines Erfolgs auf unrechtmäßigem, unlauterem oder unmoralischem Weg (BGH NJW 2009, 1091 = JZ 2009, 477 m. krit. Anm. Alwart).
- LG München II, 26.04.2018 - 9 Ns 49 Js 23257/15
Erschleichen von Leistungen öffentlicher Verkehrsmittel
Da das Tatbestandsmerkmal schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung eine weite Auslegung zulässt, ist es von Verfassungswegen auch nicht zu beanstanden, dass unter dem Begriff des Erschleichens einer Beförderung jedes Verhalten zu verstehen ist, das der Ordnung widerspricht und durch das sich ein Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt (so auch BGH NJW 2009, 1091). - OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 180/09
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch …
Der Wortsinn des "Erschleichens" beinhaltet lediglich die Herbeiführung eines Erfolgs auf unrechtmäßigem, unlauterem oder unmoralischem Weg (BGH NJW 2009, 1091). - AG Bad Urach, 14.09.2022 - 1 C 250/21
Einordnung eines "erhöhten Beförderungsentgelts" der Deutschen Post als …
Eine Beförderungsleistung wird aber bereits dann im Sinne des § 265a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 4 StR 117/08 -, BGHSt 53, 122-128). - LG Limburg, 12.12.2016 - 2 Ks 2 Js 59526/15
- OLG Naumburg, 07.06.2012 - 2 Ss 68/12
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Feststellungen eines Gerichts hinsichtlich …
- LG Dresden, 12.05.2011 - 3 Qs 40/11
Erschleichen von Beförderungsleistungen - Tatnachweis bei Ersttäter
- LG Limburg, 12.12.2016 - 2 Ks