Rechtsprechung
BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 168c StPO; § 251 Abs. 1 StPO; § 265 StPO
Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen (Einführung fehlerhafter richterlicher Vernehmungen als nichtrichterliche Vernehmungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verletzung der Anwesenheits- und Benachrichtigungsrechte des Angeklagten bei der richterlichen Vernehmung des Tatopfers
- Wolters Kluwer
Verletzung der Anwesenheits- und Benachrichtigungsrechte des Angeklagten bei der richterlichen Vernehmung des Tatopfers
- rewis.io
Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes: Einführung einer fehlerhaft zustande gekommenen richterlichen Vernehmung als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung; Ersetzung der persönlichen Vernehmung des Tatopfers
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: die fehlerhafte richterliche Vernehmung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die fehlerhafte richterliche Vernehmung
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 02.08.2018 - 214 Js 17170/15
- BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 222
- StV 2020, 821 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96
Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung …
Auszug aus BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19
Voraussetzung hierfür ist, dass die Anforderungen des § 251 Abs. 1 StPO erfüllt sind, dass der Tatrichter sich des minderen Beweiswertes bewusst ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1997 - 5 StR 234/96, NStZ 1998, 312, 313;… Beschluss vom 27. Januar 2005 - 1 StR 495/04, juris Rn. 6) und dass dieser die Verfahrensbeteiligten auf die beabsichtigte Verwertung als nichtrichterliche Vernehmung gemäß § 265 StPO hingewiesen hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1997 - 5 StR 234/96, aaO). - BGH, 31.01.2001 - 3 StR 237/00
Anwesenheitsrecht des Beschuldigten oder seines Verteidiger bei Vernehmung des …
Auszug aus BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19
Fehlerhaft zustande gekommene richterliche Vernehmungen, die wegen eines Verstoßes gegen § 168c StPO nicht verwertet werden können, dürfen als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung eingeführt werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 759/92, BGHR § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 15; und vom 31. Januar 2001 - 3 StR 237/00, juris Rn. 6 mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 251 Rn. 15;… KK-StPO/Diemer, 8. Aufl., § 251 Rn. 19). - BGH, 27.01.2005 - 1 StR 495/04
Rechtsfehlerhafte Verlesung einer im Wege der Rechtshilfe durch einen türkischen …
Auszug aus BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19
Voraussetzung hierfür ist, dass die Anforderungen des § 251 Abs. 1 StPO erfüllt sind, dass der Tatrichter sich des minderen Beweiswertes bewusst ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1997 - 5 StR 234/96, NStZ 1998, 312, 313; Beschluss vom 27. Januar 2005 - 1 StR 495/04, juris Rn. 6) und dass dieser die Verfahrensbeteiligten auf die beabsichtigte Verwertung als nichtrichterliche Vernehmung gemäß § 265 StPO hingewiesen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Juli 1997 - 5 StR 234/96, aaO). - BGH, 01.12.1992 - 1 StR 759/92
Kommissarische Vernehmung eines im Ausland wohnenden Zeugen - Verwertung einer …
Auszug aus BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19
Fehlerhaft zustande gekommene richterliche Vernehmungen, die wegen eines Verstoßes gegen § 168c StPO nicht verwertet werden können, dürfen als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 759/92, BGHR § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 15; …und vom 31. Januar 2001 - 3 StR 237/00, juris Rn. 6 mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 251 Rn. 15;… KK-StPO/Diemer, 8. Aufl., § 251 Rn. 19).
- BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21
Verurteilung wegen Diebstahls einer Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum …
Wegen eines Verstoßes gegen § 168c StPO fehlerhaft zustande gekommene richterliche Vernehmungen dürfen ohnehin als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2019 - 4 StR 16/19, NStZ-RR 2019, 222 mwN).