Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.06.1999

Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1999 - 4 StR 135/99 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3034
BGH, 10.06.1999 - 4 StR 135/99 (2) (https://dejure.org/1999,3034)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1999 - 4 StR 135/99 (2) (https://dejure.org/1999,3034)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - 4 StR 135/99 (2) (https://dejure.org/1999,3034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73 a StGB
    Verfall; Schätzung beim Verfall;

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe; Anforderungen an Verfall eines Geldbetrages

  • Judicialis

    StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 73; ; StGB § 73 a; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 354 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73, § 73a, § 73b
    Verfall des Wertersatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 57
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

    Auszug aus BGH, 10.06.1999 - 4 StR 135/99
    a) Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB hat das Gericht zwingend (vgl. BGH NStZ 1994, 123, 124; BGH, Beschluß vom 22. August 1995 - 4 StR 250/95) den Verfall anzuordnen, wenn der Täter eine rechtswidrige Tat begangen und für sie oder aus ihr etwas erlangt hat.

    Die Abschöpfung erfolgt nach dem Bruttoprinzip, so daß bei Rauschgiftgeschäften der Verkaufserlös insgesamt ohne Abzug von Einkaufspreis, Transportkosten, Kurierlohn usw. - für verfallen zu erklären ist (vgl. BGH NStZ 1994, 123, 124; 1995, 495; StV 1998, 599; vgl. auch Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 73 Rdn. 17).

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 73/89

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Schätzung

    Auszug aus BGH, 10.06.1999 - 4 StR 135/99
    Dies bedeutet, daß sich der Tatrichter, ausgehend von einer aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme sicheren Schätzungsgrundlage, mit einer Wertannahme begnügen kann (vgl. BGHR StGB § 73 b Schätzung 1; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 73 b Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 250/95

    Anordnung des Verfalls - Gericht - Verpflichtung

    Auszug aus BGH, 10.06.1999 - 4 StR 135/99
    a) Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB hat das Gericht zwingend (vgl. BGH NStZ 1994, 123, 124; BGH, Beschluß vom 22. August 1995 - 4 StR 250/95) den Verfall anzuordnen, wenn der Täter eine rechtswidrige Tat begangen und für sie oder aus ihr etwas erlangt hat.
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Auszug aus BGH, 10.06.1999 - 4 StR 135/99
    Die Abschöpfung erfolgt nach dem Bruttoprinzip, so daß bei Rauschgiftgeschäften der Verkaufserlös insgesamt ohne Abzug von Einkaufspreis, Transportkosten, Kurierlohn usw. - für verfallen zu erklären ist (vgl. BGH NStZ 1994, 123, 124; 1995, 495; StV 1998, 599; vgl. auch Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 73 Rdn. 17).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94

    Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit -

    Auszug aus BGH, 10.06.1999 - 4 StR 135/99
    Die Abschöpfung erfolgt nach dem Bruttoprinzip, so daß bei Rauschgiftgeschäften der Verkaufserlös insgesamt ohne Abzug von Einkaufspreis, Transportkosten, Kurierlohn usw. - für verfallen zu erklären ist (vgl. BGH NStZ 1994, 123, 124; 1995, 495; StV 1998, 599; vgl. auch Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 73 Rdn. 17).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Bestehen im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte für derartige weitere konkrete wirtschaftliche Vorteile, kann deren Wert, wenn der konkrete Sachverhalt eine tragfähige Grundlage dafür bietet (hierzu BGHR StGB § 73b Schätzung 1, 2), nach § 73b StGB geschätzt werden.
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Bei der Berechnung des - wie hier - durch einen Kauf Erlangten ist vom gesamten Verkaufserlös ohne Abzug von Einkaufspreis und sonstigen Aufwendungen auszugehen (BGH NStZ 1994, 123; NStZ 2000, 480; NStZ-RR 2000, 57; wistra 2001, 389; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 2000 - 1 StR 547/00; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01).

    Zwar wird das Bruttoprinzip zumeist bei Betäubungsmitteldelikten zur Anwendung kommen (vgl. BGH NStZ 1994, 123; NStZ 1995, 491; NStZ 1995, 495; NStZ 2000, 480; NStZ 2001, 312; NStZ-RR 2000, 57; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01; BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 - 1 StR 547/00 und vom 25. Juli 2001 - 5 StR 300/01).

    Nicht abzugsfähig sind damit auch Transportkosten oder der Kurierlohn (BGH NStZ-RR 2000, 57) und selbstverständlich auch die "Anschaffungskosten" für eine Schußwaffe.

    Der Senat hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Umgestaltung des Verfallsrechts durch die Einführung des Bruttoprinzips in § 73 StGB mit der den Umfang des Verfalls begrenzenden Funktion des § 73c StGB (BGH NStZ 2001, 312; vgl. auch BGH NStZ-RR 2000, 57 und den hierzu ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes - Kammer - vom 3. September 1999 - 2 BvR 1637/99).

  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Bei der Berechnung des bei einem verbotenen "Verkauf" Erlangten ist deshalb vom gesamten Erlös ohne Abzug des Einkaufspreises und sonstiger Aufwendungen auszugehen (BGHSt 47, 369 (370); BGH NStZ 1994, 123; NStZ 2000, 480; NStZ-RR 2000, 57; wistra 2001, 388, 389; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 1 StR 547/00; BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01).
  • BGH, 26.11.2008 - 5 StR 425/08

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Verfallsanordnung (Wertersatz; Erlangtes;

    Aus der Tat sind alle Vermögenswerte erlangt, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (BGHR StGB § 73 Erlangtes 4 m.w.N.), bei den hier gegenständlichen Rauschgifterlösen der gesamte Verkaufserlös (BGHR StGB § 73b Schätzung 2).

    Dies bedeutet, dass sich das Tatgericht, ausgehend von einer aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme sicheren Schätzungsgrundlage, mit einer Wertannahme begnügen kann (BGHR StGB § 73b Schätzung 2).

    Der Senat kann nicht zur Höhe des Wertersatzes in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO durchentscheiden (vgl. dazu BGHR StGB § 73b Schätzung 2).

  • BGH, 05.11.2015 - 4 StR 124/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Die Wertbestimmung erfolgt nach dem Bruttoprinzip, sodass bei Rauschgiftgeschäften, wie sie hier in Rede stehen, der tatsächlich erzielte Verkaufserlös - ohne Abzug von Einkaufspreis, Transportkosten etc. - anzusetzen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1999 - 4 StR 135/99, NStZ-RR 2000, 57, 58 mwN).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00

    Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung

    Das wirksam auf die Höhe der Verfallsanordnung beschränkte (vgl. BGHR StGB § 73 b Schätzung 2; BGH NStZ-RR 1997, 270 f) Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hat Erfolg, das Rechtsmittel des Angeklagten nur im Ausspruch über den erweiterten Verfall.
  • OLG Hamm, 07.08.2014 - 1 RVs 66/14

    Unwirksame Berufungsbeschränkung bei fehlenden Angaben zur Schadenshöhe im Urteil

    Zwar ist grundsätzlich nichts dagegen zu erinnern, den Wert des Diebesguts im Wege einer Schätzung näher zu bestimmen (vgl. zur Zulässigkeit von Schätzungen BGH, Urteil vom 6. Dezember 1994, 5 StR 305/94, BGHSt 40, 374ff. sowie BGH, Urteil vom 10. Juni 1999, 4 StR 135/99) bzw. in diesem Rahmen auch Schätzungen von Zeugen zugrunde zu legen, dabei ist aber zu beachten, dass die Grundlagen der Schätzung im tatrichterlichen Urteil für das Revisionsgericht nachvollziehbar dargestellt sein müssen (OLG Celle, Beschluss vom 19. Juli 2011, 1 Ws 271- 274/11).
  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 58/13

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Berechnung des erlangten Etwas)

    Die Wertbestimmung erfolgt nach dem Bruttoprinzip, sodass bei Rauschgiftgeschäften, wie sie hier in Rede stehen, der tatsächlich erzielte Verkaufserlös - ohne Abzug von Einkaufspreis, Transportkosten etc. - anzusetzen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1999 - 4 StR 135/99, NStZ-RR 2000, 57, 58 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1999 - 4 StR 135/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7309
BGH, 08.06.1999 - 4 StR 135/99 (https://dejure.org/1999,7309)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1999 - 4 StR 135/99 (https://dejure.org/1999,7309)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 4 StR 135/99 (https://dejure.org/1999,7309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 45 StPO; § 265 StPO; § 30a Abs. 1 BtMG
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Bandenmäßiges Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • Judicialis

    StPO §§ 44 ff.; ; StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § 265; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a
    Bande bei Tätigkeit eines Kuriers

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht