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   BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58   

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BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58 (https://dejure.org/1958,139)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1958 - 4 StR 165/58 (https://dejure.org/1958,139)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1958 - 4 StR 165/58 (https://dejure.org/1958,139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 253
  • NJW 1959, 394
  • MDR 1959, 316
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 148/55
    Auszug aus BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil 4 StR 148/55 vom 26. Mai 1955 (BGHSt 8, 263, 264) ausgeführt hat, ist unter einem Verkehrsunfall ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Verkehr zu verstehen, das zur Tötung oder Verletzung eines Menschen oder zu einer nicht völlig belanglosen Sachbeschädigung geführt hat.

    In einem solchen Fall trifft, worauf der Senat im Urteil BGHSt 8, 263, 265 ebenfalls hingewiesen hat, die Feststellungspflicht auch einen Verkehrsteilnehmer, der ohne jede eigene Verursachung oder Schuld durch das Verhalten eines anderen im Verkehr Schaden erleidet oder zu Unrecht in Verdacht gerät, einen Unfall verursacht zu haben oder daran beteiligt zu sein.

  • BayObLG, 27.11.1957 - RReg. 1 St 792/57

    Unfall; Geschädigte; Verzicht; Feststellungen; Unfallstelle; Wartepflicht;

    Auszug aus BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
    Geschütztes Rechtsgut ist damit die Erhaltung der Möglichkeit einer Klärung der aus dem Unfall hervorgegangenen Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten (oder ihren Rechtsnachfolgern) als solche (vgl. auch BayObLG in NJW 1958, 269; Dünnebier in GA 1957, 33, 39 f; Roesen in NJW 1957, 1737), und nur mittelbar die Verwirklichung der sich etwa daraus ergebenden Rechtsansprüche selbst.
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
    Auch der für die Strafzumessung neben dem Grad der Schuld regelmäßig zu berücksichtigende äußere Unrechtsgehalt der Unfallflucht, der dadurch beeinflußt sein könnte, daß sie sich an einen vom Beschwerdeführer nicht verschuldeten Verkehrsunfall anschließt (BGHSt 5, 124, 130 unten), wird durch jene besonderen Umstände nicht erheblich herabgesetzt.
  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 315/56
    Auszug aus BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
    Dieser Auslegung des Begriffsmerkmals "Verkehrsunfall" steht die Entscheidung des Senats 4 StR 315/56 vom 20. September 1956 (VRS 11, 426) nicht entgegen.
  • BGH, 15.11.2001 - 4 StR 233/01

    Begriff des Unfalls im Straßenverkehr; Entfernen vom Unfallort; Gefährlicher

    Unter dieser Voraussetzung hat es die Rechtsprechung stets als unbeachtlich angesehen, daß ein daran Beteiligter das Schadensereignis vorsätzlich herbeigeführt hat, wenn nur einem anderen ein von diesem ungewollter Schaden entstanden ist, weil es sich dann zumindest für diesen anderen um ein ungewolltes, ihn plötzlich von außen her treffendes Ereignis handelt (BGHSt 12, 253, 256; 24, 382, 383).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 583/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von nicht bloß unerheblichem

    Das Schutzgut des § 142 StGB besteht in der Sicherung bzw. Abwehr der durch einen Unfall entstandenen zivilrechtlichen Ansprüche (vgl. BTDrucks. 7/2434, S. 4 f.; BGH, Urteil vom 17. September 1958 - 4 StR 165/58, BGHSt 12, 253, 258; LK-StGB/Geppert, 12. Aufl., § 142 Rn. 1; MüKo-StGB/Zopfs, 3. Aufl., § 142 Rn. 2; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 142 Rn. 1a).
  • BGH, 27.07.1972 - 4 StR 287/72

    Rammen des Streifenwagens - § 142 StGB, 'Unfall' möglich auch bei vorsätzlicher

    Dann handelt es sich mindestens für diesen anderen um ein ungewolltes, ihn plötzlich von außen her treffendes Ereignis (BGHSt 12, 253 ff, 256 [BGH 17.11.1958 - 4 StR 165/58]; BGH VRS 11, 425; 21, 113, 117; 28, 359; 36, 23, 24).
  • BVerfG, 29.05.1963 - 2 BvR 161/63

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

    Schrifttum und die Rechtsprechung zu § 142 StGB nehmen daher mit Recht an, daß nicht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Verkehrssündern zu dieser Vorschrift geführt habe, sondern das private Feststellungs- und Beweissicherungsinteresse der am Unfall Beteiligten wegen der zwischen ihnen entstandenen Rechtsbeziehungen (Schönke/Schröder, StGB , 10. Aufl., § 142 Anm. 1; Dünnebier, GA 57, 33; BGHSt 8, 263; 9, 267; 12, 253).
  • BGH, 27.07.1962 - 4 StR 215/62

    Tätereigenschaft im Sinne des § 315a Strafgesetzbuch (StGB) - Begriff der

    Denn der Unrechtsgehalt der Unfallflucht, wie er bei der Strafzumessung mitzuberücksichtigen ist, bemißt sich vorwiegend nach Art und Umfang des Unfallschadens und danach, inwieweit durch die Unfallflucht sofort erforderliche Feststellungen beeinträchtigt worden sind (BGHSt 12, 254 [BGH 17.11.1958 - 4 StR 165/58]).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ss 356/11

    Unfallflucht - Strafzumessung bei schweren Unfallfolgen

    Die Feststellungspflicht trifft auch einen Verkehrsteilnehmer, der ohne jede eigene Schuld in Verdacht gerät, einen Unfall verursacht zuhaben (BGHSt 12, 253, 255).

    8 Bis zur Neufassung des § 142 StGB aufgrund des 13. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. Juni 1975 (BGBl. I 1975 S. 1349) war zudem anerkannt, dass in Fällen wie hier, in denen der Täter erkannte, dass bei dem Unfall ein Mensch schwer oder gar tödlich verletzt worden war, regelmäßig ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 142 Abs. 3 StGB a.F. vorlag (vgl. BGHSt 12, 253, 256; 18, 9, 12; BGH VRS 17, 185; 22, 271, 273; 22, 276, 278; 27, 105; 28, 359, 361; 33, 108).

  • BGH, 03.07.1962 - VI ZR 184/61

    Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2005 - 8 A 1893/05

    Drei Jahre Fahrtenbuch-Führen bei Nichtfeststellung des Fzg-Führers nach

    Damit sind für die Bedeutsamkeit des Schadens die Reparaturkosten maßgeblich, die sich im Unfallzeitpunkt unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung und gewöhnlicher Umstände objektiv als Folge der Beschädigung abzeichneten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 9.9.1981, a.a.O.; BGH, Urteil vom 17.9.1958 - 4 StR 165/58 -, BGHSt 12, 253, 258; BayObLG, Urteil vom 30.12.1959 - …
  • BGH, 21.06.1961 - 4 StR 544/60

    Unfallflucht: Beteiligung als Halter

    Das durch diese Vorschrift geschützte Rechtsgut ist das Interesse des geschädigten Unfallbeteiligten an der alsbaldigen Feststellung aller für die spätere Verwirklichung seiner Schadensersatzansprüche bedeutsamen Umstände (BGHSt 12, 253; Lienen in einer Besprechung des erwähnten Urteils des Oberlandesgerichts Neustadt in NJW 1960, 2111 zu Nr. 23).
  • BGH, 26.09.1962 - 4 StR 196/62

    Begehen einer Unfallflucht durch erneutes Verlassen der Unfallstelle nach

    Das Gesetz will der den Beteiligten drohenden Gefahr eines Beweisverlustes entgegenwirken und verpflichtet sie, die Feststellung ihres (äußeren) Beitrags zum Unfallhergang zu dulden und dadurch zur Verwirklichung der den Beteiligten etwa erwachsenen Rechtsansprüche beizutragen (BGHSt 9, 267, 268 f; 12, 253, 258; 14, 89, 94; 16, 139, 142).

    Wie bereits dargelegt, soll die durch § 142 StGB begründete Warte- und Duldungspflicht im öffentlichen Interesse die zur Klärung bürgerlichrechtlicher Ansprüche der Unfallbeteiligten erforderlichen Feststellungen im unmittelbaren Anschluß an den Unfall ermöglichen (vgl. BGHSt 8, 263, 265; 9, 267, 268 f; 12, 253, 258; 14, 89, 94; 16, 139, 142).

  • BGH, 26.10.1972 - 4 StR 184/72

    Rüge des Verstoßes gegen die Denkgesetze - Voraussetzungen eines besonders

  • BGH, 20.01.1960 - 4 StR 292/59

    Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfall - Wie weit muss ich von der Unfallstelle

  • BGH, 26.06.1959 - 4 StR 197/59

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 27.06.1986 - RReg. 1 St 133/86

    Unfall; Schadensereignis; Gefahren; Herbeiführung; Straßenverkehr; Fußgänger;

  • VG Aachen, 05.11.2008 - 6 L 425/08

    Zuverlässigkeit des Hundehalters bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen

  • BGH, 08.01.1965 - 4 StR 473/64

    Verletzung eines Polizeibeamten beim Herabfallen vom Fahrzeug als Verkehrsunfall

  • BayObLG, 31.05.1985 - RReg. 1 St 42/85

    Unfall; Kraftfahrer; Straßenverkehr; Herbeiführung; Vorsatz; Schadensereignis;

  • BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69

    Anforderungen an die Rückkehrpflicht eines an einem Verkehrsunfall beteiligten

  • BGH, 27.09.1966 - 1 StR 418/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Nötigung in Tateinheit mit

  • BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen das Verbot der

  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 234/62

    Tatbestand der Unfallflucht in besonders schwerem Fall durch die wegen

  • BGH, 11.10.1968 - 4 StR 244/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 10.07.1959 - 4 StR 201/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 360/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.02.1962 - 4 StR 482/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.05.1961 - 4 StR 82/61

    Wahrunterstellung einer Beweisbehauptung - Würdigung einer als wahr unterstellten

  • BGH, 13.08.1970 - 4 StR 283/70

    Fahrlässige Körperverletzung und besonders schwerer Fall der Unfallflucht -

  • BGH, 07.07.1967 - 4 StR 193/67

    Abgrenzung des Vorsatzes bei Verkehrsdelikten - Voraussetzungen der Sachrüge im

  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 90/60

    Rechtsmittel

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