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   BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55   

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https://dejure.org/1955,33
BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55 (https://dejure.org/1955,33)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1955 - 4 StR 16/55 (https://dejure.org/1955,33)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55 (https://dejure.org/1955,33)
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Gutes Zureden des Opfers

§ 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktritt - Notzuchts-Versuch - Freiwillige Hingabe - Erzwingung des Beischlafs

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Frage der Freiwilligkeit beim Rücktritt vom Versuch, § 24 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 22, 23, 24, § 177 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 296
  • NJW 1955, 915
  • MDR 1955, 561
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 18.12.1941 - 2 C 766/41

    Kein freiwilliger Rücktritt vom Versuche liegt vor, wenn der Täter den Versuch

    Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55
    Läßt der Notzuchtsverbrecher von seinem Opfer ab, weil es ihm die freiwillige Hingabe verspricht, so kann ein strafbefreiender Rücktritt gegeben sein, wenn die Erzwingung des Beischlafs endgültig aufgegeben wird (im Grundgedanken abweichend von RGSt 75, 393).

    Diese Ausführungen sind schon insofern rechtlich bedenklich, als sie nahezu wörtlich Erwägungen enthalten die das Reichsgericht (RGSt 75, 393 f = DR 1942, 429 f) für den dort "festgestellten Sachverhalt" angestellt hatte.

  • BGH, 16.04.1953 - 5 StR 978/52
    Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55
    Der ethische Wert des Rücktrittsgrundes (Scheu, seelische Erschütterung - RG JW 1934, 487, 489 Nr. 16 - Mitleid mit dem Opfer - BGH 5 StR 978/52 v. 16. April 1953 - Reue, Selbstbesinnung) hat nur insofern Bedeutung, als Beweggründe dieser Art regelmäßig die Straffreiheit nach § 46 Nr. 1 StGB herbeiführen (H. Mayer, Strafrecht S. 297).
  • RG, 25.08.1892 - 2523/92

    Kann ein freiwillig aufgegebener Notzuchtsversuch als Verbrechen aus §. 176 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55
    Sollte das Landgericht auf Grund der neuen Hauptverhandlung Freiwilligkeit des Rücktritts vom Notzuchtsversuch bejahen, wäre die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu erörtern (RGSt 23, 225, 226; vgl. BGHSt 1, 152; JZ 1951, 281); denn nur der "Versuch als solcher bleibt straflos" (§ 46 StGB).
  • BGH, 20.02.1953 - 1 StR 719/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55
    Entscheidend ist nur, ob der Täter trotz dieser Einwirkung noch Herr seiner Entschlüsse blieb und die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hielt (BGHSt 4, 56, 59) [BGH 20.02.1953 - 1 StR 719/52], also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch einen seelischen Druck unfähig wurde, die Tat zu vollbringen.
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55
    Sollte das Landgericht auf Grund der neuen Hauptverhandlung Freiwilligkeit des Rücktritts vom Notzuchtsversuch bejahen, wäre die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu erörtern (RGSt 23, 225, 226; vgl. BGHSt 1, 152; JZ 1951, 281); denn nur der "Versuch als solcher bleibt straflos" (§ 46 StGB).
  • RG, 16.02.1905 - 3256/04

    Zur Frage des Rücktritts vom nicht beendigten Versuch.

    Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55
    Das Gesetz verlangt nicht , daß der Beweggrund zum Rücktritt billigenswert oder gar hochwertig, daß der freie Wille des Täters unbedingt ein guter sein müsse (RGSt 37, 402, 404; 61, 117; RG GA Bd. 53, 283; Maurach, Allg. Teil S. 451; Mezger, Allg. Teil 5. Aufl. S. 204).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Kommt es schon bei der Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts - um die es bei der vorgelegten Rechtsfrage nicht geht - nicht auf die sittliche und ethische Bewertung der Rücktrittsmotive an (vgl. BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 50; 35, 184, 186), so kann dies um so weniger beim äußerlichen Akt der Aufgabe weiterer Tatausführungen gelten.
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Nach der ständ. Rechtspr. ist für das Vorliegen dieses Merkmals entscheidend, ob der Angekl. noch "Herr seiner Entschlüsse blieb und die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hielt..., also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch einen seelischen Druck unfähig wurde, die Tat zu vollbringen« (BGHSt 7, 296, 299 ..).

    Die Freiwilligkeit werde nach ständ. Rechtspr. (u. a. BGHSt 7, 296, 299; 9, 48 ff.; 33, 142, 145 f.) auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angekl. nicht aus einem sittlich billigenswerten Motiv von weiteren Angriffen auf den Zeugen absah.

  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 324/23

    Rücktritt vom beendeten Versuch - und die Frage der Freiwilligkeit

    a) Für den unbeendeten Versuch im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB ist anerkannt, dass ein Rücktritt dann nicht strafbefreiend wirkt, wenn der Täter meint, den Erfolg theoretisch noch herbeiführen zu können, er sich jedoch infolge übermächtiger Angst, eines Schocks, einer psychischen Lähmung oder einer vergleichbaren seelischen Erschütterung praktisch außerstande sieht, eine weitere auf die Tatbestandsverwirklichung ausgerichtete Handlung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 298; vom 28. Februar 1956 - 5 StR 352/55, BGHSt 9, 48, 53; vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428; Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22, NStZ 2023, 599; vom 7. November 2023 - 2 StR 302/23).
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