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   BGH, 27.04.1999 - 4 StR 141/99   

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https://dejure.org/1999,4090
BGH, 27.04.1999 - 4 StR 141/99 (https://dejure.org/1999,4090)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1999 - 4 StR 141/99 (https://dejure.org/1999,4090)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1999 - 4 StR 141/99 (https://dejure.org/1999,4090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 7 StPO; § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO;
    Urteilsabsetzungsfrist; Hinderungsgründe; Fristüberschreitung;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 275 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 338 Nr. 7; ; StPO § 275 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 1, § 338 Nr. 7
    Urteilsabsetzungsfrist bei erkranktem Berichterstatter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 474
  • StV 1999, 526
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.08.1988 - 5 StR 295/88

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Nichteinhaltung des einem

    Auszug aus BGH, 27.04.1999 - 4 StR 141/99
    Beim Ausfall des Berichterstatters muß deshalb notfalls der Vorsitzende das Urteil abfassen, sofern ihm dies möglich und zumutbar ist (vgl. BGHSt 26, 247, 249; BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 275 Rdn. 15).
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BGH, 27.04.1999 - 4 StR 141/99
    Beim Ausfall des Berichterstatters muß deshalb notfalls der Vorsitzende das Urteil abfassen, sofern ihm dies möglich und zumutbar ist (vgl. BGHSt 26, 247, 249; BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 275 Rdn. 15).
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