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   BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10   

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https://dejure.org/2010,1408
BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10 (https://dejure.org/2010,1408)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2010 - 4 StR 126/10 (https://dejure.org/2010,1408)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10 (https://dejure.org/2010,1408)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; Drogenkonsum)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB; § 2 Abs. 2 JGG; § 6 JGG; § 8 Abs. 3 JGG; § 344 Abs. 1 StPO
    Anordnung des Verfalls oder des Verfalls des Wertersatzes gegen Jugendliche oder Heranwachsende (Ausschluss der Geldstrafe; Entreicherung; Bruttoprinzip; Härtefälle); Beschränkung der Revision

  • lexetius.com

    StGB §§ 73, 73 a, 73 c JGG § 2 Abs. 2, §§ 6, 8 Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 StGB, § 73a StGB, § 73c StGB, § 2 Abs 2 JGG, § 6 JGG
    Jugendstrafrecht: Zulässigkeit der Anordnung des Verfalls oder des Wertersatzverfalls gegen Jugendliche

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anordnung des Verfalls oder des Verfalls eines Wertersatzes gegen Jugendliche oder Heranwachsende i.R.d. Anwendung von Jugendstrafrecht; Verfallsanordnung bzgl. eines nicht mehr wertmäßig im Vermögen eines jugendlichen oder heranwachsenden Täters ...

  • Wolters Kluwer

    Wertung von Straftaten im Zusammenhang mit einem Hang des Täters zu übermäßigem Rauschmittelkonsum im Hinblick auf das Vorliegen eines Symptomwertes

  • rewis.io

    Jugendstrafrecht: Zulässigkeit der Anordnung des Verfalls oder des Wertersatzverfalls gegen Jugendliche

  • ra.de
  • rewis.io

    Jugendstrafrecht: Zulässigkeit der Anordnung des Verfalls oder des Wertersatzverfalls gegen Jugendliche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Anordnung des Verfalls oder des Verfalls eines Wertersatzes gegen Jugendliche oder Heranwachsende i.R.d. Anwendung von Jugendstrafrecht; Verfallsanordnung bzgl. eines nicht mehr wertmäßig im Vermögen eines jugendlichen oder heranwachsenden Täters ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Anordnung von Verfall auch im Jugendrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfallanordnung gegen Jugendliche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 55, 174
  • NJW 2010, 3106
  • NStZ 2011, 270
  • StV 2010, 578
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    An dieser bereits hinsichtlich des bis zum 30. Juni 2017 geltenden Rechts vertretenen Rechtsauffassung (siehe nur BGH, Urteile vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175 Rn. 3 mwN und vom 15. Mai 2013 - 1 StR 476/12, NStZ-RR 2013, 279 f.) hält der Senat für das hier anwendbare neue Recht (Art. 316h Satz 1 EGStGB) fest.
  • BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20

    Einziehung (kein Ermessen über die Anordnung der Einziehung von Wertersatz auch

    Die bereits nach "altem' Recht obligatorisch ausgestalteten Verfallsregelungen der §§ 73, 73a StGB in der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung waren gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne Einschränkung im Jugendstrafrecht anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 177 f. mwN; s. auch BGH, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19, aaO).

    Vielmehr hat er betont, dass die gesetzgeberische Wertentscheidung nicht unter Berufung auf erzieherische Interessen unterlaufen werden dürfe (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, aaO).

    Mangels jeglicher Modifikationen liefert die Änderung Zeugnis dafür, dass den neuen Regelungen für das Jugendstrafrecht umfassende Geltung verschafft werden sollte (vgl. zu § 76 Satz 1 JGG schon BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, aaO, S. 178; zust. Altenhain, aaO, S. 273).

    dd) Aus der Unzulässigkeit der Geldstrafe im Jugendstrafrecht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1954 - 1 StR 465/53, aaO, S. 259; Beschluss vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, aaO, 177 f.; Vorlegungsbeschluss Rn. 28) kann nicht auf die Unzulässigkeit der (obligatorischen) Wertersatzeinziehung geschlossen werden.

    Diese ist weder Strafe noch hat sie strafähnliche Wirkung, was sich auch daran erweist, dass dem Verurteilten im Fall der Uneinbringlichkeit keine Ersatzfreiheitsstrafe droht (vgl. BVerfGE 110, 1, 14; BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, aaO, S. 178).

    Zudem sind Geldzahlungspflichten im jugendrechtlichen Sanktionensystem ausweislich § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4, Abs. 2, auch i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 4 JGG, auch ansonsten vorgesehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, aaO S. 178).

    a) Allerdings betrifft die Norm über ihren Wortlaut hinaus nicht nur Nebenfolgen und Nebenstrafen, sondern auch Maßnahmen im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB, und schließt die Einziehung des Wertes von Taterträgen ein (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, aaO, S. 177; Anfragebeschluss Rn. 14, jeweils mwN).

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18

    Anfrageerfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im

    Die Vorschriften der §§ 73 ff. StGB sind über die Verweisung des § 2 Abs. 2 JGG grundsätzlich auch im Jugendstrafrecht anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 Rn. 7 zu §§ 73 ff. StGB nF sowie BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10 Rn. 7 ff., BGHSt 55, 174, 177 f. zu §§ 73 ff. StGB aF).

    Damit ist auch die in § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB genannte Maßnahme der Einziehung gemeint (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10 Rn. 7 ff., BGHSt 55, 174, 177 f. zu §§ 73 ff. StGB aF mwN; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 6 Rn. 5; BeckOK JGG/Putzke, 13. Ed., § 8 Rn. 8).

  • BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 20/19

    Anfrageverfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs waren die Verfallsvorschriften in der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung (§§ 73 ff. StGB aF) über § 2 Abs. 2 JGG in vollem Umfang auch im Jugendstrafrecht anwendbar (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 177 f. mwN; vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19).

    Der Bundesgerichtshof hat betont, dass diese gesetzgeberische Wertentscheidung nicht unter Berufung auf erzieherische Interessen unterlaufen werden dürfe (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, aaO; vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19).

    Im Gegenteil drängt auch der Erziehungsgedanke zu einer Abschöpfung von Deliktserträgen (vgl. auch BGH, Urteile vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, aaO, S. 179; vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19).

    Dementsprechend ist der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ohne Weiteres von der Zulässigkeit der Anordnung des Verfalls von Wertersatz neben Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafe ausgegangen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, aaO, S. 178 f. mwN).

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Die wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175 f.) auf die Höhe der Einziehung des Wertes der Taterträge beschränkten Revisionen der Staatsanwaltschaft sind begründet.

    Für die frühere Regelung des Verfalls entsprach es der ständigen Rechtsprechung, dass diese Maßnahme trotz bisweilen erheblicher Belastungen für den Verurteilten keinen Strafcharakter hat und keinen Genugtuungs-, sondern einen Präventionszweck verfolgt (vgl. BGH, Urteile vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 371 ff.; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 248, und vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, aaO S. 176).

  • BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19

    Erpressung (Begehung strafbarer Handlungen als abverlangtes Verhalten)

    Denn die Jugendstrafe von vier Jahren, die vom Landgericht an sich rechtsfehlerfrei unter Bewertung des erforderlichen Erziehungsbedarfs bemessen worden ist und die auch durch die vom Senat vorgenommene Schuldspruchänderung nicht in Frage gestellt worden wäre, kann wegen des sich aus der gesetzlichen Regelung des § 5 Abs. 3 JGG ergebenden untrennbaren Zusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Maßregelanordnung nach § 64 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2010 ? 4 StR 126/10 Rn. 7; Diemer in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 5 Rn. 21 mwN) nicht bestehen bleiben.
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

    Jedoch handelt es sich bei der Einziehung von Taterträgen nach § 73 StGB nF, die in der Sache dem Verfall nach § 73 StGB aF entspricht, nicht um eine Strafe oder strafähnliche Maßnahme, so dass sie, wie der Verfall nach alter Rechtslage, den Strafausspruch in der Regel nicht berührt und einer Beschränkung der Revision jedenfalls dann zugänglich ist, wenn die Entscheidung - wie hier - losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt geprüft werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, NStZ-RR 2005, 104; vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175f.).
  • LG Limburg, 25.03.2019 - 2 Ns 2 Js 57115/18
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zum 01.07.2017 (Gesetz v. 13.4.2017, BGBl. I 2017, S. 872) war anerkannt, dass der Wertersatzverfall im Jugendstrafrecht angeordnet werden kann (BGH, NJW 2010, 3106 Rn. 8).

    Der Vermeidung von Härten sollte alleine § 73c Abs. 1 S. 1 StGB a. F. dienen, der es erlaubte von der Einziehungsanordnung abzusehen (BGH, NJW 2010, 3106 Rn. 10).

    So sieht § 76 S. 1 JGG die Möglichkeit der Einziehung im vereinfachten Verfahren vor (s. bereits BGH, NJW 2010, 3106 Rn. 9).

    Dies lässt sich jedoch nicht auf die Einziehung übertragen, da Geldauflagen und Einziehung nicht deckungsgleich sind (Altenhain, NStZ 2011, 270, 273; Schumann, StraFO 2018, 415, 418 f.).

    Denn im Falle der Uneinbringlichkeit des einzuziehenden Betrags kann keine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden (BGH, NJW 2010, 3106 Rn. 9).

    Aus der Gesamtschau von § 15 Abs. 2 JGG und der Unzulässigkeit von Geldstrafen lässt sich ebenfalls kein allgemeines Prinzip des Jugendstrafrechts ableiten, wonach Jugendliche bzw. Heranwachsende von jedweder finanziellen Belastung freigehalten werden sollten (Altenhain, NStZ 2011, 270, 273 f.; Korte, NZWiSt 2018, 231, 233).

    Hinzu kommt, dass auch im Bereicherungsrecht, dem die Einziehung ähnlich ist (Schumann, StraFO 2018, 415, 418), einsichtsfähige Jugendliche und Heranwachsende dem Grundsatz nach haften, ohne dass sie sich auf die Einrede der Entreicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen können (Köhler, NStZ 2018, 730, 731; Altenhain, NStZ 2011, 270, 273 f.).

    Die in § 6 JGG getroffene unmissverständliche gesetzgeberische Entscheidung kann nicht unter Berufung auf wenig präzise gefasste "erzieherische Gründe" ausgehebelt werden (Altenhain, NStZ 2011, 270, 272; MüKo-StGB/Laue, 3. Aufl. 2018, JGG § 6 Rn. 8), zumal es erzieherisch durchaus zweckmäßig erscheint, dem Jugendlichen bzw. Heranwachsenden die vermögensrechtlichen Konsequenzen seiner Verfehlung vor Augen zu führen (BGH, NJW 2010, 3106 Rn. 13).

  • BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Rechtsfehler aufgrund

    Die Vorschriften der §§ 73 ff. StGB sind über die Verweisung in § 2 Abs. 2 JGG auch im Jugendstrafrecht anwendbar (vgl. zu §§ 73 ff. StGB aF BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175 Rn. 7 ff.).
  • LG Münster, 12.07.2018 - 10 Ns 14/18

    Einziehung von Taterträgen, Einziehung des Wertes von Taterträgen, Jugendliche,

    Die Vorschriften der §§ 73 ff. StGB sind über die Verweisung in § 2 Abs. 2 JGG auch im Jugendstrafrecht grundsätzlich anwendbar ( vgl. Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, 19. Auflage 2017, § 6 Rn 5; BGH, Urteil vom 17.06.2010, Az. 4 StR 126/10 - zitiert nach juris ).

    e.) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 17.06.2010, Az. 4 StR 126/10 - zitiert nach juris , steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.

  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 288/19

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

  • BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17

    Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht

  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 677/16

    Anordnung des (Dritt-)Wertersatzverfall (Anwendbarkeit des alten Rechts)

  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 95/19

    Einziehung von Taterträgen im Jugendstrafrecht (Härtefallprüfung;

  • LG Aurich, 12.02.2021 - 13 KLs 15/20

    Betäubungsmittelabhängigkeit - verminderte Schuldfähigkeit

  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 645/17

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches

  • LG Trier, 27.09.2017 - 8031 Js 20631/16
  • LG Frankenthal, 06.11.2018 - 7 Ns 5527 Js 18948/16

    Anwendung der Einziehungsvorschriften im Jugendstrafrecht: Teleologische

  • BGH, 17.06.2019 - 4 StR 62/19

    Anwendung des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht (keine

  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 381/21

    Einziehung und erweiterte Einziehung von Wertersatz (Erlangen; tatsächlicher

  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 543/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes; Ausübung

  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19

    Dauer des Vorwegvollzugs

  • BGH, 06.08.2019 - 2 ARs 172/19

    Abgabe und Übergang der Vollstreckung (Erfassung der Abgabe der Vollstreckung

  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 46/20

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangter Vermögenswert:

  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 194/19

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Anwendbarkeit im

  • LG Neuruppin, 25.09.2018 - 12 KLs 7/18

    Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 624/17

    Erlangung eines Vermögenswertes im Sinne des Rechts der Einziehung von

  • OLG Hamburg, 12.07.2018 - 5 Rev 4/18

    Vorlage an den BGH

  • OLG Frankfurt, 28.01.2019 - 1 Ss 180/18

    Die Einziehung von Wertersatz gem. § 73 c StGB ist auch im Verfahren gegen

  • BGH, 05.11.2020 - 4 StR 381/20

    Grundsätze der Strafzumessung (tatschulderhöhende Berücksichtigung einer

  • LG Köln, 02.04.2019 - 322 Ns 8/19
  • BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21

    Einschleusen von Ausländern (Strafbarkeit von Ausländern bei der Einreise und

  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 343/19

    Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes bei mehreren

  • OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20

    Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht bei Einbeziehung eines Urteils

  • AG Borken, 06.02.2020 - 24a Ls 220 Js 159/19

    Einziehung von Wertersatz bei Anwendung vom Jugendstrafrecht

  • OLG Zweibrücken, 27.05.2019 - 1 OLG 2 Ss 11/19

    Anwendbarkeit von Einziehungsvorschriften auf Jugendstraftaten

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.10.2015 - JK IV KLs 358 Js 11359/15

    Verurteilung wegen Eigenkonsums und beabsichtigten Verkaufs von Betäubungsmitteln

  • OLG Celle, 27.01.2015 - 1 Ws 510/14

    Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts: Auslegung und Behandlung der

  • OLG Brandenburg, 17.03.2021 - 1 OLG 53 Ss 167/20
  • OLG Brandenburg, 03.12.2020 - 53 Ss 119/20
  • LG Cottbus, 11.06.2020 - 23 Ns 17/19
  • OLG Celle, 26.02.2021 - 3 Ws 327/20

    Einziehung, Verfallanordnung nach altem Recht, Einbeziehung, ausdrückliche

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