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   BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97   

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https://dejure.org/1997,1393
BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97 (https://dejure.org/1997,1393)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1997 - 4 StR 140/97 (https://dejure.org/1997,1393)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97 (https://dejure.org/1997,1393)
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    An dieser Voraussetzung fehlt es in Fällen, in denen der Täter - was nach den bisher getroffenen Feststellungen im Fall II 8 nicht auszuschließen ist - die sexualbezogene Handlung so überraschend vornimmt, daß die Angegriffene einen Abwehrwillen nicht bilden kann (BGHSt 31, 76, 77; BGH NStZ 1993, 78 ).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 699/95

    Anforderungen an die Feststellung der Glaubwürdigkeit eines tatbeteiligten Zeugen

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Deshalb kann der Senat nicht nachprüfen, ob sich das Landgericht, wie in einem solchen Fall geboten (BGH NStZ 1995, 558 ; BGH NJW 1993, 2451 ; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 699/95), rechtsfehlerfrei mit dem Umstand auseinandergesetzt hat, daß ein Teil der belastenden Aussagen der Geschädigten für glaubhaft erachtet wird, ein anderer Teil dagegen nicht.
  • BGH, 23.01.1974 - 3 StR 324/73

    Verurteilung wegen Mißhandlung Abhängiger - Schmerzerregung als notwendiges

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    b) Eine rohe Mißhandlung im Sinne des § 223 b StGB , die das Landgericht im Fall II 135 bejaht, liegt nur dann vor, wenn der Täter einem anderen eine Körperverletzung aus gefühlloser Gesinnung zufügt, die sich in erheblichen Handlungsfolgen äußert (vgl. BGHSt 25, 277, 278; Tröndle StGB 48. Aufl. § 223 d Rdn. 9).
  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    In einem solchen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1995, 6 ).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    In einem solchen Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1995, 6 ).
  • BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94

    Nötigung - Gewalt - Gewaltanwendung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    a) Der Tatbestand der sexuellen Nötigung setzt eine finale Verknüpfung der vorausgehenden Gewalthandlung mit dem sexuellen Geschehen voraus (vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 1 Gewalt 4 m. N.).
  • BGH, 17.09.1992 - 4 StR 416/92

    Sexuelle Nötigung - Abwehrwille - Sexuelle Handlungen

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    An dieser Voraussetzung fehlt es in Fällen, in denen der Täter - was nach den bisher getroffenen Feststellungen im Fall II 8 nicht auszuschließen ist - die sexualbezogene Handlung so überraschend vornimmt, daß die Angegriffene einen Abwehrwillen nicht bilden kann (BGHSt 31, 76, 77; BGH NStZ 1993, 78 ).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 689/92

    Aufhebung einer Verurteilung auf Grund von Problemen bei der Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Deshalb kann der Senat nicht nachprüfen, ob sich das Landgericht, wie in einem solchen Fall geboten (BGH NStZ 1995, 558 ; BGH NJW 1993, 2451 ; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 699/95), rechtsfehlerfrei mit dem Umstand auseinandergesetzt hat, daß ein Teil der belastenden Aussagen der Geschädigten für glaubhaft erachtet wird, ein anderer Teil dagegen nicht.
  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Entscheidungsfindung - Beweis

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Deshalb kann der Senat nicht nachprüfen, ob sich das Landgericht, wie in einem solchen Fall geboten (BGH NStZ 1995, 558 ; BGH NJW 1993, 2451 ; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 699/95), rechtsfehlerfrei mit dem Umstand auseinandergesetzt hat, daß ein Teil der belastenden Aussagen der Geschädigten für glaubhaft erachtet wird, ein anderer Teil dagegen nicht.
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6, 7; 1997, 513; Beschl. vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97).
  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Schüsse auf ein fahrendes Auto;

    Die Beweiswürdigung des Landgerichts, mit der es einen Tötungsvorsatz, auch in der Form eines Eventualvorsatzes, verneint hat, lässt Rechtsfehler nicht erkennen (zur eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfbarkeit tatrichterlicher Beweiswürdigung vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13 und Überzeugungsbildung 33 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10

    Bindungswirkung des Strafurteils für die Zivilgerichte

    Insbesondere ist den Urteilsausführungen zu entnehmen, dass sich die Strafkammer bewusst war, dass wegen des Vorliegens der Konstellation "Aussage gegen Aussage" besonders hohe Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung zu stellen waren (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23; jew. m.w.N.).
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