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   BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17   

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BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17 (https://dejure.org/2017,34062)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2017 - 4 StR 127/17 (https://dejure.org/2017,34062)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2017 - 4 StR 127/17 (https://dejure.org/2017,34062)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 265 StPO; § 261 StPO
    Umfang der gerichtlichen Kognitionspflicht (Begriff der prozessualen Tat: hinreichende Konkretisierung bei Erfolgsdelikten); tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Überprüfung eines Geständnisses; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 264 StPO
    Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht: Umfang der Amtsaufklärungspflicht bei Erfolgsdelikten

  • IWW

    § 264 StPO, § 264 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 261 StPO, § 301 StPO, § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 225 StGB

  • Wolters Kluwer

    Umfassende gerichtliche Kognitionspflicht; Beweiswürdigung in Fällen eines erheblichen Tatverdachts gegen den Angeklagten nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung; Kritische Prüfung eines Geständnisses auf seine Plausibilität und Tragfähigkeit

  • rewis.io

    Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht: Umfang der Amtsaufklärungspflicht bei Erfolgsdelikten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfassende gerichtliche Kognitionspflicht; Beweiswürdigung in Fällen eines erheblichen Tatverdachts gegen den Angeklagten nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung; Kritische Prüfung eines Geständnisses auf seine Plausibilität und Tragfähigkeit

  • rechtsportal.de

    StPO § 261 ; StPO § 264
    Umfassende gerichtliche Kognitionspflicht; Beweiswürdigung in Fällen eines erheblichen Tatverdachts gegen den Angeklagten nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung; Kritische Prüfung eines Geständnisses auf seine Plausibilität und Tragfähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht: Umfang der Amtsaufklärungspflicht bei Erfolgsdelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung in Geständnisfällen - und ihre Überprüfung durch das Revisionsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erfolgsdelikte - und die Kognitionspflicht des Gerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Misshandlung von Schutzbefohlenen - und die angeklagten Taten

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Revisibilität der Kognitionspflicht und Beweiswürdigung des Tatgerichts

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Prozessualer Tatbegriff bei mehraktigen Misshandlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 352
  • StV 2018, 789 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Voraussetzungen); Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17
    Dies ist ein auf die Sachrüge hin zu beachtender Rechtsfehler (vgl. BGH, Urteile vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16 Rn. 5; vom 6. April 2017 - 3 StR 548/16 Rn. 5; vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 258/13, NStZ-RR 2014, 57; vom 27. Juni 2013 - 3 StR 113/13 Rn. 3).

    Das Tatgericht ist verpflichtet, den Unrechtsgehalt dieses Vorgangs unter allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen, aufzuklären und ohne Bindung an die der Anklage und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung abzuurteilen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16 Rn. 6; vom 26. Januar 2017 - 3 StR 479/16, NStZ 2017, 410; vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15 Rn. 53; vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 264 Rn. 10).

  • BGH, 05.04.2017 - 2 StR 593/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen an ein

    Auszug aus BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17
    Insbesondere in Fällen, in denen nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein erheblicher Tatverdacht gegen den Angeklagten besteht, ist es erforderlich, in die Beweiswürdigung und ihre Darlegung in den Urteilsgründen alle wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände einzubeziehen und sie einer umfassenden Gesamtwürdigung zu unterziehen (vgl. BGH, Urteile vom 5. April 2017 - 2 StR 593/16 Rn. 11; vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47 f.).
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16

    Sachlich-rechtlicher Mangel bei Verstoß gegen die allgemeine Kognitionspflicht

    Auszug aus BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17
    Dies ist ein auf die Sachrüge hin zu beachtender Rechtsfehler (vgl. BGH, Urteile vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16 Rn. 5; vom 6. April 2017 - 3 StR 548/16 Rn. 5; vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 258/13, NStZ-RR 2014, 57; vom 27. Juni 2013 - 3 StR 113/13 Rn. 3).
  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 479/16

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen gegenüber einem Säugling

    Auszug aus BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17
    Das Tatgericht ist verpflichtet, den Unrechtsgehalt dieses Vorgangs unter allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen, aufzuklären und ohne Bindung an die der Anklage und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung abzuurteilen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16 Rn. 6; vom 26. Januar 2017 - 3 StR 479/16, NStZ 2017, 410; vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15 Rn. 53; vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 264 Rn. 10).
  • BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden

    Auszug aus BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17
    Insbesondere in Fällen, in denen nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein erheblicher Tatverdacht gegen den Angeklagten besteht, ist es erforderlich, in die Beweiswürdigung und ihre Darlegung in den Urteilsgründen alle wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände einzubeziehen und sie einer umfassenden Gesamtwürdigung zu unterziehen (vgl. BGH, Urteile vom 5. April 2017 - 2 StR 593/16 Rn. 11; vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47 f.).
  • BGH, 29.12.2015 - 2 StR 322/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Geständnis des

    Auszug aus BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17
    Ein Geständnis enthebt das Tatgericht jedoch nicht von seiner Pflicht, dieses - wie jedes andere Beweismittel - einer kritischen Prüfung auf seine Plausibilität und Tragfähigkeit zu unterziehen und zu den sonstigen Beweismitteln in Beziehung zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 52 f.; Beschlüsse vom 29. Dezember 2015 - 2 StR 322/15, NStZ-RR 2016, 147 f.; vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16 Rn. 9).
  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 492/15

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln

    Auszug aus BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17
    Das Tatgericht ist verpflichtet, den Unrechtsgehalt dieses Vorgangs unter allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen, aufzuklären und ohne Bindung an die der Anklage und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung abzuurteilen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16 Rn. 6; vom 26. Januar 2017 - 3 StR 479/16, NStZ 2017, 410; vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15 Rn. 53; vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 264 Rn. 10).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 258/13

    Umfang der allgemeinen Kognitionspflicht (vollständige Prüfung des durch die

    Auszug aus BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17
    Dies ist ein auf die Sachrüge hin zu beachtender Rechtsfehler (vgl. BGH, Urteile vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16 Rn. 5; vom 6. April 2017 - 3 StR 548/16 Rn. 5; vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 258/13, NStZ-RR 2014, 57; vom 27. Juni 2013 - 3 StR 113/13 Rn. 3).
  • BGH, 05.11.2013 - 2 StR 265/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Gesetzbindung des Richters:

    Auszug aus BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17
    Ein Geständnis enthebt das Tatgericht jedoch nicht von seiner Pflicht, dieses - wie jedes andere Beweismittel - einer kritischen Prüfung auf seine Plausibilität und Tragfähigkeit zu unterziehen und zu den sonstigen Beweismitteln in Beziehung zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 52 f.; Beschlüsse vom 29. Dezember 2015 - 2 StR 322/15, NStZ-RR 2016, 147 f.; vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170).
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12

    Anforderungen an einen tragfähigen Freispruch vom Vorwurf der Tötung eines

  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 113/13

    Reichweite der allgemeinen Kognitionspflicht (Erforderlichkeit der Prüfung einer

  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung;

  • BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84

    Anwendung des Grundsatzes "ne bis in idem" - Misshandlung eines Schutzbefohlenen

  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft); Geldwäsche (keine

  • BGH, 16.12.1982 - 4 StR 644/82

    Rechtmäßigkeit eines Freispruches eines Angeklagten vom Vorwurf des

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 92/07

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz bei systematischen gefährlichen

  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16

    BGH hebt Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge

    Die Anklage lässt aber eindeutig erkennen, dass der geschichtliche Lebensvorgang im Sinne des § 264 StPO, einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die sich im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld zum Tod des Jungen in der Wohnung der Angeklagten abgespielt haben und die geeignet sind, das Tun der Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, der gerichtlichen Kognitionspflicht unterworfen werden sollte (vgl. zum prozessualen Tatbegriff nur BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHSt 58, 72 mwN; Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 StR 256/15, NStZ 2016, 296; Urteil vom 17. August 2017 - 4 StR 127/17, NStZ-RR 2017, 352).
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 360/21

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff (Tatidentität;

    Erfolgsdelikte, wie hier, sind dadurch regelmäßig hinreichend konkretisiert, so dass die Tatidentität auch bei unwesentlichen Abweichungen vom zugelassenen Anklagesatz - Beihilfe statt Täterschaft - gewahrt bleiben kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2017 - 4 StR 127/17, NStZ-RR 2017, 352, 353 mwN; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 264 Rn. 104 mwN).
  • BVerwG, 13.04.2021 - 2 WDB 1.21

    Anschuldigungsschrift; Bestimmtheitsgrundsatz; Bezeichnung des Tatorts; Identität

    b) Anders als § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO verlangt § 99 Abs. 1 Satz 2 WDO schon nicht ausdrücklich, dass der Ort des Dienstvergehens bezeichnet wird und selbst im Strafprozessrecht wird die Tatortbezeichnung zwar regelmäßig gefordert (Wenske, in: Münchener Kommentar, StPO, 1. Aufl. 2016, § 200 Rn. 16), auch dort jedoch nicht als unerlässliches und gleichsam konstitutives Merkmal des Anklagesatzes angesehen (BGH, Urteil vom 17. August 2017 - 4 StR 127/17 - NStZ-RR 2017, 352 Rn. 16; Schneider, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl. 2019, § 200 Rn. 3).
  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 183/19

    Gegenstand des Urteils (Kognitionspflicht)

    Das angefochtene Urteil kann keinen Bestand haben, weil die Strafkammer den von Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss erfassten Lebenssachverhalt, wie er sich als Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt, in sachlich-rechtlicher Hinsicht nicht erschöpfend gewürdigt hat und damit der ihr gemäß § 264 StPO obliegenden umfassenden Kognitionspflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2017 - 4 StR 127/17, NStZ-RR 2017, 352, 353 mwN).
  • BayObLG, 14.12.2023 - 207 StRR 325/23

    Revision, Angeklagte, Freispruch, Beteiligung, Zeichen,

    Erfolgsdelikte wie vorliegend sind dadurch regelmäßig hinreichend konkretisiert, so dass die Tatidentität auch bei unwesentlichen Abweichungen vom zugelassenen Anklagesatz - hier etwa Beihilfe statt Täterschaft - gewahrt bleiben kann (vgl. BGH, Urteil vom 17.08.2017, 4 StR 127/17, zitiert nach juris, dort Rdn. 16 m. w. N.).
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