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   BGH, 27.05.2008 - 4 StR 150/08   

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https://dejure.org/2008,6966
BGH, 27.05.2008 - 4 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,6966)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2008 - 4 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,6966)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 4 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,6966)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Absicht des Ausnutzens i.S.d. § 239a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei einem die zu erpressende Leistung erst nach Beendigung der Bemächtigungsgrundlage vorsehenden Tatplan

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 239 a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239 a Abs. 1
    Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 569
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 4 StR 150/08
    Zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung muss ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, dass der Täter das Opfer oder einen Dritten während der Dauer der Zwangslage erpressen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; vgl. auch Fischer StGB 55. Aufl. § 239 a Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95

    Erpresserischer Menschenraub - Bemächtigungslage - Erpressung - Funktionaler und

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 4 StR 150/08
    Zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung muss ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, dass der Täter das Opfer oder einen Dritten während der Dauer der Zwangslage erpressen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; vgl. auch Fischer StGB 55. Aufl. § 239 a Rdn. 7 m.w.N.).
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