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   BGH, 09.05.2012 - 4 StR 120/12   

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https://dejure.org/2012,6001
BGH, 09.05.2012 - 4 StR 120/12 (https://dejure.org/2012,6001)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2012 - 4 StR 120/12 (https://dejure.org/2012,6001)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 4 StR 120/12 (https://dejure.org/2012,6001)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungsanforderungen bei der schweren anderen seelischen Abartigkeit: kombinierte Persönlichkeitsstörung, Bandbreite des Verhaltens voll schuldfähiger Menschen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 63 StGB, § 267 StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit aufgrund einer kombinierten Persönlichkeitsstörung

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit für eine Unterbringung nach § 63 StGB

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit aufgrund einer kombinierten Persönlichkeitsstörung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 63
    Begründung der Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit für eine Unterbringung nach § 63 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 164
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.12.2004 - 4 StR 452/04

    Verschlechterungsverbot; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 4 StR 120/12
    b) Dem werden die Urteilsgründe, in denen im Einzelnen darzulegen ist, ob die Persönlichkeitsstörung den erforderlichen Schweregrad erreicht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04), im vorliegenden Fall nicht gerecht.
  • BGH, 27.10.2009 - 3 StR 369/09

    Schuldunfähigkeit (psychiatrischer Sachverständiger; selbständige Entscheidung

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 4 StR 120/12
    Der Rechtsfehler führt auch zur Aufhebung des Freispruchs, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der neue Tatrichter an Stelle der Unterbringung eine Strafe verhängen wird (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09).
  • BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; rechtsstaatswidrige unvertretbare

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 4 StR 120/12
    Das gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung" der Fall ist (Senatsbeschluss vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 2 StR 251/97, BGHR StGB § 63 Zustand 24; Beschluss vom 14. Juli 1999 - 3 StR 160/99, BGHR StGB § 63 Zustand 34).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 4 StR 120/12
    Erst wenn das Muster des Denkens, Fühlens oder Verhaltens, das gewöhnlich im frühen Erwachsenenalter in Erscheinung tritt, sich im Zeitverlauf als stabil erwiesen hat, können die psychiatrischen Voraussetzungen vorliegen, die rechtlich als viertes Merkmal des § 20 StGB, der "schweren anderen seelischen Abartigkeit" angesehen werden (BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 251/97

    Plicht des Tatrichters zur Vornahme einer Gesamtbetrachtung sämtlicher

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 4 StR 120/12
    Das gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung" der Fall ist (Senatsbeschluss vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 2 StR 251/97, BGHR StGB § 63 Zustand 24; Beschluss vom 14. Juli 1999 - 3 StR 160/99, BGHR StGB § 63 Zustand 34).
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 160/99

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 4 StR 120/12
    Das gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung" der Fall ist (Senatsbeschluss vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 2 StR 251/97, BGHR StGB § 63 Zustand 24; Beschluss vom 14. Juli 1999 - 3 StR 160/99, BGHR StGB § 63 Zustand 34).
  • BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16

    Fehlende Schuldfähigkeit (Voraussetzungen: zweistufige Prüfung; Darstellung im

    Zwar ist das Landgericht zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die beim Angeklagten durch den Sachverständigen diagnostizierte kombinierte Persönlichkeitsstörung nur dann unter das vierte Merkmal des § 20 StGB, der "schweren anderen seelischen Abartigkeit', eingeordnet werden kann, wenn diese nach ihrem Ausprägungsgrad Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit hat, es also im Alltag außerhalb des angeklagten Delikts zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 StR 120/12, StraFo 2012, 275 und Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f. jeweils mwN).
  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 651/18

    Verminderte Schuldunfähigkeit (fakultative Strafmilderung: Ermessen des

    Bei nicht pathologisch bestimmten Störungen muss das Tatgericht ohne Bindung an die Wertung des Sachverständigen in einer Gesamtschau klären, ob sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten und einengen (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18 Rn. 11; vom 9. Mai 2012 - 4 StR 120/12 Rn. 7; vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04 Rn. 11 und vom 20. Mai 2003 - 4 StR 174/03 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 23.02.2016 - 3 StR 547/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei kaum

    Das gilt vor allem dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung' der Fall ist (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197, 198; vom 9. Mai 2012 - 4 StR 120/12, StraFo 2012, 275).
  • OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19

    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

    Eine Persönlichkeitsstörung kann das Eingangsmerkmal der "schweren anderen seelischen Abartigkeit" im Sinne von § 20 StGB erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - Az. 4 StR 120/12 -, Rn. 7, juris).
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