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   BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19   

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https://dejure.org/2019,14532
BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19 (https://dejure.org/2019,14532)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2019 - 4 StR 16/19 (https://dejure.org/2019,14532)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2019 - 4 StR 16/19 (https://dejure.org/2019,14532)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Anwesenheits- und Benachrichtigungsrechte des Angeklagten bei der richterlichen Vernehmung des Tatopfers

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Anwesenheits- und Benachrichtigungsrechte des Angeklagten bei der richterlichen Vernehmung des Tatopfers

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes: Einführung einer fehlerhaft zustande gekommenen richterlichen Vernehmung als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung; Ersetzung der persönlichen Vernehmung des Tatopfers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 222
  • StV 2020, 821 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96

    Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung

    Auszug aus BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Anforderungen des § 251 Abs. 1 StPO erfüllt sind, dass der Tatrichter sich des minderen Beweiswertes bewusst ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1997 - 5 StR 234/96, NStZ 1998, 312, 313; Beschluss vom 27. Januar 2005 - 1 StR 495/04, juris Rn. 6) und dass dieser die Verfahrensbeteiligten auf die beabsichtigte Verwertung als nichtrichterliche Vernehmung gemäß § 265 StPO hingewiesen hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1997 - 5 StR 234/96, aaO).
  • BGH, 31.01.2001 - 3 StR 237/00

    Anwesenheitsrecht des Beschuldigten oder seines Verteidiger bei Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19
    Fehlerhaft zustande gekommene richterliche Vernehmungen, die wegen eines Verstoßes gegen § 168c StPO nicht verwertet werden können, dürfen als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 759/92, BGHR § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 15; und vom 31. Januar 2001 - 3 StR 237/00, juris Rn. 6 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 251 Rn. 15; KK-StPO/Diemer, 8. Aufl., § 251 Rn. 19).
  • BGH, 27.01.2005 - 1 StR 495/04

    Rechtsfehlerhafte Verlesung einer im Wege der Rechtshilfe durch einen türkischen

    Auszug aus BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Anforderungen des § 251 Abs. 1 StPO erfüllt sind, dass der Tatrichter sich des minderen Beweiswertes bewusst ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1997 - 5 StR 234/96, NStZ 1998, 312, 313; Beschluss vom 27. Januar 2005 - 1 StR 495/04, juris Rn. 6) und dass dieser die Verfahrensbeteiligten auf die beabsichtigte Verwertung als nichtrichterliche Vernehmung gemäß § 265 StPO hingewiesen hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1997 - 5 StR 234/96, aaO).
  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 759/92

    Kommissarische Vernehmung eines im Ausland wohnenden Zeugen - Verwertung einer

    Auszug aus BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19
    Fehlerhaft zustande gekommene richterliche Vernehmungen, die wegen eines Verstoßes gegen § 168c StPO nicht verwertet werden können, dürfen als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 759/92, BGHR § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 15; und vom 31. Januar 2001 - 3 StR 237/00, juris Rn. 6 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 251 Rn. 15; KK-StPO/Diemer, 8. Aufl., § 251 Rn. 19).
  • BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21

    Verurteilung wegen Diebstahls einer Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum

    Wegen eines Verstoßes gegen § 168c StPO fehlerhaft zustande gekommene richterliche Vernehmungen dürfen ohnehin als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2019 - 4 StR 16/19, NStZ-RR 2019, 222 mwN).
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