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   BGH, 15.05.1975 - 4 StR 147/75   

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https://dejure.org/1975,3483
BGH, 15.05.1975 - 4 StR 147/75 (https://dejure.org/1975,3483)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1975 - 4 StR 147/75 (https://dejure.org/1975,3483)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75 (https://dejure.org/1975,3483)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nötigung zu einer Unterschriftenleistung - Freispruch von einer Freiheitsberaubung und eines Betrugs - Voraussetzungen für die Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1960 - 1 StR 212/60
    Auszug aus BGH, 15.05.1975 - 4 StR 147/75
    Zwar kommt es auf den Willen zur Fortbewegung nicht an, weil § 239 StGB die potentielle Bewegungsfreiheit schützt (BGHSt 14, 314, 316).
  • RG, 26.04.1882 - 442/82

    Was erfordert, im Unterschiede vom Thatbestande der Nötigung, der

    Auszug aus BGH, 15.05.1975 - 4 StR 147/75
    Es muß vielmehr eine, wenn auch nur vorübergehende, so doch in ihrer Wirkung vollständige Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit vorliegen (RGSt 6, 231, 232; BGH Urteil vom 21. Dezember 1956 bei Pfeiffer-Maul-Schulte, § 239 StGB Anm. 7; LK a.a.O. Rdn. 1).
  • RG, 07.07.1880 - 1633/80

    1. Was gehört zur Ausübung eines öffentlichen Amtes durch Nichtbeamte? 2. Liegt

    Auszug aus BGH, 15.05.1975 - 4 StR 147/75
    Allerdings reicht "eine bloß augenblickliche Hinderung des Freiheitsgebrauchs" (vgl. RGSt 2, 292, 297) oder ein "minimaler Zeitraum zwischen Beginn und Beendigung" (vgl. RGSt 7, 259, 260, 261) nicht aus.
  • RG, 28.11.1882 - 2659/82

    1. Was heißt einen Menschen "einsperren" im Sinne des §. 239 St.G.B.'s? 2. Kommt

    Auszug aus BGH, 15.05.1975 - 4 StR 147/75
    Allerdings reicht "eine bloß augenblickliche Hinderung des Freiheitsgebrauchs" (vgl. RGSt 2, 292, 297) oder ein "minimaler Zeitraum zwischen Beginn und Beendigung" (vgl. RGSt 7, 259, 260, 261) nicht aus.
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 410/14

    Freiheitsberaubung (eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit; Freiheitsentziehung

    Deshalb kommt eine Bestrafung wegen Freiheitsberaubung nicht in Betracht, wenn ein Fortbewegen - wenn auch unter erschwerten Bedingungen - möglich bleibt (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75; vom 25. Februar1993 - 1 StR 652/93, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 2; MüKo-StGB/Wieck-Noodt aaO, § 239 Rn.16; SK-StGB/Horn/Wolters, 59.Lfg., § 239 Rn.5).

    Es reicht vielmehr jedes Mittel aus, das geeignet ist, einem anderen die Fortbewegungsfreiheit zu nehmen (BGH, Urteile vom 20. Januar 2005 -4 StR 366/04, NStZ 2005, 507, 508; vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75; MüKo-StGB/Wieck-Noodt aaO, § 239 Rn.24).

  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 366/04

    Fahrlässige Tötung; Freiheitsberaubung mit Todesfolge auf andere Weise

    Es reicht vielmehr jedes Mittel aus, das geeignet ist, einem anderen die Fortbewegungsfreiheit zu nehmen, insbesondere ihm, sei es auch nur vorübergehend, die Möglichkeit zu nehmen, einen Raum zu verlassen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75; BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 2; Wieck-Noodt in MünchKomm StGB § 239 Rdn. 21 und 22).
  • BGH, 25.02.1993 - 1 StR 652/92

    Keine Freiheitsberaubung bei übelbedrohter Entfernungsmöglichkeit

    Es reicht vielmehr jedes Mittel aus, das geeignet ist, einem anderen die Fortbewegungsfreiheit zu nehmen" (BGH, Urt. vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75).

    Es liegt nur dann vor, wenn eine "vollständige Aufhebung der persönlichen Freiheit" stattgefunden hat, die den Betroffenen zum "Gefangene (n) oder absolut Unfreie (n) " gemacht hat (RGSt 6, 231, 232), wenn eine "vollständige Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit" zu verzeichnen ist (BGH, Urt. vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75).

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02

    Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Beweisaufnahme; Beruhen;

    Zwar setzt dieser keine bestimmte Dauer der Entziehung der persönlichen Bewegungsfreiheit voraus; es reicht vielmehr grundsätzlich auch eine nur vorübergehende Einschränkung aus (vgl. BGHSt 14, 314, 315; BGH, Urteil vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75).
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