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   BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76   

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BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76 (https://dejure.org/1976,1971)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1976 - 4 StR 117/76 (https://dejure.org/1976,1971)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76 (https://dejure.org/1976,1971)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen eines Verzichts die Ladungsfrist einzuhalten, auf den Antrag das Verfahren auszusetzen - Rechtswirksamkeit des Verzichts auf die Ladungsfrist - Kenntnis des Rechts auf Einhaltung der Ladungsfrist - Voraussetzungen der Einhaltung der Ladungsfrist gegenüber ...

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.07.1961 - 1 StR 257/61
    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76
    Der Erörterung bedarf nur folgendes: Obwohl dies bei der rechtlichen Würdigung nicht ausdrücklich gesagt wird, ist nach den Feststellungen davon auszugehen, daß der Angeklagte H. sich an dem Raubüberfall nicht nur als Gehilfe, sondern als Mittäter auf Grund gegenseitigen Einverständnisses zu bewußtem und gewolltem Zusammenwirken beteiligen wollte (vgl. Dreher StGB 36. Aufl. § 30 Rdn. 12 mit Hinweis auf BGH Urteil vom 11. Juli 1961 - 1 StR 257/61).
  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55

    Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76
    Er ist deshalb nicht freiwillig von dem unbeendeten Versuch zurückgetreten (vgl. BGHSt 9, 48 ff).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76
    Bezüglich der übrigen abgelehnten Beweisanträge, wird für die neue Verhandlung auf BGHSt 14, 339, 342; GA 1956, 384, 385 (zur Frage des völlig ungeeigneten Beweismittels) und auf BGH MDR 1970, 778 (zur Bedeutungslosigkeit einer Beweistatsache) hingewiesen.
  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63

    Einhaltung der Ladungsfrist für den Verteidiger - Bestellung eines Verteidigers

    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76
    Das gilt aber nur dann, wenn er in dem Zeitpunkt, in dem die Frist für den Angeklagten beginnt, bereits gerichtlich bestellt oder seine Wahl dem Gericht angezeigt worden ist (BGH NJW 1963, 1114).
  • BGH, 02.07.1963 - 5 StR 217/63
    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76
    Gegenüber dem Wahlverteidiger des Angeklagten B. brauchte demnach die Ladungsfrist nicht eingehalten zu werden; sein Pflichtverteidiger hingegen hat aus eigenem Recht auf ihre Einhaltung verzichtet, er bedurfte dazu keiner Ermächtigung durch den Angeklagten (vgl. BGHSt 18, 396 ff).
  • BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71

    Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur

    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76
    Der Verzicht setzt Kenntnis des Rechts auf Einhaltung der Ladungsfrist voraus (vgl. die Nachweise in BGHSt 24, 143 ff, 147; Löwe/Rosenberg StPO 22. Aufl. § 217 Anm. 5, allerdings zum stillschweigenden Verzicht), zumindest ungefähre Kenntnis (Kleinknecht StPO 32. Aufl. § 217 Anm. 2).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76
    Gleichwohl kann es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 4 StPO bei einer Veränderung der materiellen oder prozessualen Sachlage, etwa nach einem Verteidigerwechsel (vgl. BGH NJW 1973, 1985, 1986 mit weiteren Nachweisen), ausnahmsweise geboten sein, die Hauptverhandlung auszusetzen, wenn anders eine angemessene Verteidigung des Angeklagten nicht gewährleistet ist (vgl. Löwe/Rosenberg aaO).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76
    Diese Feststellungen ergeben, daß der Angeklagte B. (zusammen mit W.) subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschritten und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung angesetzt hatte, weil sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden sollte (BGHSt 26, 201).
  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub -

    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76
    Zutreffend hat die Strafkammer die Tat des Angeklagten B. als schweren Raub gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB gewürdigt, da der Mittäter, wie er wußte, eine Waffe im Sinne dieser Bestimmung bei sich führte (BGH NJW 1976, 248).
  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 79/70

    Fehlender Vermerk in der Niederschrift über die Gelegenheit des Beklagten zur

    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76
    Bezüglich der übrigen abgelehnten Beweisanträge, wird für die neue Verhandlung auf BGHSt 14, 339, 342; GA 1956, 384, 385 (zur Frage des völlig ungeeigneten Beweismittels) und auf BGH MDR 1970, 778 (zur Bedeutungslosigkeit einer Beweistatsache) hingewiesen.
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Ein Gesetzesverstoß liegt insoweit nur vor, wenn eine Aussetzung unterbleibt, obwohl es auf der Hand liegt, daß sie zur genügenden Vorbereitung der Verteidigung erforderlich ist (BGHSt 8, 93, 96; BGH NJW 1973, 1985, 1986; BGH, Urteil vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Das sind die "klassischen" Intentionen des Beweisermittlungsantrags, der vorliegt, wenn "die Beweistatsachen oder das Beweismittel erst gesucht werden" (RG HRR 1942, 133; vgl. auch RGSt 64, 432; RG JW 1933, 450 Nr. 41; RG HRR 1933, 1061; BGHSt 1, 29, 31; 6, 128, 129; BGH, Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76 - bei Holtz MDR 1976, 815; BGH, Urt. vom 30. Juli 1980 - 2 StR 343/80 - bei Holtz MDR 1980, 987 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag 4. Aufl. S. 48 ff.).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 26, 201 ff mit weiteren Nachweisen; BGH, Urteil vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76 - S. 8 und 9).
  • BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80

    Gerhard Härdle

    Dies gilt aber nur dann, wenn der Verteidiger in dem Zeitpunkt, in dem die Frist für den Angeklagten beginnt, seine Wahl angezeigt hat oder wenn er bereits gerichtlich bestellt ist (BGH NJW 1963, 1114; Urteil vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76).
  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86

    Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21

    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 22, 80, 81 [BGH 19.01.1968 - 4 StR 559/67]; 26, 201, 202 ff. [BGH 16.09.1975 - 1 StR 264/75]; 28, 162, 163 [BGH 26.10.1978 - 4 StR 429/78]; 30, 363, 364 [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81]; 31, 178, 182 [BGH 21.12.1982 - 1 StR 662/82]/183;Urt. vom 22. November 1983 - 1 StR 661/83 - BGH GA 1980, 24/25;Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76; vgl. ferner BGH NStZ 1983, 462 sowieBeschl.
  • BGH, 27.01.1982 - 3 StR 437/81

    geplanter Gefängnisausbruch - Keine Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB bei Zusage

    Das Versprechen einer Beihilfe genügt deshalb nicht (BGH, Urteil vom 11. Juli 1961 - 1 StR 257/61; BGH, Urteil vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76; OLG Hamm NJW 1959, 1237 [OLG Hamm 06.03.1959 - 1 Ss 33/59]; Busch in LK, 9. Aufl. § 49 a Rdn 31; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 30 Rdn 18, 23 und 25; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 30 Rdn 12; Samson in SK, 3. Aufl. § 30 Rdn 19; Jescheck, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil 3. Aufl. § 65 III 1, S. 574; Lackner, StGB 14. Aufl. § 30 Anm. 3; Maurach/Gössel/Zipf, Strafrecht, Allg.Teil Teilbd. 2,5. Aufl. § 53 II C 2, S. 267 f; Roxin in LK, 10. Aufl. § 30 Rdn 70).
  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten

    Die Aufgabe des Tatentschlusses ist freiwillig, wenn der Beteiligte das erstrebte Ziel zwar noch für erreichbar hält, es aber nicht mehr erreichen will (vgl. BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 49 - 53; 12, 306, 311; BGH, Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76 -, vom 30. März 1978 - 4 StR 90/78 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 304/79; Roxin a.a.O. Rdn. 1).
  • BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89

    Raub - Versuch - Gewalt - Gewaltanwendung - Raubüberfall - Geldbombe -

    Die Grundsätze der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs NJW 1952, 514 und 4 StR 117/76 vom 29. April 1976, in denen jeweils Raubversuch angenommen worden ist, stehen der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht entgegen.
  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 469/83

    Zulässigkeit der Nichteinholung eines beantragten Sachverständigengutachtens über

    Der Beschwerdeführer verkennt, daß der auf fachärztliche Begutachtung des Angeklagten gerichtete Antrag durch den Nachweis der Anknüpfungstatsachen vorbereitet und zusätzlich begründet werden sollte (vgl. auch BGH, Beschluß vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76 - bei Holtz MDR 1976, 815).
  • BGH, 22.11.1983 - 1 StR 661/83

    Strafbarkeit wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an

    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 22, 80, 81; 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81]; BGH GA 1980, 24/25; Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76; vgl. ferner BGH NStZ 1983, 462 sowie Beschl. vom 9. August 1978 - 3 StR 281/78).
  • BGH, 17.10.1989 - 1 StR 485/89

    Voraussetzungen an eine Verabredung zur schweren räuberischen Erpressung

  • BGH, 25.07.1978 - 1 StR 276/78

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Überschreitung der Schwelle zum "jetzt

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