Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2017 - 4 StR 128/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22165
BGH, 07.06.2017 - 4 StR 128/17 (https://dejure.org/2017,22165)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2017 - 4 StR 128/17 (https://dejure.org/2017,22165)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 4 StR 128/17 (https://dejure.org/2017,22165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 25 StGB; § 26 StGB; § 27 StGB
    Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (Anwendbarkeit der Grundsätze des allgemeinen Strafrechts: Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht; Beschränkung der Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts; Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht; Beschränkung der Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts; Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts; ...

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht; Beschränkung der Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts; Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.08.2012 - 4 StR 272/12

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 07.06.2017 - 4 StR 128/17
    Beschränkt sich danach, wie im vorliegenden Fall, die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. nur Senatsbeschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375 mwN).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 07.06.2017 - 4 StR 128/17
    Entsprechendes gilt für eine anderweitige, über das übliche Maß reiner Kuriertätigkeit hinausgehende Beteiligung am Gesamtgeschäft (vgl. zu alledem BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 223 f.; Senatsbeschluss aaO, jeweils mwN).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

    Beschränkt sich die Beteiligung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2019 - 4 StR 22/19, juris Rn. 3; vom 7. Juni 2017 - 4 StR 128/17, juris Rn. 4; und vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 222).
  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 22/19

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Einordnung der

    a) Die Frage, ob die Beteiligung an einer Bandentat als Mittäterschaft oder als Beihilfe einzuordnen ist, ist auch beim bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts zu beantworten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 128/17; Urteile vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221).

    Beschränkt sich die Beteiligung auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. Juni 2017 - 4 StR 128/17 und vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12, NStZ-RR 2012, 375 mwN; BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 222).

  • BGH, 29.01.2020 - 2 StR 349/19

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Wesentliche Anhaltspunkte sind der Grad des Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 128/17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht