Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.06.1990

Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90   

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BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90 (https://dejure.org/1990,1521)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1990 - 4 StR 118/90 (https://dejure.org/1990,1521)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90 (https://dejure.org/1990,1521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines Befangenheitsantrages - Zweifel an der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit der erkennenden Richter - Verstoß gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens und unzulässige Beschränkung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 447
  • StV 1990, 394
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Urteil

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
    Entgegen der Ansicht des Landgerichts waren die angegebenen Ablehnungsgründe - Annahme einer Fluchtgefahr wegen bestehender Krankheit des Angeklagten, Bezeichnung des Angeklagten als "Hauptschuldigen", Ablehnung von Beweisantragen wegen Prozeßverschleppung und Ablehnung einer längeren Unterbrechung zur Kenntnisnahme von Urkunden - nicht als zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgrundes "völlig ungeeignet" (Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 26 a Rdn. 4) - und damit einer fehlenden Begründung gleichzustellen - anzusehen (vgl. auch Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1988 - 4 StR 563/88 = BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 3 = bei Miebach NStZ 1989, 220 Nr. 17).

    Der außerordentlich umfangreichen Beweiswürdigung der Strafkammer, die zudem über weite Strecken eine überflüssige Wiedergabe des Ergebnisses der Beweisaufnahme (mit der Angabe, was die Zeugen und Sachverständigen im einzelnen bekundet haben) enthält, hätte es daher größten Teils nicht bedurft (vgl. auch BGH NStZ 1985, 184; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12).

  • BayObLG, 22.10.1980 - 1 ObOWi 287/80
    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
    Selbst wenn der Verteidiger Äußerungen zur Sache abgibt, dürfen diese nur dann als Einlassung eines Angaben verweigernden Angeklagten verwertet werden, wenn durch Erklärung des Angeklagten oder des Verteidigers klargestellt wird, daß der Angeklagte diese Äußerungen als eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BayObLG VRS 60, 120; OLG Hamm JR 1980, 82 mit Anmerkung Fezer).
  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 658/89

    Begriff der Prozeßverschleppung

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
    Schließlich hat die Strafkammer auch die Beweisanträge Nr. 85 und 86 (bzw. Nr. 88) im Ergebnis zu Recht wegen Prozeßverschleppung abgelehnt (vgl. auch Urteil des Senats vom 15. Februar 1990 - 4 StR 658/89 = wistra 1990, 156 = NJW 1990, 1307 [BGH 15.02.1990 - 4 StR 658/89], dort aber mit fehlerhafter Überschrift und fehlerhaftem Leitsatz abgedruckt).
  • BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89

    Strafschärfende Berücksichtigung einer mißbilligenden Einstellung gegenüber einem

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
    Damit hat die Strafkammer aber den Umstand, daß seine Verteidiger Beweisanträge bestimmten Inhalts gestellt haben, als eine zu mißbilligende Einlassung des Angeklagten gewertet (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 1 und 4 bis 6).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89

    Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
    Damit hat die Strafkammer aber den Umstand, daß seine Verteidiger Beweisanträge bestimmten Inhalts gestellt haben, als eine zu mißbilligende Einlassung des Angeklagten gewertet (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 1 und 4 bis 6).
  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87

    Vereidigung nach berechtigter Zeugnisverweigerung während der Aussage

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
    Damit hat die Strafkammer aber den Umstand, daß seine Verteidiger Beweisanträge bestimmten Inhalts gestellt haben, als eine zu mißbilligende Einlassung des Angeklagten gewertet (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 1 und 4 bis 6).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
    Die nach Beschwerdegrundsätzen durchzuführende Prüfung (BGHSt 23, 265 ff) ergibt hier, daß der Angeklagte bei verständiger Würdigung des Sachverhalts keinen Grund hatte, an der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit der erkennenden Richter zu zweifeln: Die Äußerung einer Rechtsansicht (Fälle I 2 und 5 der Revisionsbegründung) rechtfertigt die Ablehnung nicht; die Bezeichnung des Angeklagten als "Hauptschuldigen" war die lediglich verkürzte Wiedergabe der Aussage eines Zeugen im Wege eines Vorhalts an den Angeklagten und die Aufforderung, in einer Zeit von eineinhalb Stunden von inhaltlich ähnlichen Preislisten Kenntnis zu nehmen, war nicht zu beanstanden.
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
    Der außerordentlich umfangreichen Beweiswürdigung der Strafkammer, die zudem über weite Strecken eine überflüssige Wiedergabe des Ergebnisses der Beweisaufnahme (mit der Angabe, was die Zeugen und Sachverständigen im einzelnen bekundet haben) enthält, hätte es daher größten Teils nicht bedurft (vgl. auch BGH NStZ 1985, 184; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12).
  • OLG Hamm, 27.03.1979 - 4 Ss 2376/78
    Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
    Selbst wenn der Verteidiger Äußerungen zur Sache abgibt, dürfen diese nur dann als Einlassung eines Angaben verweigernden Angeklagten verwertet werden, wenn durch Erklärung des Angeklagten oder des Verteidigers klargestellt wird, daß der Angeklagte diese Äußerungen als eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BayObLG VRS 60, 120; OLG Hamm JR 1980, 82 mit Anmerkung Fezer).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    Da der Verteidiger Beistand und nicht Vertreter des Angeklagten ist (st. Rspr. seit RGSt 66, 209, 211), handelt es sich insoweit - genauso wie bei allgemeinen Äußerungen, prozessualen Erklärungen oder Tatsachenbehauptungen in Beweisanträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447; Beschluss vom 22. März 1994 - 1 StR 100/94, NStZ 1994, 352; Beschluss vom 12. April 2000 - 1 StR 623/99, NStZ 2000, 495, 496; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208) - um seine eigenen Prozesserklärungen.
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden

    Beweisbehauptungen, die in einem von dem Verteidiger gestellten Beweisantrag enthalten sind, dürfen jedoch nicht in eine Einlassung des Angeklagten umgedeutet werden, sofern sich dieser hierzu nicht erklärt (BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 261 Rn. 16a).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Läßt ein schweigender Angeklagter zu, daß der Verteidiger Äußerungen zur Sache abgibt, sind diese als Einlassungen des Angeklagten nur verwertbar, wenn durch Erklärungen des Angeklagten oder des Verteidigers klargestellt worden ist, daß der Angeklagte sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (BGH NStZ 1990, 447).
  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    Beweisbehauptungen, die in einem von dem Verteidiger gestellten Beweisantrag enthalten sind, dürfen nicht in eine Einlassung des Angeklagten umgedeutet werden, sofern sich dieser hierzu nicht erklärt (BGH, Beschlüsse vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208; vom 12. April 2000 -, 1 StR 623/99, NStZ 2000, 495; vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447, 448).
  • BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines

    Dementsprechend darf der Antrag des Verteidigers sowie die hierzu abgegebene Begründung oder weitergehende Erläuterung nicht als Einlassung des Angeklagten behandelt werden, es sei denn der Angeklagte erklärt (eventuell auf Befragen), er mache sich das Vorbringen als eigene Einlassung zu eigen (BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, StV 1990, 394; Urteil vom 24. Juli 1991 - 4 StR 258/91, BGHR StPO, § 243 Abs. 4 Äußerung 4; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 118).
  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99

    Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Verwertung dieser Tatsache

    So hat es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem schweigenden Angeklagten für unzulässig erachtet, die in Beweisanträgen des Verteidigers enthaltenen Tatsachenbehauptungen als eine der Beweiswürdigung unterliegende Teileinlassung des Angeklagten (BGH NStZ 1990, 447 f.), oder die Formulierung, mit der er eine Einlassung zur Sache verweigert hat (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 14), zu verwerten.
  • OLG Koblenz, 12.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 54/16

    Strafverfahren: Verlesung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des

    Ebenso wenig ist durch eine Erklärung des Angeklagten oder des Verteidigers klargestellt worden, dass der Angeklagte die in den Schriftsätzen vom 6. Februar 2015 enthaltenen Äußerungen als eigene Einlassung verstanden wissen wollte (vgl. BGH NStZ 2002, 555; NStZ 1990, 447).
  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06

    Aufklärungsrüge (Abgrenzung von der Rüge der mangelnden Verwertung eines in die

    Unbeschadet des Umstands, dass die Tatsachenbehauptung in dem Beweisantrag nicht ohne weiteres als Einlassung des Angeklagten angesehen werden kann (vgl. BGH NStZ 1990, 447; NStZ 2000, 495, 496), stellt es eine rechtsfehlerhafte Anwendung des Zweifelsatzes dar, dass die Kammer die behauptete Tatsache allein deswegen ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hat, weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gab, mittels derer die Behauptung sicher widerlegt werden konnte.
  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 506/01

    Unmittelbarkeitsgrundsatz; Verlesung (schriftliche Erklärungen des Angeklagten

    Ebensowenig kann festgestellt werden, daß durch eine Erklärung des Angeklagten oder des Verteidigers klargestellt worden ist, daß der Angeklagte die in dem Schriftsatz vom 4. Februar 2000 enthaltenen Äußerungen zum Tatgeschehen als eigene Einlassung verstanden wissen wollte (vgl. BGH NStZ 1990, 447).
  • BGH, 20.09.2007 - 1 StR 385/07

    Abgabe von Sacherklärungen (Einlassungen) des Angeklagten über den Verteidiger

    Die weitergehenden Ausführungen des Verteidigers beinhalten hingegen rechtliche Erwägungen, die er hilfsweise angestellt hat und die dann relevant sein sollen, wenn die Sacheinlassung des Angeklagten zur Überzeugung des Gerichts widerlegt ist; diese Ausführungen stellen eine bloße Prozesserklärung, keine Sacheinlassung dar (in vergleichbarem Sinne BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 2 zu Tatsachenbehauptungen in Beweisanträgen; vgl. auch Olk, Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger Diss. Regensburg 2006 S. 72 f.).
  • BGH, 22.03.1994 - 1 StR 100/94

    Verteidiger - Mandant - Erklärung - Einlassung - Verwertbarkeit

  • BGH, 12.04.2000 - 1 StR 623/99

    Betrug; Verfahrenshindernis; Strafanklageverbrauch; Begriff der Tat;

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

  • BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99

    Verjährung und Beendigung bei Bestechlichkeit (Vorteilsnahme); Geständnis;

  • BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 1494/08

    Keine qualifizierte Belehrung des Angeklagten über die prozessualen Folgen der

  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03

    Geständnis; Angeklagter; Erklärung des Verteidigers; Verlesung; Schweigerecht

  • BGH, 14.08.1997 - 1 StR 441/97

    Verwertung von Aüßerungen des Rechtsanwalts zur Sache als Einlassung des

  • BGH, 24.07.1991 - 4 StR 258/91

    Vermögensschaden - Betrug - Grundstückskauf - Vorsatz bei Vertragsschluß - Rechte

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 2b Ss 59/02

    Verwertung von Sacherklärungen des Verteidigers als Einlassung des Angeklagten

  • OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05

    Verurteilung des Angeklagten aufgrund eines vom Verteidiger abgegebenen

  • KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22

    Wertung von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Erklärungen

  • OLG Stuttgart, 17.05.2021 - 1 Rv 26 Ss 334/21

    Differenzierung zwischen Verteidigererklärung und Einlassung des Angeklagten

  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 395/05

    Erklärung; Einlassung des Angeklagten; Erklärung des Verteidigers;

  • OLG Frankfurt, 02.05.1996 - 3 Ws 349/96

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der Aufhebung einer

  • KG, 06.03.2007 - 1 Ss 241/06

    Strafverfahren: Wertung der Ausführungen des Verteidigers als Einlassung des

  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 639/91

    Aufhebung eines Urteils wegen Beruhen der tatrichterlichen Überzeugung auf

  • OLG Hamm, 11.02.1999 - 4 Ss 117/99

    Aufhebung, vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, 2,97 , Inbegriff der

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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1990 - 4 StR 118/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3846
BGH, 21.06.1990 - 4 StR 118/90 (https://dejure.org/1990,3846)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1990 - 4 StR 118/90 (https://dejure.org/1990,3846)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - 4 StR 118/90 (https://dejure.org/1990,3846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft auf die Strafe - Pflicht zur Begründung der Ablehnung eines Antrags auf Nichtanrechnung der erlittenen Untersuchungshaft in den Urteilsgründen - Ausschluss der Anrechnung wegen erlaubten Prozessverhaltens eines Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Urteil

    Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 4 StR 118/90
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß grundsätzlich das erlaubte Prozeßverhalten eines Angeklagten, wozu die Stellung auch im Ergebnis unbegründeter Beweisanträge gehört, nicht zum Ausschluß der Anrechnung führen kann (vgl. Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1988 - 4 StR 563/88 = BGHR StGB § 51 Abs. 1 Satz 2 Prozeßverhalten 1 = StV 1989, 152).
  • BGH, 07.05.1999 - 3 StR 460/98

    Behandlung einer Revision der Staatsanwaltschaft, welche durch Urteil entschieden

    (vgl. BGH NStZ 1992, 30 = BGHR StPO § 351 Hauptverhandlung 1; BGH, Urt. vom 21. Juni 1990 - 4 StR 118/90; Hanack in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 349 Rdn. 24; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 349 Rdn. 35; Maiwald in AK-StPO § 349 Rdn. 11; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl. Rdn. 582; a.A. Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl. Rdn. 1267; Temming in Heidelberger Kommentar StPO 2. Aufl. § 349 Rdn. 10) und aus verfassungsrechtlichen Gründen auch nicht beanstandet worden (BVerfG 2. Kammer -Beschl. vom 11. April 1991 - 2 BvR 402/91), Soweit in der Literatur diese Verfahrensweise zwar nicht grundsätzlich für unzulässig erachtet, aber zumindest in den Fällen, in denen nicht auszuschließen ist, daß das von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel auch zugunsten des Angeklagten Erfolg haben kann, die gemeinsame Entscheidung durch Urteil aufgrund einer beide Revisionen umfassenden mündlichen Verhandlung für vorzugswürdig gehalten wird (vgl. Kuckein in KK 4. Aufl. § 349 Rdn. 22 und 34), entspricht dies der Praxis des Senats.
  • BGH, 09.01.1990 - 3 StR 205/90
    Dies entspricht auch verbreiteter Übung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 - 4 StR 118/90).
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