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   BGH, 28.07.2020 - 4 StR 121/20   

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https://dejure.org/2020,23982
BGH, 28.07.2020 - 4 StR 121/20 (https://dejure.org/2020,23982)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2020 - 4 StR 121/20 (https://dejure.org/2020,23982)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 4 StR 121/20 (https://dejure.org/2020,23982)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von erbrachten Bewährungsauflagen auf eine verhängte Gesamtfreiheitsstrafe; Begründetheit einer Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 58 Abs. 2 S. 2
    Anrechnung von erbrachten Bewährungsauflagen auf eine verhängte Gesamtfreiheitsstrafe; Begründetheit einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.2017 - 1 StR 555/16

    Gesamtstrafe und Strafaussetzung (Widerruf der Strafaussetzung)

    Auszug aus BGH, 28.07.2020 - 4 StR 121/20
    Zutreffend hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hingewiesen, dass die Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflagen in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts steht, sondern in der Regel zu erfolgen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378; vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09; vom 22. Februar 2017 - 1 StR 555/16).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 28.07.2020 - 4 StR 121/20
    Zutreffend hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hingewiesen, dass die Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflagen in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts steht, sondern in der Regel zu erfolgen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378; vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09; vom 22. Februar 2017 - 1 StR 555/16).
  • BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09

    Anrechnung einer erbrachten Bewährungsauflage in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz

    Auszug aus BGH, 28.07.2020 - 4 StR 121/20
    Zutreffend hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hingewiesen, dass die Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflagen in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts steht, sondern in der Regel zu erfolgen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378; vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09; vom 22. Februar 2017 - 1 StR 555/16).
  • BGH, 01.02.2023 - 5 StR 470/22

    Fehlende Anrechnung von gemeinnütziger Arbeit bei der Gesamtstrafenbildung

    Diese nicht im Ermessen des Gerichts stehende und in der Regel gebotene Anrechnung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 StR 121/20 mwN) kann der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst nachholen (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 1 StR 192/19 mwN) und bemisst den Anrechnungsmaßstab - der Anregung des Generalbundesanwalts folgend - in Anlehnung an § 5 Abs. 1 der Verordnung des Senats von Berlin über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit (Tilgungsverordnung) vom 27. Januar 2021 (GVBl 2021, 130) mit vier Arbeitsstunden für einen Tag Strafhaft.
  • BGH, 04.11.2020 - 4 StR 245/20

    Anrechnung der Teilerfüllung der Bewährungsauflagen mit einem Monat auf die

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 20. Januar 2020 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Teilerfüllung der Bewährungsauflagen aus dem Urteil des Amtsgerichts Ulm vom 28. November 2017 mit einem Monat auf die Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 ? 4 StR 121/20 Rn. 1; Beschluss vom 22. Februar 2017 ? 1 StR 555/16 Rn. 3 mwN).
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