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BGH, 24.06.1993 - 4 StR 166/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigungsfähigkeit von Ausführungen und zusätzlichen Erläuterungen zu erhobenen Rügen der Revision nach Ablauf der Begründungsfrist für die gerichtliche Entscheidung über jene - Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs - Zugang des Antrags auf Nachholung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 552
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.11.2008 - 1 StR 593/08
Unbegründete Anhörungsrüge (Zurechnung von Verteidigerverschulden: falsch …
Der Senat konnte bei seiner Entscheidung jedoch nur berücksichtigen, was ihm vorlag (vgl. BGH NStZ 1993, 552). - BGH, 18.06.2008 - 1 StR 120/08
Unbegründete Anhörungsrüge (unterbliebene Kenntnisnahme eines Schriftsatzes)
Der Senat braucht der Frage, ob die Voraussetzungen für die Nachholung rechtlichen Gehörs wegen dessen vorangegangener Verletzung (§§ 356a, 33a StPO) im Übrigen vorliegen (vgl. zu einer nicht identischen, aber ähnlichen Fallgestaltung vor Einführung von § 356a StPO BGH NStZ 1993, 552), hier nicht im Einzelnen nachzugehen. - OLG Bremen, 26.10.2017 - 1 Ws 120/17
Strafprozessrecht; rechtliches Gehör; Gehörsrüge; Mitteilung über die Besetzung …
Sind die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllt, ist ein zulässiger Antrag auf nachträgliche Anhörung als Nachholungsverfahren gemäß § 33a StPO als unbegründet zurückzuweisen (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 07.09.2016 - 5 Ws 75/16, juris Rn. 14, StV 2017, 657 (Ls.); siehe auch BGH, Beschluss vom 24.06.1993 - 4 StR 166/93, juris Rn. 2, NStZ 1993, 552). - BGH, 12.07.2017 - 1 StR 513/11
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens käme im Übrigen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch unter dem Gesichtspunkt eines hier von dem Verurteilten geltend gemachten Verteidigerverschuldens nicht mehr in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08 und vom 24. Juni 1993 - 4 StR 166/93, NStZ 1993, 552). - BGH, 16.08.2017 - 1 StR 18/17
Unbegründete Anhörungsrüge
Der Senat konnte bei seiner Entscheidung nur berücksichtigen, was ihm vorlag (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1993 - 4 StR 166/93, NStZ 1993, 552 und vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08).