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   BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97   

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BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97 (https://dejure.org/1997,2757)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1997 - 4 StR 133/97 (https://dejure.org/1997,2757)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97 (https://dejure.org/1997,2757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Handeltreiben - Anforderungen an die Strafbemessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 597
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.03.1991 - 3 StR 34/91

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenze - Tabeitrag - Täterschaft - Teilnahme -

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97
    Der Begleiter eines Betäubungsmittel über die Grenze in die Bundesrepublik Deutschland verbringenden Fahrzeugführers ist nicht ohne weiteres (Mit-)Täter der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (vgl. BGH NStZ 1993, 233; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21, 33).

    Täterschaft setzt hier - wie auch regelmäßig sonst - voraus, daß der Betreffende die Tat als eigene will (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21).

  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97
    Ein eigenes Tatinteresse des Angeklagten am Erfolg der unerlaubten Einfuhr des Kokains in die Bundesrepublik Deutschland (vgl. hierzu BGHSt 38, 315, 317 f.) ist den Feststellungen nicht zu entnehmen.

    Auch der geringe Umfang der festgestellten Tatbeteiligung an der Einfuhr und die mangelnde Tatherrschaft (vgl. hierzu BGHSt 38, 315, 317 ff.; BGH NStZ 1987, 233) sprechen gegen eine (Mit-)Täterschaft und dafür, daß sich der Angeklagte nur der Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht hat.

  • BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung förmlichen

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97
    Wenn der Angeklagte unter diesen Voraussetzungen - wie die Strafkammer als "nicht widerlegt" annimmt - bei den Verkaufsverhandlungen nur als "Schauspieler" auftrat, so ist dies mit dem Vorwurf täterschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nicht vereinbar (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 5).
  • BGH, 30.03.1994 - 3 StR 726/93

    Unerlaubte Einfuhr - Handeltreiben - Betäubungsmittel - Anwesenheit - Erhöhte

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97
    Der Begleiter eines Betäubungsmittel über die Grenze in die Bundesrepublik Deutschland verbringenden Fahrzeugführers ist nicht ohne weiteres (Mit-)Täter der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (vgl. BGH NStZ 1993, 233; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21, 33).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 728/95

    Betäubungsmittelhandel - Arbeitnehmerverhältnis - Eigennutz

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97
    Der Vorwurf täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist ebenfalls nicht belegt: Täterschaftliches Handeltreiben erfordert Eigennutz (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 34, 124, 125 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]/126; BGH, Beschluß vom 9. Juli 1996 - 1 StR 728/95).
  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97
    Auch der geringe Umfang der festgestellten Tatbeteiligung an der Einfuhr und die mangelnde Tatherrschaft (vgl. hierzu BGHSt 38, 315, 317 ff.; BGH NStZ 1987, 233) sprechen gegen eine (Mit-)Täterschaft und dafür, daß sich der Angeklagte nur der Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht hat.
  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97
    Ob das der Fall ist, ist in wertender Betrachtung zu beurteilen (vgl. BGHSt 28, 346, 348 f. [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; BGH NStZ 1991, 91 [BGH 16.10.1990 - 4 StR 414/90]).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97
    Ob das der Fall ist, ist in wertender Betrachtung zu beurteilen (vgl. BGHSt 28, 346, 348 f. [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; BGH NStZ 1991, 91 [BGH 16.10.1990 - 4 StR 414/90]).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97
    Er darf solche Angaben, deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrunde legen, wenn für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; Senatsbeschluß vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97; Hürxthal in KK/StPO 3. Aufl. § 261 Rdn. 56 a.E.).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97
    Der Vorwurf täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist ebenfalls nicht belegt: Täterschaftliches Handeltreiben erfordert Eigennutz (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 34, 124, 125 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]/126; BGH, Beschluß vom 9. Juli 1996 - 1 StR 728/95).
  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97

    Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (Begriff der "Zwangslage" i.S.d. § 182 Abs.

  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92

    Beihilfe durch bloße Anwesenheit

  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Er darf solche Angaben, deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrundelegen, wenn für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 29).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 578/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: Voraussetzungen bei

    Diese rechtfertigen lediglich eine Verurteilung des Angeklagten K. K. wegen Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (BGH, Beschlüsse vom 24. April 1997 - 4 StR 151/97; vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97 und vom 22. März 1991 - 3 StR 34/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21; Handeltreiben 25).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Die Annahme des Landgerichts enthält daher keinen Verstoß gegen den Grundsatz, daß der Tatrichter Angaben des Angeklagten, deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrundelegen darf, wenn für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 29; BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 482/97).
  • BGH, 21.06.2017 - 2 StR 57/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: erforderliche wertende

    Diese rechtfertigen gegebenenfalls eine Verurteilung der Angeklagten wegen (tateinheitlicher) Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (BGH, Beschlüsse vom 24. April 1997 - 4 StR 151/97, StV 1998, 598; vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97, StV 1998, 597 und vom 22. März 1991 - 3 StR 34/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 300/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    Ob dies der Fall ist, muss in wertender Betrachtung unter Berücksichtigung des Grades des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, des Umfangs der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft bzw. dem darauf gerichteten Willen beurteilt werden (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97, StV 1998, 597; Beschluss vom 22. März 1991 - 3 StR 34/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21).
  • BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97

    Gerichtliche Würdigung einer behaupteten Täuschung eines an einem

    Dabei weist der Senat für das weitere Verfahren vorsorglich darauf hin, daß der Tatrichter Angaben des Angeklagten, deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrundelegen darf, wenn für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97; Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 261 Rdn. 56 a.E.).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Ob der Tatbeteiligte nicht nur fremdes Tun fördern, sondern die Tat (Einfuhr) als eigene will, ist in wertender Betrachtung zu beurteilen (vgl. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21; Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97), wobei die tatrichterliche Wertung zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe der Überprüfung durch das Revisionsgericht nur begrenzt zugänglich ist (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 753/96).
  • OLG Hamm, 06.10.1998 - 3 Ss 1073/98

    Beweiswürdigung, Einlassung, Hinnehmen der Einlassung als unwiderlegt, weitere

    "Der Tatrichter darf Angaben des Angeklagten, deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrunde legen, wenn für deren Richtigkeit keine ausreichenden Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGHStT 34, 29, 34; Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97 - Hürksthal in KK-StPO 3. Auflage, § 261 Rn. 56 a.E.).
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