Rechtsprechung
BGH, 13.04.2011 - 4 StR 124/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB
Erörterungsmangel hinsichtlich einer Anwendung der Kronzeugenregelung (Aufklärungshilfe; Leugnung oder Verharmlosung der eigenen Tat) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 Abs 2 StGB, § 46b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 250 Abs 2 StGB
Strafverfahren wegen versuchten besonders schweren Raubes: Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe eines fälschlicherweise eine Bedrohungslage angebenden Angeklagten - Wolters Kluwer
Eine in einer polizeilichen Vernehmung fälschlicherweise behauptete Bedrohungslage als Grund für die Mitwirkung an einem versuchten Raub steht der Anwendung des § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen
- rewis.io
Strafverfahren wegen versuchten besonders schweren Raubes: Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe eines fälschlicherweise eine Bedrohungslage angebenden Angeklagten
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren wegen versuchten besonders schweren Raubes: Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe eines fälschlicherweise eine Bedrohungslage angebenden Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eine in einer polizeilichen Vernehmung fälschlicherweise behauptete Bedrohungslage als Grund für die Mitwirkung an einem versuchten Raub steht der Anwendung des § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 08.09.2010 - 51 KLs 11/10
- BGH, 13.04.2011 - 4 StR 124/11
Papierfundstellen
- StV 2011, 534
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09
Raub; räuberischer Diebstahl; besonders schwerer Fall (Urteilsformel)
Auszug aus BGH, 13.04.2011 - 4 StR 124/11
Den Schuldspruch hat der Senat berichtigt, da in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen ist, dass der Angeklagte nach §§ 22, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377; vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 250 Rn. 2 m.w.N.). - BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84
Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten
Auszug aus BGH, 13.04.2011 - 4 StR 124/11
Dass der Angeklagte in seiner polizeilichen Vernehmung fälschlicherweise eine Bedrohungslage als Grund für seine Mitwirkung an dem versuchten Raub behauptet hatte, steht der Anwendung des § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1984 - 2 StR 608/84, BGHSt 33, 80 zu § 31 BtMG a.F.;… Fischer aaO § 46b Rn. 13). - BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09
Besonders schwerer Raub (Verwenden eines Messers als Drohmittel); nachträgliche …
Auszug aus BGH, 13.04.2011 - 4 StR 124/11
Den Schuldspruch hat der Senat berichtigt, da in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen ist, dass der Angeklagte nach §§ 22, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377; vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 250 Rn. 2 m.w.N.). - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88
Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …
Auszug aus BGH, 13.04.2011 - 4 StR 124/11
Da sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, weist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (BGH, Urteil vom 28. April 1988 - 4 StR 33/88, BGHSt 35, 267).
- BGH, 11.03.2014 - 5 StR 29/14
Strafzumessung: Fakultative Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe trotz eines …
Denn erfasst werden nicht nur - wie der Generalbundesanwalt meint - vollendete Delikte, sondern alle mit Strafe bedrohten Stadien der aufgeführten Tatbestände (zum versuchten Raub vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 4 StR 124/11, StV 2011, 534). - BGH, 28.04.2015 - 3 StR 647/14
Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer; Zahlung …
Dass er dabei zuerst wahrheitswidrig behauptet hat, er sei von seinem Mittäter mit einer Waffe bedroht und zur Tatbegehung gezwungen worden, steht der Anwendung der Vorschrift grundsätzlich nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 4 StR 124/11, StV 2011, 534, 535). - BGH, 11.01.2012 - 4 StR 591/11
Konkurrenzen zwischen dem besonders schweren Raub und der Bedrohung
Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend, wobei die erfolgte Verurteilung nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Urteilsformel durch die Bezeichnung als besonders schwerer Raub zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377; vom 13. April 2011 - 4 StR 124/11).