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   BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15   

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https://dejure.org/2015,29619
BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15 (https://dejure.org/2015,29619)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2015 - 4 StR 152/15 (https://dejure.org/2015,29619)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2015 - 4 StR 152/15 (https://dejure.org/2015,29619)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 253 Abs. 1 StGB; § 255 StGB; § 56 StGB; § 268a StPO
    Erpressung (Begriff der Gewalt; konkludente Drohung durch schlüssiges Handeln: Verwirklichung einer räuberischen Erpressung); Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (Freiheitstrafe von über einem Jahr: Sozialprognose, Darstellung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 S 1 StGB, § 56 Abs 2 S 1 StGB, § 253 StGB, § 255 StGB, § 261 StPO
    Strafverurteilung wegen Erpressung: Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "durch Gewalt" durch einschüchterndes Verhalten; Tatbestandserfüllung bei Drohung mit einem empfindlichen Übel; Prüfungsreihenfolge bei der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 240 StGB, § 253 Abs. 1 StGB, § 263a StGB, § 357 Satz 1 StPO, § 64 StGB, §§ 253, 255 StGB, § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 56 Abs. 1 StGB, § 246a Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gewalt als Entfaltung von Körperkraft des Täters durch Ausüben des unmittelbaren Zwangs auf den Körper eines Geschädigten i.R.d. Erpressung

  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen Erpressung: Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "durch Gewalt" durch einschüchterndes Verhalten; Tatbestandserfüllung bei Drohung mit einem empfindlichen Übel; Prüfungsreihenfolge bei der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewalt als Entfaltung von Körperkraft des Täters durch Ausüben des unmittelbaren Zwangs auf den Körper eines Geschädigten i.R.d. Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freiheitsstrafe über 1 Jahr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erpressung - Gewalt oder Drohung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 373
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.08.2014 - 2 StR 255/14

    Verpflichtende Prüfung einer günstigen Sozialprognose bei der

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15
    Es ist rechtsfehlerhaft, besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB zu verneinen, ohne sich zuvor mit der Frage zu befassen, ob dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB zu stellen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2014 - 2 StR 255/14, Rn. 4; Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12, StV 2013, 85).
  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 323/14

    Räuberische Erpressung (Voraussetzungen einer konkludenten Drohung mit

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15
    Dabei kann ein schlüssiges Handeln ausreichend sein, wenn der Täter das angedrohte empfindliche Übel durch ein bestimmtes Verhalten genügend erkennbar macht (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 323/14, NStZ 2015, 461).
  • BGH, 27.07.1995 - 1 StR 327/95

    kurdische Autobahnblockade II - § 240 StGB, Gewaltbegriff,

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15
    aa) Gewalt setzt auch beim Erpressungstatbestand die Entfaltung von - nicht notwendig erheblicher - Körperkraft durch den Täter voraus, die einen unmittelbar oder mittelbar auf den Körper eines anderen wirkenden Zwang ausübt, der nach der Vorstellung des Täters geeignet ist, einen geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden oder auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95, BGHSt 41, 182, 185; Beschluss vom 27. Juli 1995 - 1 StR 327/95, NStZ 1995, 592 f. (jeweils zu § 240 StGB); Sander in: MüKo-StGB, 2. Aufl., § 253 Rn. 4; SSW-StGB/Kudlich, 2. Aufl., § 253 Rn. 4).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15
    aa) Gewalt setzt auch beim Erpressungstatbestand die Entfaltung von - nicht notwendig erheblicher - Körperkraft durch den Täter voraus, die einen unmittelbar oder mittelbar auf den Körper eines anderen wirkenden Zwang ausübt, der nach der Vorstellung des Täters geeignet ist, einen geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden oder auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95, BGHSt 41, 182, 185; Beschluss vom 27. Juli 1995 - 1 StR 327/95, NStZ 1995, 592 f. (jeweils zu § 240 StGB); Sander in: MüKo-StGB, 2. Aufl., § 253 Rn. 4; SSW-StGB/Kudlich, 2. Aufl., § 253 Rn. 4).
  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 434/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15
    c) Nach § 246a Satz 2 StPO ist ein Sachverständiger über den Zustand des Angeklagten und seine Behandlungsaussichten zu vernehmen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Betracht kommt und deshalb eine Anordnung dieser Maßregel konkret zu erwägen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - 4 StR 434/11, NStZ 2012, 463, 464 mwN).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 305/12

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Vorrang der Prüfung einer positiven

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15
    Es ist rechtsfehlerhaft, besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB zu verneinen, ohne sich zuvor mit der Frage zu befassen, ob dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB zu stellen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2014 - 2 StR 255/14, Rn. 4; Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12, StV 2013, 85).
  • BGH, 18.03.2015 - 3 StR 595/14

    Eindringen einer Diebesbande in das Haus eines schlafenden Ehepaares und

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15
    Darauf, ob der Täter die Drohung erforderlichenfalls auch verwirklichen will, kommt es nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2015 - 3 StR 595/14, NStZ-RR 2015, 213).
  • BGH, 04.06.2019 - 4 StR 116/19

    Schwere räuberische Erpressung (Gewaltbegriff)

    Lediglich psychisch vermittelter Zwang reicht dagegen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2015 - 4 StR 152/15, NStZ-RR 2015, 373; vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, NStZ 2003, 89; Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95, BGHSt 41, 182, 185; vgl. Sander in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 249 Rn. 11 ff. und 19 f.; Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 249 Rn. 4 f.).
  • OLG München, 03.02.2022 - 28 U 3344/21

    Kündigung des Bauvertrags durch Email bei Geltung der VOB/B

    aa) Inwiefern die Ausführungen des BGH in dessen Beschluss vom 22.9.2015, Az. 4 StR 152/15 für die Beurteilung der strittigen zivilrechtlichen Fragestellung von Bedeutung wären, vermag der U 3344/21 Bau - Seite 5 -.
  • BGH, 20.06.2018 - 5 StR 225/18

    Straferschwerende Berücksichtigung des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes

    In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass bei einer Bewährungsversagung mangels besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB nach ständiger Rechtsprechung die Frage der positiven Legalprognose nicht - wie hier - offen bleiben darf (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 152/15, NStZ-RR 2015, 373, 374 mwN).
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