Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2000 - 4 StR 166/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4180
BGH, 13.06.2000 - 4 StR 166/00 (https://dejure.org/2000,4180)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2000 - 4 StR 166/00 (https://dejure.org/2000,4180)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2000 - 4 StR 166/00 (https://dejure.org/2000,4180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 176 Abs. 1 StGB; § 177 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 239 StGB; § 52 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
    Begriff der Tat im prozessualen Sinne bei sexuellem Mißbrauch von Kindern; Vergewaltigung (Eindringen mit einem Finger); Tateinheit von Freiheitsberaubung und Vergewaltigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine Handlung im Rechtssinne bei Sexualstraftaten; Konkurrenzverhältnis zwischen Freiheitsberaubung und Vergewaltigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1, § 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
    Vergewaltigung - Konkurrenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 19 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 347/98

    Ausnutzen einer Freiheitsberaubung zur Erzwingung sexueller Handlungen;

    Auszug aus BGH, 13.06.2000 - 4 StR 166/00
    Sowohl die durch die Freiheitsberaubung, in der hier eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt (vgl. BGH NStZ 1999, 83; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10), und durch die Fesselung ausgeübte Gewalt als auch die - durch das erneute Verwenden des Messers am nächsten Morgen lediglich bestärkte Drohung wirkten während des gesamten Tatgeschehens fort.

    Der Angeklagte hat danach, soweit es die angewendete Gewalt und die Drohung betrifft, zur Erzwingung der sexuellen Handlungen dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt, so daß nur eine Handlung im Rechtssinne (vgl. BGH NStZ 1999, 83; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10 jew. m. N.) und damit, trotz der mehrfachen Verwirklichung der Straftatbestände der §§ 176, 177 StGB, nur eine Tat im Rechtssinne vorliegt (BGH, Beschlüsse vom 16. November 1999 - 4 StR 504/99 und vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99), die als Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes und mit Freiheitsberaubung zu werten ist.

    Der Tatbestand der Freiheitsberaubung tritt hier nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter dem der Vergewaltigung zurück, weil die Freiheitsberaubung über das zur Tatbestandsverwirklichung der Vergewaltigung Erforderliche hinausging (BGH NStZ 1999, 83 m.N.).

  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93

    Freiheitsberaubung als Gewaltanwendung - Beurteilung von Konkurrenzfragen -

    Auszug aus BGH, 13.06.2000 - 4 StR 166/00
    Sowohl die durch die Freiheitsberaubung, in der hier eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt (vgl. BGH NStZ 1999, 83; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10), und durch die Fesselung ausgeübte Gewalt als auch die - durch das erneute Verwenden des Messers am nächsten Morgen lediglich bestärkte Drohung wirkten während des gesamten Tatgeschehens fort.

    Der Angeklagte hat danach, soweit es die angewendete Gewalt und die Drohung betrifft, zur Erzwingung der sexuellen Handlungen dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt, so daß nur eine Handlung im Rechtssinne (vgl. BGH NStZ 1999, 83; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10 jew. m. N.) und damit, trotz der mehrfachen Verwirklichung der Straftatbestände der §§ 176, 177 StGB, nur eine Tat im Rechtssinne vorliegt (BGH, Beschlüsse vom 16. November 1999 - 4 StR 504/99 und vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99), die als Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes und mit Freiheitsberaubung zu werten ist.

  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des

    Auszug aus BGH, 13.06.2000 - 4 StR 166/00
    Hier liegt den erzwungenen Sexualakten, jedenfalls soweit es die angewendeten Tatmittel der Gewalt und der Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben betrifft, ein einheitliches Tun des Angeklagten zugrunde (vgl. BGH, Beschluß vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99).

    Der Angeklagte hat danach, soweit es die angewendete Gewalt und die Drohung betrifft, zur Erzwingung der sexuellen Handlungen dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt, so daß nur eine Handlung im Rechtssinne (vgl. BGH NStZ 1999, 83; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10 jew. m. N.) und damit, trotz der mehrfachen Verwirklichung der Straftatbestände der §§ 176, 177 StGB, nur eine Tat im Rechtssinne vorliegt (BGH, Beschlüsse vom 16. November 1999 - 4 StR 504/99 und vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99), die als Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes und mit Freiheitsberaubung zu werten ist.

  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 389/99

    Schwerer sexueller Mißbrauch; Sexuelle Nötigung; Eindringen in den Körper;

    Auszug aus BGH, 13.06.2000 - 4 StR 166/00
    a) Zutreffend hat das Landgericht die sexuellen Handlungen als sexuellen Mißbrauch eines Kindes (§ 176 Abs. 1 StGB) und - auch, soweit es das Eindringen mit dem Finger in die Scheide des Tatopfers betrifft (vgl. BGH NStZ 2000, 367 mit Anm. Renzikowski) - als Vergewaltigung (§ 177 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB) gewertet.
  • BGH, 16.11.1999 - 4 StR 504/99

    Tateinheit; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Einheitliche

    Auszug aus BGH, 13.06.2000 - 4 StR 166/00
    Der Angeklagte hat danach, soweit es die angewendete Gewalt und die Drohung betrifft, zur Erzwingung der sexuellen Handlungen dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt, so daß nur eine Handlung im Rechtssinne (vgl. BGH NStZ 1999, 83; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10 jew. m. N.) und damit, trotz der mehrfachen Verwirklichung der Straftatbestände der §§ 176, 177 StGB, nur eine Tat im Rechtssinne vorliegt (BGH, Beschlüsse vom 16. November 1999 - 4 StR 504/99 und vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99), die als Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes und mit Freiheitsberaubung zu werten ist.
  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99

    Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage

    Auszug aus BGH, 13.06.2000 - 4 StR 166/00
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob allein das mehrfache Ausnutzen derselben schutzlosen Lage, jedenfalls dann, wenn der Täter wie hier von Anfang an vorhatte, das Tatopfer über einen längeren Zeitraum festzuhalten und es in dieser Zeit mehrfach zu vergewaltigen, zur Annahme nur einer Tat führen kann (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99).
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 262/01

    Sexuelle Nötigung (unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung

    Dagegen hat die Rechtsprechung bislang nicht näher erörtert, ob allein das Ausnutzen derselben schutzlosen Lage mehrfach erzwungenen Geschlechtsverkehr zu einer Tat im Rechtssinne zusammenführen kann oder ob in diesen Fällen Tateinheit nur unter den Voraussetzungen der natürlichen Handlungseinheit in Betracht kommt (vgl. BGHSt 45, 253; BGH NStZ 1999, 505; NStZ 2000, 419, 420; BGH, Beschluß vom 13. Juni 2000 - 4 StR 166/00).
  • BGH, 23.11.2000 - 4 StR 440/00

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit (Teilidentität, Handlungseinheit);

    Da der Angeklagte zur Erzwingung der von ihm an dem Tatopfer vorgenommenen sexuellen Handlungen dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt hat, liegt, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, nur eine Handlung und damit - trotz zweifacher Verwirklichung des Straftatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB - nur eine Tat im Rechtssinne vor (vgl. BGH NStZ 1999, 83; BGH, Beschluß vom 16. Juni 2000 - 4 StR 166/00, jew. m.w.N.), die insoweit als sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zu werten ist, da die Freiheitsberaubung über das zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 StGB Erforderliche hinausging.
  • BGH, 20.03.2001 - 4 StR 547/00

    Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Handlungseinheit (Teilidentität);

    Da die vom Angeklagten ausgeübte Gewalt gegen die beiden Tatopfer während des gesamten jeweiligen Tatgeschehens fortwirkte - der Angeklagte somit zur Erzwingung der vorgenommenen sexuellen Handlungen jeweils dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt hat - liegt in beiden Fällen ein einheitliches Tatgeschehen und damit nur jeweils eine Tat im Rechtssinne vor (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1997, 178 (Nrn. 17, 18); 1999, 83; BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2000 - 4 StR 166/00 - und vom 23. November 2000 4 StR 440/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht