Rechtsprechung
BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB; § 337 StPO; § 344 Abs. 1 StPO
Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere der Schuld - Wolters Kluwer
Revision - Beschränkung - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schuld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 57a
Besondere Schwere der Schuld bei Raubmord
Papierfundstellen
- BGHSt 39, 208
- NJW 1993, 1999
- MDR 1993, 780
- NStZ 1993, 448
- StV 1993, 344
- JR 1994, 164
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92
Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der …
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Die Beschwer ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß dies aus prozessualen Gesichtspunkten nur in den Urteilsgründen geschehen ist; denn die Verneinung der besonderen Schuldschwere bedarf - im Gegensatz zu ihrer Bejahung - keiner Aufnahme in den Urteilstenor, weil das Fehlen im Tenor einer Nichtentscheidung oder Verneinung gleichkommt (vgl. BGH NJW 1993, 1084).a) Wie der Gesetzgeber mit der Androhung lebenslanger Strafe zum Ausdruck gebracht hat, wiegt die Schuld bei einer Mordtat stets außerordentlich schwer (BVerfGE 45, 187, 256, 259; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92 = StV 1993, 130 = NJW 1993, 1084, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
Vielmehr ist der Begriff der besonderen Schuldschwere gemäß seinem Wortsinn als eine über das Normale weit herausragende Schuld zu verstehen (BVerfGE 72, 105, 117; 86, 288, 314 f.; vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92; Urteil vom 21. Januar 1993 aaO; vgl. zur Bejahung der besonderen Schuldschwere BGH, Beschluß vom 3. März 1993 - 5 StR 79/93; Stree NStZ 1992, 464).
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Januar 1993 (NJW 1993, 1084) ausgeführt hat, ist deshalb bei der Bemessung der besonderen Schuldschwere an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vorliegen eines besonders schweren Falles anzuknüpfen: Von besonderer Schwere der Schuld kann demnach nur gesprochen werden, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, daß eine - vorbehaltlich der günstigen Prognose nach § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB - Strafverbüßung von (nur) 15 Jahren unangemessen erscheinen würde.
Der Senat hat in seinem Urteil vom 21. Januar 1993 (aaO) bereits entschieden, daß im Falle der Bildung einer lebenslangen Gesamtstrafe nicht schematisch aufgerechnet werden darf (vgl. auch Stree NStZ 1992, 465).
Den Anforderungen des verfassungsgerichtlichen Beschlusses wird Genüge getan, wenn die besondere Schuldschwere in den Urteilsgründen verneint wird; einer Aufnahme dieses Ausspruchs in den Tenor bedarf es nicht (BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 aaO).
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Es ist regelmäßig zulässig, die Anfechtung eines Urteils, durch das der Angeklagte zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, entsprechend § 344 Abs. 1 StPO auf den - nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (BVerfG, 3. Juni 1992, 2 BvR 1041/81, BVerfGE 86, 288) vom Schwurgericht zu treffenden - Anspruch über die besondere Schwere der Schuld i.S.d. § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB zu beschränken.a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 3. Juni 1992 gefordert, die für die Bewertung der Schuld gemäß § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB erheblichen Tatsachen im Erkenntnisverfahren festzustellen und die Schuld unter dem für die Aussetzungsentscheidung des § 57a StGB maßgebenden Gesichtspunkt ihrer besonderen Schwere zu gewichten (BVerfGE 86, 288, 310 f.).
Dabei hat es ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die für das spätere Vollstreckungsverfahren notwendige und bindende tatrichterliche Gewichtung der Schuld ungeachtet ihrer mangelnden Auswirkungen auf den Schuld- und Strafausspruch der revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegt (BVerfGE 86, 288, 323 f.).
Dabei haben sie sich - wie das Bundesverfassungsgericht bei seiner verfassungskonformen Auslegung - bei weitestmöglicher Schonung des geltenden Rechts im übrigen tunlichst im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens zu halten (BVerfGE 86, 288, 318, 321; 70, 297, 308 f.; 57, 250, 276).
Vielmehr ist der Begriff der besonderen Schuldschwere gemäß seinem Wortsinn als eine über das Normale weit herausragende Schuld zu verstehen (BVerfGE 72, 105, 117; 86, 288, 314 f.; vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92;… Urteil vom 21. Januar 1993 aaO; vgl. zur Bejahung der besonderen Schuldschwere BGH, Beschluß vom 3. März 1993 - 5 StR 79/93; Stree NStZ 1992, 464).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
a) Wie der Gesetzgeber mit der Androhung lebenslanger Strafe zum Ausdruck gebracht hat, wiegt die Schuld bei einer Mordtat stets außerordentlich schwer (BVerfGE 45, 187, 256, 259; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92 = StV 1993, 130 = NJW 1993, 1084, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).Gerade deshalb ist es ein durch das Gebot der materiellen Gerechtigkeit legitimiertes Anliegen, durch die absolute Strafe des "Lebenslang" auf eine möglichst gleichmäßige Strafpraxis hinzuwirken (BVerfGE 45, 187, 260 f.).
- BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87
Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer …
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Vielmehr ist, wie bei mehreren zeitigen Freiheitsstrafen, der zeitliche, örtliche und situative Zusammenhang der Straftaten zu beachten und die Gesamtstrafe in der Regel um so niedriger zu bemessen, je enger sich dieser Zusammenhang darstellt (…BGH aaO; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4, § 54 Abs. 1 Bemessung 2). - BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92
Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher …
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Wie der Große Senat für Strafsachen in seinem Beschluß vom 20. Oktober 1992 (GSSt 1/92, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) entschieden hat, kann das in den Bereich der Überschneidung beider Tatbestände fallende Unrecht dem Angeklagten nur einmal angelastet werden. - BGH, 16.02.1993 - 5 StR 716/92
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Vielmehr ist der Begriff der besonderen Schuldschwere gemäß seinem Wortsinn als eine über das Normale weit herausragende Schuld zu verstehen (BVerfGE 72, 105, 117; 86, 288, 314 f.; vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92;… Urteil vom 21. Januar 1993 aaO; vgl. zur Bejahung der besonderen Schuldschwere BGH, Beschluß vom 3. März 1993 - 5 StR 79/93; Stree NStZ 1992, 464). - BGH, 03.03.1993 - 5 StR 79/93
Verwerfung der Revision - Aufnahme der Feststellung der besonderen Schwere der …
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Vielmehr ist der Begriff der besonderen Schuldschwere gemäß seinem Wortsinn als eine über das Normale weit herausragende Schuld zu verstehen (BVerfGE 72, 105, 117; 86, 288, 314 f.; vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92;… Urteil vom 21. Januar 1993 aaO; vgl. zur Bejahung der besonderen Schuldschwere BGH, Beschluß vom 3. März 1993 - 5 StR 79/93; Stree NStZ 1992, 464). - BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung …
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Das kann insbesondere der Fall sein, wenn der Täter mehrere Mordmerkmale verwirklicht oder durch eine Handlung mehrere Menschen ermordet hat oder die Tatausführung durch besonders verwerfliche Umstände gekennzeichnet ist (vgl. dazu auch BVerfGE 45, 363, 372). - BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Das ist vom Revisionsgericht hinzunehmen; denn - wie sonst auch bei der Überprüfung von Strafzumessungserwägungen (vgl. BGHSt 29, 319, 320) - ist dem Revisionsgericht hier ebenfalls eine sachliche Richtigkeitskontrolle versagt. - BGH, 22.10.1992 - 4 StR 451/92
Revisionsgericht - Fehlender Ausspruch - Schuld
Auszug aus BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Das Bundesverfassungsgericht hat die zugrunde liegenden Verfahrensbestimmungen lediglich einer verfassungskonformen Auslegung unterzogen und weder sie noch die durch die Revisibilität der Schuldschwere zwangsläufig berührten Regeln des Verfahrensrechts beanstandet (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Oktober 1992 - 4 StR 451/92 = NStZ 1993, 143). - BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85
Lebenslange Freiheitsstrafe
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
- KG, 27.07.2020 - 4-58/20
Strafbarkeit des sog. Stealthing
b) Weitere Voraussetzung für eine wirksame Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist, dass die Straffrage losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden kann, ohne dass eine Prüfung des übrigen Urteilsinhaltes erforderlich ist (vgl. BGHSt 39, 208). - BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09
Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. …
Eine wirksame Revisionsbeschränkung setzt voraus, dass die Gesamtentscheidung auch dann frei von inneren Widersprüchen bleibt, wenn die eingelegte Revision Erfolg hat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 10, 100, 101; 29, 359, 364; 39, 208, 209; 41, 57, 59; 47, 32, 35; jew. mwN; BGH NStZ-RR 1999, 359). - BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …
Der 4. Strafsenat ist nämlich der Ansicht, daß dem Revisionsgericht eine sachliche Richtigkeitskontrolle der vom Tatrichter vorgenommenen Beurteilung, ob eine besondere Schuldschwere gegeben ist, versagt sei und das Revisionsgericht seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen dürfe; vielmehr sei vom Revisionsgericht nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht habe (Urt. vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93 - NJW 1993, 1999, 2000, insoweit in BGHSt 39, 208 nicht abgedruckt).Sie ist vielmehr eine Entscheidung für das Vollstreckungsverfahren, die das Bundesverfassungsgericht aus diesem herausgelöst und dem Tatrichter übertragen hat (BGHSt 39, 208).
Solche Umstände können beispielsweise eine besondere Verwerflichkeit der Tatausführung oder der Motive, mehrere Opfer bei einer Tat, die Begehung mehrerer Mordtaten oder - im oder ohne Zusammenhang mit dem Mord begangene - weitere schwere Straftaten sein (vgl. BGHSt 39, 208; BGH NStZ 1994, 540, 541).
- BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere …
Die Grundsätze des Revisionsrechtes sind bei der Überprüfung von Entscheidungen nach § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB lediglich analog und unter weitestgehender Schonung ihrer bisherigen Strukturen heranzuziehen, da es sich der Sache nach um die Überprüfung einer im Urteil mitzuentscheidenden "vollstreckungsrechtlichen Vorfrage" handelt (BGHSt 39, 208, 209).Eine Beschränkung der Revision (nach § 344 Abs. 1 StPO) ist nach ständiger Rechtsprechung zulässig, wenn die Beschwerdepunkte nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden können, ohne eine Überprüfung des Urteils im übrigen erforderlich zu machen (BGHSt 29, 359, 364 m.w.Nachw.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 318 Rdn. 6 m.w.Nachw.; Pikart in KK 3. Aufl. Rdn. 3 zu § 344, BGHSt 39, 208, 209).
Im Regelfalle wird man danach die Revisionsbeschränkung auf die Frage des Ausspruches zu § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB für zulässig erachten können (BGHSt 39, 208, 209;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 7 zu § 344).
- BGH, 30.09.2021 - 4 StR 170/21
Verurteilung wegen Mordes an einem Polizeibeamten ist rechtskräftig
aa) Grundsätzlich kann zwar eine Rechtsmittelbeschränkung auf die vollstreckungsrechtliche Vorfrage des Vorliegens besonderer Schwere der Schuld im Sinne des § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB wirksam erfolgen, weil die Bejahung oder Verneinung der besonderen Schuldschwere regelmäßig sowohl den Schuldspruch wegen Mordes als auch die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe unberührt lässt (vgl. BGH, Urteile vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93, BGHSt 39, 208, 209; vom 7. Juni 1994 - 1 StR 279/94; vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 59).Vielmehr wird mit diesen Erwägungen lediglich zum Ausdruck gebracht, dass der bei der Prüfung der besonderen Schwere der Schuld in der Regel zu berücksichtigende Umstand der Verwirklichung mehrerer Mordmerkmale (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93, BGHSt 39, 208, 211; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12; Beschluss vom 23. Januar 2014 ? 2 StR 637/13) hier nicht vorliegt und dass dieser Aspekt somit im Rahmen der umfassenden Gesamtbewertung durch das Schwurgericht die Schuld im Sinne von § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB nicht erhöht.
- LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog. …
Solche Umstände können beispielsweise eine besondere Verwerflichkeit der Tatausführung oder der Motive, mehrere Opfer bei einer Tat, die Begehung mehrerer Mordtaten oder - im oder ohne Zusammenhang mit dem Mord begangene - weitere schwere Straftaten sein (vgl. BGHSt 39, 208; BGH NStZ 1994, 540, 541). - BGH, 18.07.2012 - 4 StR 603/11
Verwerfung des Einspruchs des nach Anordnung des persönlichen Erscheinens …
Bei Vorliegen besonderer Umstände kann es sich ergeben, dass zwischen den Erörterungen zur Schuld- und Straffrage eine so enge Verbindung besteht, dass eine getrennte Überprüfung des angefochtenen Teils nicht möglich ist, ohne dass der nicht angefochtene Teil mitberührt wird (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359, 364; Urteil vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93, BGHSt 39, 208, 209;… KK-Paul, aaO, § 318 Rn. 7a mwN). - BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der …
Allerdings gilt dies nur, wenn - wie bei jeder wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von dem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich selbständig geprüft und beurteilt werden kann, ohne daß eine Überprüfung der Entscheidung im übrigen erforderlich ist, und wenn die nach dem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr., s. nur BGHSt 24, 185, 187 f.; 29, 359, 364 f.; 38, 362, 363, 364; 39, 208, 209; 41, 57, 59; BGH NStZ-RR 1999, 359). - BGH, 09.10.2008 - 4 StR 354/08
Besondere Schuldschwere im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB …
Dass das Landgericht nicht ausdrücklich auf den tateinheitlich begangenen Raub mit Todesfolge eingegangen ist, stellt ebenfalls keinen Rechtsfehler dar, denn beim Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und Mord aus Habgier ist das Unrecht, das in der Herbeiführung des Todes liegt, bereits Gegenstand des Schuldspruchs nach § 211 StGB (vgl. BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 10; insoweit nicht in BGHSt 39, 208 f. abgedruckt). - BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung …
- BGH, 04.05.1993 - 4 StR 168/93
Anforderungen an die Annahme der besonderen Schwere der Schuld - Umfang der …
- BGH, 23.01.2014 - 2 StR 637/13
Besondere Schwere der Schuld bei Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe …
- BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98
Beweiswürdigung; Beweisantrag (Fehlende Eignung bei Polygraph); …
- BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04
Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung …
- BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf …
- OLG Karlsruhe, 27.07.1993 - 1 Ws 103/93
- BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01
Besondere Schwere der Schuld; Zweifelsgrundsatz; In dubio pro reo; …
- BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12
Mord (niedrige Beweggründe bei Beziehungstaten); besondere Schwere der Schuld …
- BGH, 27.06.2001 - 2 StR 174/01
Besondere Schuldschwere (Anknüpfung bei Gesamtstrafe; Erforderliche …
- BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97
Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht …
- LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21
Heimtückischer Mord an Kassierer: Lebenslange Haft für Tankstellenmörder von …
- BGH, 20.09.2002 - 2 StR 335/02
Beschränkung der Revision (Trennbarkeit; Widerspruchsfreiheit); Anordnung einer …
- LG Köln, 15.12.2004 - 104 Ks 19/04
- BGH, 17.08.2001 - 2 StR 167/01
Besondere Schwere der Schuld (Revisonsrichterlicher Kontrollumfang; …
- LG Kassel, 22.05.2020 - 10 Ks 3610 Js 44002/18
- BGH, 14.06.1993 - 4 StR 304/93
Indizien für eine besondere Schwere der Schuld bei einem nicht vorbestraften …
- BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
Mord; Besondere Schwere der Schuld; Strafaussetzung zur Bewährung bei …
- BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99
Verminderten Schuldfähigkeit; Begehung eines heimtückischen Mordes
- LG Hamburg, 15.02.2019 - 601 Ks 7/18
Strafverfahren wegen des tödlichen Messerangriffs am S-Bahnhof Jungfernstieg
- FG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 13 K 16/01
Ort der Leistungen, die ein Steuerberater als gerichtlich bestellter …
- BGH, 30.11.1993 - 4 ARs 27/93
Besondere Schwere der Schuld im Falle eines Mordes - Auslegung des Merkmals der …
- OLG Saarbrücken, 04.04.2016 - Ss 10/16
Strafverfahrenshindernis: Anforderungen an einen formwirksamen …
- LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks
Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog. …
- BGH, 03.02.2004 - 4 StR 403/03
Mord (besondere Schuldschwere: Doppelverwertungsverbot)
- OLG Hamm, 02.03.2017 - 2 RVs 7/17
Unwirksame Berufungsbeschränkung; Gesamtvorsatz zum mehrfachen Gebrauch einer …
- KG, 18.02.2013 - 1 Ss 281/12
Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; …
- LG Köln, 06.09.2022 - 111 Ks 5/22
25-Jähriger wegen Mordes an Ex-Freundin und Sohn verurteilt
- OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19
Selbständige Prüfungspflicht bei gewerbsmäßigem Betrug
- OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16
Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den …
- KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15
Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose …
- BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften …
- OLG Koblenz, 09.04.2014 - 2 Ss 36/14
Berufung in Strafsachen: Prüfung der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf …
- KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01
Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer …
- BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96
Voraussetzungen für das Vorliegen einer besonderen Schuldschwere
- BGH, 10.01.1996 - 3 StR 467/95
Anforderungen an das Feststellen der Schwere der Schuld
- KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13
Anforderungen an die Urteilsgründe bei wirksamer Berufungsbeschränkung; …
- LG Limburg, 23.07.2020 - 2 Ks 2 Js 56529/19
- OLG Düsseldorf, 14.07.2005 - 4 U 157/04
Treuhänderische Verwaltung von Anlagebeteiligungen als anwaltliche Tätigkeit; …
- LG Limburg, 12.12.2016 - 2 Ks 2 Js 59526/15
- OLG Hamburg, 03.01.1994 - 2 Ws 584/93
- KG, 27.06.2001 - 1 Ss 13/99
- LG Limburg, 23.07.1920 - 2 Ks
- LG Limburg, 12.12.2016 - 2 Ks
- KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20
Strafbarkeit des sog. Stealthing
- BGH, 23.04.1993 - 4 StR 160/93
Anforderungen an die Bejahung der besonderen Schwere der Schuld
- KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20
Strafbarkeit des sog. "Stealthing"