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   BGH, 26.06.1980 - 4 StR 129/80   

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https://dejure.org/1980,2158
BGH, 26.06.1980 - 4 StR 129/80 (https://dejure.org/1980,2158)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1980 - 4 StR 129/80 (https://dejure.org/1980,2158)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1980 - 4 StR 129/80 (https://dejure.org/1980,2158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Beihilfe zum vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und zur Mittäterschaft zum unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • Wolters Kluwer

    Rüge eines fehlenden Aushangs für einen anberaumten Verhandlungstermin

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zu einem vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch physische sowie psychische Unterstützung - Begriff des Unfallbeteiligten im § 142 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) - Erfüllung des Tatbestandes der Verkehrsunfallflucht durch den Beifahrer

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60

    Ehepaar-Unfall - § 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als

    Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 4 StR 129/80
    Unfallbeteiligt ist dabei jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalles beigetragen haben kann (§ 142 Abs. 4 StGB) oder gegen den jedenfalls ein solcher Verdacht bestehen könnte (BGHSt 15, 1, 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 4 StR 129/80
    Obwohl Fahrer des Wagens der Mitangeklagte N war, ist der Angeklagte jedenfalls Mittäter (vgl. BGHSt 4, 20, 21).
  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von

    Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 4 StR 129/80
    Die Annahme von Tatmehrheit zwischen der Beihilfe zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und der Verkehrsunfallflucht begegnet hier keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGHSt 21, 203, 204).
  • BGH, 29.03.1951 - 3 StR 82/51
    Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 4 StR 129/80
    Dabei genügt es, daß der Haupttäter in seinem schon vorhandenen Tatentschluß bestärkt worden ist (RGSt 73, 52, 53; BGHSt 8, 390, 391; BGH NJW 1951, 451).
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 399/55

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme i.R.e. Mitwirkung durch Zusage bzw.

    Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 4 StR 129/80
    Dabei genügt es, daß der Haupttäter in seinem schon vorhandenen Tatentschluß bestärkt worden ist (RGSt 73, 52, 53; BGHSt 8, 390, 391; BGH NJW 1951, 451).
  • BGH, 26.06.1963 - 4 StR 136/63
    Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 4 StR 129/80
    Es genügt, wenn der Unfall mit dem Straßenverkehr in unmittelbarem Zusammenhang steht (BGHSt 18, 393, 395 f; BGH VM 1966 Nr. 157).
  • RG, 20.12.1938 - 1 D 942/38

    1. Zum Tatbestande der Beihilfe zum Gattenmord, insbesondere der Beihilfe, die

    Auszug aus BGH, 26.06.1980 - 4 StR 129/80
    Dabei genügt es, daß der Haupttäter in seinem schon vorhandenen Tatentschluß bestärkt worden ist (RGSt 73, 52, 53; BGHSt 8, 390, 391; BGH NJW 1951, 451).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92

    Beihilfe durch bloße Anwesenheit

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar die rechtliche Möglichkeit, daß der Tatgehilfe die Tatbegehung durch ein bloßes "Dabeisein" im Sinne aktiven Tuns bewußt fördert und erleichtert, für den Fall bejaht worden, daß durch sein Zugegensein der Haupttäter in seinem schon gefaßten Tatentschluß gestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt wird (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Unterlassen 3; BGH StV 1982, 517 mit Anmerkung Rudolphi; BGH StV 1982, 516; vgl. ferner BGH, Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76 - und Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 129/80).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82

    Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe zum Mord - Abgrenzung Täterschaft und

    Zutreffend hat die Schwurgerichtskammer die Art der Beteiligung der Angeklagten bei den Sachverhaltsalternativen 1 a und 1 c als Anstiftung (§ 26 StGB) zum Mord und bei der Sachverhaltsalternative 1 b, nach der der Haupttäter durch die Zustimmung der Angeklagten zur Ausführung des Tatplanes in seinem schon vorhandenen Tatentschluß bestärkt worden ist, als (psychische) Beihilfe im Sinne von § 27 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 129/80 - und Beschluß vom 17. Mai 1982 - 2 StR 201/82) gewertet.
  • BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82

    Anforderungen an das Vorliegen einer psychischen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr

    Zwar ist neben der physischen auch die psychische Unterstützung der Haupttat als Beihilfe zu bewerten, wobei es genügt, daß der Haupttäter in seinem schon vorhandenen Tatentschluß bestärkt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 129/80).
  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Es genügt vielmehr, daß jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, und daß der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (BGH, Urt. vom 10.6.1975 - 1 StR 184/75; Beschl, vom 26.6.1980 - 4 StR 129/80).
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