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   BGH, 16.06.1978 - 4 StR 144/78   

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https://dejure.org/1978,6234
BGH, 16.06.1978 - 4 StR 144/78 (https://dejure.org/1978,6234)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1978 - 4 StR 144/78 (https://dejure.org/1978,6234)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1978 - 4 StR 144/78 (https://dejure.org/1978,6234)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines minder schweren Falles - Beurteilung fehlender Bekundung von Reue und Bedauern - Zur Einziehung einer Tatwaffe

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1977 - 3 StR 226/77

    Strafbemessung: Strafschärfende Wertung des Leugnens eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 16.06.1978 - 4 StR 144/78
    Von einem leugnenden Angeklagten kann die Bekundung von Reue und Bedauern nicht erwartet werden, denn er kann, wenn er seine Verteidigungsposition nicht gefährden will, solche Gefühlsregungen nicht zu erkennen geben (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Ein Verhalten des Täters nach der Tat, insbesondere im Ermittlungs- und Strafverfahren gegen ihn, kann strafschärfend nur wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zuläßt (vgl. zur fehlenden Unrechtseinsicht oder Reue: BGHSt 1, 103, 104 f; 1, 105, 106 f; BGH NJW 1955, 1158; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76; Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77; Beschluß vom 16. Juni 1978 - 4 StR 144/78; Beschluß vom 9. Mai 1979 - 2 StR 198/79; Beschluß vom 10. Juni 1980 - 1 StR 56/80; zur Unterlassung des leugnenden Angeklagten, den durch die Tat angerichteten Schaden wiedergutzumachen: BGHSt 5, 238 f [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76; zur Benennung von Zeugen: BGH MDR 1980, 240; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 442/79; zur Beseitigung von Tatspuren: BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77; Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80; zur Flucht eines Angeklagten: BGH, Beschluß vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77; Beschluß vom 24. November 1978 - 2 StR 616/78.
  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 178/81

    Aufhebung des gesamten Strafausspruchs wegen rechtsfehlerhafter Begründung

    Von einem bestreitenden Angeklagten können die Bekundung von Reue und ein Bemühen um Schadens Wiedergutmachung nicht erwartet werden, weil er sich dadurch in Widerspruch zu seiner Einlassung setzen würde (BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1976 - 3 StR 197/76 und vom 16. Juni 1978 - 4 StR 144/78).
  • BGH, 04.11.1980 - 1 StR 373/80

    Straferschwerende Berücksichtigung, sofern die Angeklagten weder Einsicht noch

    Sie konnten deshalb, ohne ihre Verteidigungsposition zu gefährden, keine Reue zeigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77 - und vom 16. Juni 1978 - 4 StR 144/78 - BGHSt 1, 105; 5, 238, 239; BGH MDR 1980, 240).
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