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   BGH, 11.07.1957 - 4 StR 160/57   

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BGH, 11.07.1957 - 4 StR 160/57 (https://dejure.org/1957,378)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1957 - 4 StR 160/57 (https://dejure.org/1957,378)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1957 - 4 StR 160/57 (https://dejure.org/1957,378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37 Abs. 1 S. 3 Hs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 369
  • NJW 1957, 1526
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.08.1952 - 2 StR 330/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1957 - 4 StR 160/57
    Fällt er so sehr aus diesem Berich, daß ihn der Täter nach den Umständen des Falles und der ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen und Kenntnissen zuzumutenden Sorgfalt nicht zu berücksichtigen braucht, so hat er trotz seiner Verkehrswidrigkeit den schädlichen Erfolg nicht fahrlässig verschuldet (BGHSt 3, 62, 64).
  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 664/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1957 - 4 StR 160/57
    Demgemäß kann ein ganz unvernünftiges Verhalten eines Unfallopfers im Einzelfall nicht voraussehbar sein (BGH 3 StR 664/51 vom 18.10.1951 in VRs 4, 60).
  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84

    Höchstgeschwindigkeit - § 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang

    Hinwegzudenken und durch das der Pflichtwidrigkeit korrespondierende verkehrsgerechte Verhalten zu ersetzen ist daher nur der dem Täter vorgeworfene Tatumstand; darüber hinaus darf von der Verkehrssituation nichts weggelassen, ihr nichts hinzugedacht und an ihr nichts verändert werden (BGHSt 10, 369, 370 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57]; BGH VRS 54, 436, 437).
  • BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19

    Mittäterschaftlicher Raub mit Todesfolge (Grenzen der wechselseitigen Zurechnung;

    Auch liegt es jedenfalls nicht fern, dass diese Folge seiner Handlungen für ihn vorhersehbar war (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Juli 1957 - 4 StR 160/57, BGHSt 10, 369, 371; SSW/StGB/Momsen, 4. Aufl., § 222 Rn. 6).
  • BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70

    Mofa

    Bei der Frage nach dem verkehrsgerechten Verhalten des Täters ist von dem wirklichen, nicht von einem nur gedachten Sachverhalt auszugehen (BGHSt 10, 369 [370]; BGH VRS 24, 124; 32, 37; 35, 114, 116).

    Auch wenn an einer schuldhaften Verkehrswidrigkeit und an ihrer Ursächlichkeit für den tödlichen Erfolg kein begründeter Zweifel möglich ist, so ist eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung dennoch immer nur unter der weiteren Voraussetzung begründet, daß der Täter den Unfall voraussehen kann (BGHSt 10, 369 [371]).

  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81

    Massen-Karambolage - § 229 StGB, zu Kausalität und Pflichtwidrigkeitszusammenhang

    Das gilt ausnahmslos auch für jene Fälle, in denen der Bundesgerichtshof die Kausalität der Pflichtwidrigkeit für den Erfolg gegenüber solchen Einwänden der Täter bejaht hat, denen nicht das festgestellte wirkliche, sondern ein gedachtes anderes Geschehen oder Verhalten zugrunde gelegt worden war (vgl. BGHSt 10, 369, 370 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57]; VRS 24, 124, 125; 54, 436, 437).
  • BGH, 10.07.1962 - 1 StR 194/62
    Das angefochtene Urteil läßt zweifelsfrei erkennen, daß es ein fahrlässiges Handeln des Angeklagten bejaht, weil er die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Fähigkeiten (BGH NJW 1957, 1526) verpflichtet und imstande war, außer acht gelassen und infolgedessen den Erfolg, den er bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt hätte voraussehen können, nicht vorausgesehen hat (unbewußte Fahrlässigkeit).
  • BGH, 14.12.1966 - 2 StR 418/66

    Hindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) a.F. -

    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Erfolg durch das bewußte oder unbewußte Verhalten dritter Personen oder andere äußere Umstände mitverursacht worden ist (BGHSt 3, 62 und 12, 75, beide mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung, insbesondere des Reichsgerichts; BGH MDR 1957, 141 bei Dallinger, NJW 1957, 1526, 1527 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57] und GA 1960, 111).
  • BGH, 10.04.1968 - 4 StR 62/68

    Omnibus an Haltestelle - Vorbeifahrender Kraftfahrer - Sicherheitsabstand -

    Die Entscheidung, ob das Verhalten eines Verkehrsteilnehmers für einen Unfall ursächlich war, richtet sich nämlich nur nach dem wirklichen Unfallablauf, nicht nach einem nur gedachten (BGHSt 10, 369 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57] = VRS 13, 278; BGH VRS 24, 124 und 32, 37).
  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

    Bei der Frage nach dem verkehrsgerechten Verhalten des Täters ist von dem wirklichen, nicht von einem nur gedachten Sachverhalt auszugehen (BGHSt 10, 369, 370; 24, 31, 34; BGH VRS 24, 124, 125; 32, 37; 35, 114, 116).
  • BGH, 23.10.1958 - 4 StR 302/58

    Rechtsmittel

    Wie er in seinem Urteil 4 StR 160/57 vom 11. Juli 1957 (BGHSt 10, 369 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57]) näher dargelegt hat, müssen Fußgänger jene Vorschrift, die allerdings in erster Linie sie selbst vor Gefahren schützen will, auch in Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer beachten.

    Dagegen kann sich die der Entscheidung in BGHSt 10, 369 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57] widersprechende Meinung der Strafkammer im Strafmaß zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt haben.

  • BGH, 02.11.1962 - 4 StR 315/62

    Kraftfahrer - Unkenntnis wesentlicher Verkehrsvorschriften - Neuregelungen im

    Damit steht die (Mit-)Ursächlichkeit der Verkehrswidrigkeit des Angeklagten für den Unfall und seine Folgen fest, ohne daß Überlegungen darüber angestellt werden dürfen, was bei einem anderen Sachhergang geschehen wäre, also etwa dann, wenn sich Sch. dem fahrenden Lastzug des K. von hinten genähert hätte (vgl. u.a. BGHSt 10, 369, 370 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57] ; BGH VRS 22, 351, 354).
  • BGH, 23.03.1962 - 4 StR 475/61

    Abschüssiges Gelände - Abstellen eines Fahrzeugs - Sicherungsmaßnahmen gegen

  • OLG Brandenburg, 30.03.1995 - 6 W 53/94

    Möglichkeit der Anfechtung eines Abgabebeschlusses des Porzeßgerichts an

  • BGH, 22.12.1987 - 4 StR 575/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • OLG Düsseldorf, 18.08.1995 - 5 Ss OWi 252/95
  • LG Wiesbaden, 15.12.1975 - 8 Ks 1/70

    Deportation von mehreren tausend Juden des Ghettos Lublin ins KL Belzec sowie

  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 496/72

    Beihilfe zur Abtreibung durch Unterlassen - Unzumutbarkeit der Erfolgsabwendung

  • LG Köln, 21.12.1971 - 14 O 68/7
  • BGH, 09.01.1959 - 4 StR 435/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.07.1958 - 4 StR 206/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.10.1963 - 4 StR 374/63

    Rechtsmittel

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