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   BGH, 13.02.2019 - 4 StR 12/19   

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https://dejure.org/2019,6004
BGH, 13.02.2019 - 4 StR 12/19 (https://dejure.org/2019,6004)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2019 - 4 StR 12/19 (https://dejure.org/2019,6004)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 4 StR 12/19 (https://dejure.org/2019,6004)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der immer wieder aufgefüllte Vorrat des Dealers

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Erwerb

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 4 StR 12/19
    Bei ihrer konkurrenzrechtlichen Bewertung hat die Strafkammer übersehen, dass eine Bewertungseinheit, die verschiedene auf den Betäubungsmittelumsatz gerichtete Tätigkeiten im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit zu einer Tat verbindet, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann gegeben ist, wenn Handelsmengen, die aus verschiedenen Erwerbsakten stammen, zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat zusammengeführt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18 Rn. 5; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 Rn. 5; vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, StV 1998, 595; vgl. Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor § 29 Rn. 623).
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 4 StR 12/19
    Bei ihrer konkurrenzrechtlichen Bewertung hat die Strafkammer übersehen, dass eine Bewertungseinheit, die verschiedene auf den Betäubungsmittelumsatz gerichtete Tätigkeiten im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit zu einer Tat verbindet, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann gegeben ist, wenn Handelsmengen, die aus verschiedenen Erwerbsakten stammen, zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat zusammengeführt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18 Rn. 5; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 Rn. 5; vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, StV 1998, 595; vgl. Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor § 29 Rn. 623).
  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit;

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 4 StR 12/19
    Bei ihrer konkurrenzrechtlichen Bewertung hat die Strafkammer übersehen, dass eine Bewertungseinheit, die verschiedene auf den Betäubungsmittelumsatz gerichtete Tätigkeiten im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit zu einer Tat verbindet, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann gegeben ist, wenn Handelsmengen, die aus verschiedenen Erwerbsakten stammen, zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat zusammengeführt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18 Rn. 5; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 Rn. 5; vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, StV 1998, 595; vgl. Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor § 29 Rn. 623).
  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 95/18

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit;

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 4 StR 12/19
    Bei ihrer konkurrenzrechtlichen Bewertung hat die Strafkammer übersehen, dass eine Bewertungseinheit, die verschiedene auf den Betäubungsmittelumsatz gerichtete Tätigkeiten im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit zu einer Tat verbindet, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann gegeben ist, wenn Handelsmengen, die aus verschiedenen Erwerbsakten stammen, zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat zusammengeführt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18 Rn. 5; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 Rn. 5; vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, StV 1998, 595; vgl. Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor § 29 Rn. 623).
  • LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18

    Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift,

    Freilich führten der Angeklagte und der frühere Mitangeklagte ... die in einem nicht näher feststellbaren Vorgang erworbenen Ecstasy-Imitate im Rahmen des Verkaufsvorgangs am 4. Januar 2019 teilweise zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat mit Teilen der zuvor - am 18. Dezember 2019 - gemeinsam erworben Marihuana- und Haschischmengen zusammen, so dass die Ecstasy-Imitate insgesamt Teil derselben Bewertungseinheit wurden (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 13.02.2019 - 4 StR 12/19; und vom 28.5.2018 - 3 StR 95/18).
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