Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4638
BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84 (https://dejure.org/1984,4638)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1984 - 4 StR 160/84 (https://dejure.org/1984,4638)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1984 - 4 StR 160/84 (https://dejure.org/1984,4638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,4638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Hinweispflicht - Alleintäterschaft - Tat - Mittäterschaft - Mittelbare Täterschaft - Anstiftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 368
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84
    Deshalb hätte für den Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft oder mittelbaren Täterschaft oder der Anstiftung dem Angeklagten ein Hinweis nach § 265 StPO - sowohl Abs. 1 als auch Abs. 4 dieser Vorschrift kommen in Betracht - gegeben werden müssen (BGHSt 11, 18, 19; 19, 141, 142; 28, 196, 197; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Jeweils mit weiteren Hinweisen; vgl. Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10 und 24).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84
    Deshalb hätte für den Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft oder mittelbaren Täterschaft oder der Anstiftung dem Angeklagten ein Hinweis nach § 265 StPO - sowohl Abs. 1 als auch Abs. 4 dieser Vorschrift kommen in Betracht - gegeben werden müssen (BGHSt 11, 18, 19; 19, 141, 142; 28, 196, 197; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Jeweils mit weiteren Hinweisen; vgl. Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10 und 24).
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84
    Deshalb hätte für den Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft oder mittelbaren Täterschaft oder der Anstiftung dem Angeklagten ein Hinweis nach § 265 StPO - sowohl Abs. 1 als auch Abs. 4 dieser Vorschrift kommen in Betracht - gegeben werden müssen (BGHSt 11, 18, 19; 19, 141, 142; 28, 196, 197; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Jeweils mit weiteren Hinweisen; vgl. Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10 und 24).
  • BGH, 14.07.1983 - 4 StR 355/83

    Erforderlichkeit eines Hinweises über die Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84
    Deshalb hätte für den Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft oder mittelbaren Täterschaft oder der Anstiftung dem Angeklagten ein Hinweis nach § 265 StPO - sowohl Abs. 1 als auch Abs. 4 dieser Vorschrift kommen in Betracht - gegeben werden müssen (BGHSt 11, 18, 19; 19, 141, 142; 28, 196, 197; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Jeweils mit weiteren Hinweisen; vgl. Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10 und 24).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84
    Deshalb hätte für den Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft oder mittelbaren Täterschaft oder der Anstiftung dem Angeklagten ein Hinweis nach § 265 StPO - sowohl Abs. 1 als auch Abs. 4 dieser Vorschrift kommen in Betracht - gegeben werden müssen (BGHSt 11, 18, 19; 19, 141, 142; 28, 196, 197; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Jeweils mit weiteren Hinweisen; vgl. Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10 und 24).
  • BGH, 06.02.1979 - 5 StR 766/78

    Beruhen einer Verurteilung auf einer fehlerhaften Vereidigung - Hinweis eines

    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84
    Deshalb hätte für den Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft oder mittelbaren Täterschaft oder der Anstiftung dem Angeklagten ein Hinweis nach § 265 StPO - sowohl Abs. 1 als auch Abs. 4 dieser Vorschrift kommen in Betracht - gegeben werden müssen (BGHSt 11, 18, 19; 19, 141, 142; 28, 196, 197; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Jeweils mit weiteren Hinweisen; vgl. Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10 und 24).
  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63
    Auszug aus BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß die Frage, ob die Gaststätte und das angrenzende Wohn- und Geschäftshaus als ein einheitlich zusammenhängendes Gebäude im Sinne des § 306 Nr. 2 StGB anzusehen sind (vgl. dazu Dreher/Tröndle, 41. Aufl., § 306 StGB Rdn. 4 m.w.Nachw.), ebenso einer eingehenden Erörterung bedarf wie die Abgrenzung von Vollendung und Versuch im Hinblick darauf, ob der Brand bereits soweit fortgeschritten war, daß er sich auf Teile des Gebäudes ausbreiten konnte, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch im Sinne des § 306 Nr. 2 StGB von wesentlicher Bedeutung waren (vgl. BGHSt 18, 363, 365/366).
  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen will als die unverändert zugelassene Anklage (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19 und vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90, NStZ 1992, 292, 293; Beschlüsse vom 12. April 1984 - 4 StR 160/84, StV 1984, 368; vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90 Rn. 3, NStZ 1990, 449; vom 14. September 1994 - 5 StR 478/93, NStZ 1994, 46; vom 26. September 1995 - 1 StR 547/95, StV 1996, 82; vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11 Rn. 3, StV 2012, 710 (nur redaktioneller Leitsatz); vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13 StraFo 2013, 480 und vom 14. Juni 2016 - 3 StR 196/16 Rn. 4, StV 2016, 778 (nur redaktioneller Leitsatz)) bzw. der erteilte Hinweis.
  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 11, 18, 19; BGH NStZ 1984, 212, 213; BGH StV 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488) ist beim Übergang von Allein- zu Mittäterschaft grundsätzlich ein rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO erforderlich; ob dies auch gilt, wenn das Tatgericht wie hier nicht auf die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB abstellt, weil der Angeklagte - sei es auch im Zusammenhang mit anderen - in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale erfüllt hat, erscheint dagegen nicht unzweifelhaft, bedarf jedoch keiner Entscheidung.

    Auf dem Fehlen eines rechtlichen Hinweises bei Wechsel vom Vorwurf der Alleintäterschaft zum Vorwurf der Mittäterschaft beruht eine Verurteilung regelmäßig dann, wenn dem Angeklagten die eigenhändige Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale nicht nachgewiesen werden kann und daher zur Feststellung seiner (Mit-)Täterschaft die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB herangezogen wird (vgl. BGH StV 1983, 403, 404; 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488).

  • BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85

    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

    Bei dieser Fallgestaltung ergibt sich die Notwendigkeit des Hinweises daraus, daß als Mittäter auch verurteilt werden kann, wer nicht alle tatbestandsmäßigen Handlungen ausgeführt hat, während Alleintäter nur sein kann, wer selbst den Tatbestand voll verwirklicht hat (vgl. BGH StV 1983, 404; 1983, 403; 1984, 368).
  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 132/85

    Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestandes der schweren Brandstiftung -

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Wirtschaftsteil so vom Feuer erfaßt ist, daß sich der Brand auf den Wohnteil ausbreiten kann (BGH, Urteil vom 15. April 1977 - 2 StR 140/77; Urteil vom 9. Mai 1978 - 5 StR 31/78; Beschluß vom 12. April 1984 - 4 StR 160/84; vgl. BGHSt 18, 363, 365 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht