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   BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06   

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https://dejure.org/2006,4836
BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06 (https://dejure.org/2006,4836)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2006 - 4 StR 141/06 (https://dejure.org/2006,4836)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06 (https://dejure.org/2006,4836)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 63 StGB; § 66 StGB
    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Wirkung von Testosteron; in dubio pro reo: Anwendbarkeit auf die Voraussetzungen der verminderten Schuldfähigkeit; gebotene Gesamtschau: Erörterungsmangel bei Besonderheiten; schwere andere seelische Abartigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger und wegen exhibitionistischer Handlungen; Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo"; Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit des Täters

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 72 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21; StPO § 261
    In-dubio-Grundsatz und Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3506 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 335
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06
    c) Die Verneinung der Voraussetzungen des § 21 StGB begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken auch deshalb, weil die Urteilsgründe die für die Beurteilung der sich nach den Feststellungen aufdrängenden Frage, ob beim Angeklagten eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliegt, gebotene Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und 12 Taten (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 33, 37) vermissen lassen.

    Diese Besonderheiten, insbesondere auch die - allein im Zusammenhang mit der Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung erörterte - kurze zeitliche Abfolge der Taten und die seit 1995 mehrfach gescheiterten Versuche, eine Sozialtherapie durchzuführen, hätten bei der Prüfung der Frage, ob bei dem Angeklagten eine schwere andere seelische Abartigkeit mit der möglichen Folge einer erheblichen Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit vorlag, namentlich unter dem Gesichtspunkt einer Triebstörung (vgl. BGH NStZ 2001, 243; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, jew. m.w.N.), einer Gesamtschau unterzogen werden müssen.

    Jedenfalls müssen, wenn der Tatrichter dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens ohne Angabe eigener Erwägungen folgt, die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH NStZ 2001, 243 m.w.N.).

  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06
    c) Die Verneinung der Voraussetzungen des § 21 StGB begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken auch deshalb, weil die Urteilsgründe die für die Beurteilung der sich nach den Feststellungen aufdrängenden Frage, ob beim Angeklagten eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliegt, gebotene Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und 12 Taten (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 33, 37) vermissen lassen.

    Diese Besonderheiten, insbesondere auch die - allein im Zusammenhang mit der Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung erörterte - kurze zeitliche Abfolge der Taten und die seit 1995 mehrfach gescheiterten Versuche, eine Sozialtherapie durchzuführen, hätten bei der Prüfung der Frage, ob bei dem Angeklagten eine schwere andere seelische Abartigkeit mit der möglichen Folge einer erheblichen Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit vorlag, namentlich unter dem Gesichtspunkt einer Triebstörung (vgl. BGH NStZ 2001, 243; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, jew. m.w.N.), einer Gesamtschau unterzogen werden müssen.

  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97

    Vorliegen einer zur Schuldunfähigkeit führenden seelischen Abartigkeit -

    Auszug aus BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06
    c) Die Verneinung der Voraussetzungen des § 21 StGB begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken auch deshalb, weil die Urteilsgründe die für die Beurteilung der sich nach den Feststellungen aufdrängenden Frage, ob beim Angeklagten eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliegt, gebotene Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und 12 Taten (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 33, 37) vermissen lassen.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06
    Der Senat kann aber nicht ausschließen, dass der neue Tatrichter sogar zu der sicheren Feststellung gelangt, dass der Angeklagte aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt hat, so dass die Anordnung der Maßregel der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß 63 StGB in Betracht kommt (vgl. BGHSt 34, 22, 26; 42, 385, 386), die gemäß § 72 Abs. 1 StGB Vorrang vor der Anordnung der Sicherungsverwahrung haben kann.
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06
    Der Senat kann aber nicht ausschließen, dass der neue Tatrichter sogar zu der sicheren Feststellung gelangt, dass der Angeklagte aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt hat, so dass die Anordnung der Maßregel der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß 63 StGB in Betracht kommt (vgl. BGHSt 34, 22, 26; 42, 385, 386), die gemäß § 72 Abs. 1 StGB Vorrang vor der Anordnung der Sicherungsverwahrung haben kann.
  • BGH, 16.12.1959 - 4 StR 484/59
    Auszug aus BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06
    Dieser Grundsatz ist zwar auf die rechtliche Wertung der zur Schuldfähigkeit getroffenen Feststellungen nicht anwendbar (vgl. BGHSt 14, 68, 73; BGH NStZ 1996, 328 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.1996 - 2 StR 689/95

    Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06
    Dieser Grundsatz ist zwar auf die rechtliche Wertung der zur Schuldfähigkeit getroffenen Feststellungen nicht anwendbar (vgl. BGHSt 14, 68, 73; BGH NStZ 1996, 328 m.w.N.).
  • BGH, 22.10.2014 - 5 StR 380/14

    Urteilsaufhebung im Fall des Bremerhavener Schlachters

    Da sich die Urteilsgründe dazu nicht verhalten, ermangelt es der gebotenen umfassenden Würdigung des Zustands des Angeklagten bei der Tat (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2014 - 5 StR 7/14 Rn. 6, vom 27. November 2008 - 5 StR 526/08 Rn. 10, vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08, vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335, 336, vom 28. November 2001 - 5 StR 434/01; Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 391/01; jeweils mwN).
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08

    Subjektiver Tatbestand des Straftatbestandes der räuberischen Erpressung bezogen

    Im Übrigen ist die Frage der Erheblichkeit einer (etwaigen) Verminderung der Steuerungsfähigkeit eine Rechtsfrage und daher dem Zweifelssatz nicht zugänglich (BGH NStZ-RR 2006, 335, 336 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2022 - 5 StR 347/22

    Erfolg der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der

    Erst wenn dem Tatgericht im Anschluss daran nicht behebbare Zweifel verbleiben, die sich auf Art und Grad des psychischen Ausnahmezustands beziehen, ist die Anwendung des Zweifelssatzes gerechtfertigt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335).
  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Denn entlastende Umstände sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind (BVerwG, Urteile vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 32 und vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 32 und BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06 - NStZ-RR 2006, 335 ff. - juris Rn. 11).
  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei unter anderem auf die Bedeutung des Sexualverhaltens des Verurteilten außerhalb seiner Delinquenz (Beschluss vom 06.01.1998, 5 StR 582/97 Rn. 9), einschlägiger Vorverurteilungen, der Umsetzung sexueller Tagträume und Phantasien in deviante Handlungen, einer deutlichen Steigerung der Tathandlungen und gescheiterter Therapieversuche (Beschluss vom 25.07.2006, 4 StR 141/06 Rn. 14) hingewiesen worden.
  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

    Für die Berücksichtigung von Milderungsgründen genügt, wenn für sie hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, sodass sich ihr Vorliegen nicht ausschließen lässt (vgl. Urteile vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - BVerwGE 93, 294 sowie vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 C 38.10 - NVwZ-RR 2012, 479 ff.; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06 - NStZ-RR 2006, 335 = juris Rn. 11).
  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

    Für die Berücksichtigung von Milderungsgründen genügt, wenn für sie hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, sodass sich ihr Vorliegen nicht ausschließen lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1992 - 1 D 32.91 - BVerwGE 93, 294 sowie vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10- NVwZ-RR 2012, 479 ff.; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06 - NStZ-RR 2006, 335 = juris Rn. 11).
  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 426/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anschließen des Tatgerichts an die Beurteilung eines

    Die für diese Annahme erforderlichen eigenen beweiswürdigenden Erwägungen, weshalb seiner Ansicht nach eine Kernpädophilie sicher auszuschließen war (vgl. zur Anwendung des Zweifelssatzes auf Art und Grad des psychischen Ausnahmezustandes BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06 Rn. 11), hat das Landgericht nicht dargestellt.
  • BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20

    Disziplinarische Ahndung mehrerer Verstöße eines Polizeibeamten gegen die

    Entlastende Umstände sind nach dem Grundsatz, "in dubio pro reo" dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, Urteile vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 Rn. 27 und vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 - NVwZ-RR 2012, 479 ff.; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006, - 4 StR 141/06 - NStZ-RR 2006, 335 Rn. 11).
  • BGH, 12.02.2014 - 1 StR 10/14

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Verhältnis zu sonstigen

    Die hierzu vom Landgericht getroffenen Strafzumessungserwägungen lassen jedoch besorgen, dass das Landgericht der erheblichen Schuldminderung in diesem Zusammenhang geringeres Gewicht beigemessen hat, weil sie nicht positiv festgestellt, sondern lediglich aufgrund des Zweifelssatzes unterstellt worden ist (vgl. zur Anwendung des Zweifelssatzes auf nicht behebbare tatsächliche Zweifel hinsichtlich Art und Grad des psychischen Ausnahmezustands BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335; Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66).
  • BGH, 05.03.2013 - 5 StR 25/13

    Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit trotz planvollem Vorgehens; Anwendung

  • BGH, 20.02.2014 - 5 StR 7/14

    Fehlende umfassende Würdigung des Zustands des Angeklagten (mögliche

  • BGH, 22.08.2017 - 5 StR 341/17

    Rechtsfehlerhafte Prüfung der Schuldfähigkeit (Fehlen einer umfassenden Würdigung

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