Rechtsprechung
BGH, 06.12.1978 - 4 StR 130/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sorgfaltspflicht eines Busfahrers beim Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen - Wartepflicht der Teilnehmer des fließenden Verkehrs bei ordnungsgemäßer und rechtszeitiger Anzeige des Ausfahrens durch den Busfahrer eines Linienomnibusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 20
Papierfundstellen
- BGHSt 28, 218
- NJW 1979, 1894
- MDR 1979, 332
Wird zitiert von ... (11)
- LG Saarbrücken, 05.04.2012 - 13 S 209/11
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision mit einem von einer Haltestelle …
Der fließende Verkehr, dem die ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen ist, hat grundsätzlich Vorrang vor dem Einfahrenden oder Anfahrenden und darf auf die Beachtung dieses Vorranges vertrauen; umgekehrt darf sich auch der Einfahrende oder Anfahrende auf die Beachtung der Verkehrsregeln durch den fließenden Verkehr verlassen (BGHSt 28, 218;… Hentschel aaO Rdn. 12 m.w.N.).Der Vorrang des fließenden Verkehrs bleibt jedoch bestehen, wenn die Anfahrabsicht nicht rechtzeitig angezeigt ist oder ein Anfahren nicht mehr nur eine Behinderung, sondern eine Gefährdung des fließenden Verkehrs bedeuten würde (BGHSt 28, 218; OLG Düsseldorf DAR 1990, 462; OLG Hamm VersR 1992, 1016, jew. zu § 20 Abs. 2 a.F.;… OLG München, Urt. v. 17.12.2010 - 10 U 2926/10, Juris;… Hentschel aaO § 20 StVO Rdn. 12 m.w.N.).
- BGH, 08.03.2022 - VI ZR 1308/20
Vorrang der auf der Straße fahrenden Fahrzeuge gegenüber dem vom rechten …
Die auf der Straße fahrenden Fahrzeuge haben gegenüber dem vom rechten Fahrbahnrand an- und in die Straße einfahrenden Verkehr Vorrang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - 4 StR 396/08, juris; vom 6. Dezember 1978 - 4 StR 130/78, NJW 1979, 1894, juris Rn. 8).Auf diesen Vorrang gegenüber dem einfahrenden Verkehr dürfen die auf der Straße fahrenden Fahrzeuge vertrauen (…vgl. Senatsurteil vom 20. September 2011 - VI ZR 282/10, NJW-RR 2012, 157 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 1978 - 4 StR 130/78, NJW 1979, 1894, juris Rn. 8;… Müller in Bachmeier/Müller/Rebler, Verkehrsrecht, 3. Aufl., § 10 StVO Rn. 10).
Dies wäre schwerlich mit dem sich aus § 10 StVO ergebenden Vorrang des fließenden Verkehrs (…vgl. hierzu Senatsurteil vom 20. September 2011 - VI ZR 282/10, NJW-RR 2012, 157 Rn. 8 f.; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 1978 - 4 StR 130/78, NJW 1979, 1894, juris Rn. 9 f.) vereinbar.
Trotz des grundsätzlichen Vorrangs des fließenden Verkehrs hat auch dieser auf den Ein- oder Anfahrenden im Rahmen des § 1 StVO Rücksicht zu nehmen und eine mäßige Behinderung hinzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 1978 - 4 StR 130/78, NJW 1979, 1894, juris Rn. 9).
Der fließende Verkehr darf seine ungehinderte Weiterfahrt aber nicht erzwingen (§ 11 Abs. 3 StVO) und muss das Ein- oder Anfahren gegebenenfalls durch Verringern seiner Geschwindigkeit erleichtern, da ansonsten im Stadtverkehr jedes Ein- oder Anfahren zum Erliegen käme (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 1978 - 4 StR 130/78, NJW 1979, 1894, juris Rn. 9 mwN;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 10 StVO Rn. 8 f.).
- OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kriterien für eine …
Erst wenn der Fahrer des Linienbusses sichergestellt hat, dass den Anforderungen des § 10 Satz 2 StVO Genüge getan ist, also der Fahrtrichtungsanzeiger rechtzeitig zuvor gesetzt war und nach Rückschau nicht anzunehmen ist, dass andere Verkehrsteilnehmer mehr als nur mittelstark bremsen müssten, entsteht sein Vorrecht gem. § 20 Abs. 5 StVO (vgl. BGH, Beschluss vom 06. Dezember 1978 - 4 StR 130/78 -, BGHSt 28, 218-224, Rn. 10, juris: in der Entscheidung stand allerdings fest, dass der Fahrzeuglenker des Linienomnibusses geblinkt hatte), was in der Folge den Anscheinsbeweis gegen den Einfahrenden entfallen lässt (…vgl. Spelz in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 20 StVO (Stand: 27.04.2017), Rn. 39 m.w.N.).
- KG, 01.11.2018 - 22 U 128/17
Haftung bei Verkehrsunfall im gleichgerichteten Verkehr auf einer mehrspurigen …
Dem anfahrenden Busfahrer steht der Vorrang zu (bzw. das Vorrecht , vgl. zu dem gleichlautenden § 20 Abs. 2 StVO a.F.: BayObLG, Beschluss vom 22.2.1990 - 2 Ob OWi 519/89 - NZV 1990, 402; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.1.1989 - 1 U 65/88 - beck-online; oder zu § 20 Abs. 5 StVO n.F. auch Vortrittsrecht : OLG Hamm…, Urteil vom 5.8.2003 - 9 U 50/03 -, juris Rn. 8 [B.I.] ); die - gestützt auf ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - weitverbreitete Einordnung als Recht zur Behinderung ( BGH, Beschluss vom 6.12.1978 - 4 StR 130/78 - beck-online [II.2.];… Spelz in: Freymann/Wellner, JurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 20 StVO Rn. 36, König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 20 StVO Rn. 12 ) ist in dieser Situation sicherlich keine zutreffende Bezeichnung und jedenfalls inzwischen überholt, weil sie der amtlichen Begründung zu § 20 Abs. 5 StVO widerspricht, die von einem Vorrang des Busses ausgeht (… ohne den Widerspruch zu Rn. 36 zu bemerken: Spelz in: Freymann/Wellner, JurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 20 StVO Rn. 34 zu Fn. 37;… Wortlaut der ÄndVO vom 22.3.1988 [VerkBl 1988, 223] abgedruckt bei König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 20 StVO Rn. 2 ). - LG Saarbrücken, 04.05.2012 - 13 S 201/11
Will ein Fahrzeugführer von einem Ausfädelungsstreifen einer Bundesstraße auf die …
Deshalb hat der fließende Verkehr, dem die ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen ist, grundsätzlich Vorrang vor dem Einfahrenden oder Anfahrenden und darf auf die Beachtung dieses Vorranges vertrauen, und die Verantwortung für die Sicherheit des Einbiegens oder Anfahrens trifft in erster Linie den Einfahrenden oder Anfahrenden (vgl. BGHSt 28, 218). - OLG Frankfurt, 09.09.2014 - 16 U 63/14
Haftungsverteilung bei Kollision eines von einer Haltestelle anfahrenden …
Allerdings setzt der Schutz des abfahrenden Linienbusses voraus, dass der Busfahrer seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist (BGH, Beschluss vom 6.12.1978, 4 StR 130/78 = BGHSt 28, 218;… Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, a.a.O., § 20 StVO Rn. 9); ist dies nicht der Fall, bleibt der Vorrang des fließenden Verkehrs bestehen. - LG Saarbrücken, 08.04.2011 - 13 S 17/11
Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten bei Zweifeln an der …
Auch im Rahmen des § 10 S. 1 StVO ist nämlich anerkannt, dass der Vorfahrtberechtigte in seinem Vertrauen auf den Vorrang des fließenden Verkehrs (vgl. dazu BGHSt 28, 218, 220;… Burmann/Heß/Jahnke/Janker Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 10 StVO Rn. 14;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 10 StVO Rn. 8 mwN.) nicht geschützt ist, wenn ihm mangels eindeutiger Kriterien Zweifel kommen müssen, ob ein Verkehrsweg zu der von ihm befahrenen Straße eine vorfahrtberechtigte Straßeneinmündung oder eine untergeordnete Grundstücksausfahrt ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1987 - VI ZR 296/86, NJW-RR 1987, 1237;… Hentschel aaO Rn. 6). - OLG Hamm, 05.08.2003 - 9 U 50/03
Nachweis eines unfallursächlichen Verschuldens wegen des Fahrens mit überhöhter …
Diese Vorschrift schützt mit der durch sie normierten Pflicht, an Linienbussen, die an Haltestellen halten, nur vorsichtig vorbei zu fahren, die Fahrgäste, die sich auf der Fahrbahn auf den Bus zu oder von ihm weg bewegen mögen, sie bezweckt dagegen nicht die Einhaltung der Pflicht zur Einräumung des Vortritts nach § 20 V StVO ( anders noch der 4. Strafsenat des BGH in NJW 1979, 1894/5). - OLG Köln, 24.02.1984 - 3 Ss 65/84
Vorrang öffentlicher Verkehrsmittel; Vorrang von Omnibussen; Vorrang von …
Der Vorrang des fließenden Verkehrs bleibt jedoch bestehen, wenn der Linienomnibus seine Anfahrabsicht nicht rechtzeitig angezeigt hat oder ein Anfahren nicht mehr nur eine Behinderung, sondern eine Gefährdung des fließenden Verkehrs bedeuten würde (BGHSt 28, 218 [hier: II (286) 138 c]). - LG Bonn, 02.03.1995 - 13 O 180/94
Haftungsverteilung bei Kollision eines vor einem aus einer Haltebucht …
Der Vorrang des Klägers blieb wegen des Verstoßes gegen § 10 S. 2 StVO erhalten, weil das Anfahren ohne rechtzeitige Ankündigung eine Gefährdung des fließenden Verkehrs bedeutete (vgl. BGH NJW 1979, 1894) . - LG Saarbrücken, 08.10.2021 - 13 S 85/21
Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden im Kreisverkehr