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   BGH, 14.10.2008 - 4 StR 167/08   

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https://dejure.org/2008,8514
BGH, 14.10.2008 - 4 StR 167/08 (https://dejure.org/2008,8514)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2008 - 4 StR 167/08 (https://dejure.org/2008,8514)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 167/08 (https://dejure.org/2008,8514)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 240 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 und 2 Nr. 1 StGB; § 267 StPO; § 353 StPO; § 354 StPO
    Sexuelle Nötigung; Nötigung (konkludente Drohung; besonders schwerer Fall); Notwendigkeit eigener neuer Feststellungen nach Urteilsaufhebung trotz Geständnisses

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 148
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11

    Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des

    Hat der Angeklagte in dem neuen Verfahren dieselben Angaben gemacht, wie sie in dem früheren, jedoch insoweit aufgehobenen Urteil enthalten sind, kann zwar auf die aufgehobenen Feststellungen aus dem früheren Urteil nicht Bezug genommen werden; sie können jedoch - auch im Wortlaut - in das neue Urteil übernommen werden, sofern kein Zweifel daran verbleibt, dass es sich um neue, eigenständig getroffene Feststellungen handelt (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 3 StR 24/00, BGHR StPO § 267 Abs. 1 S. 1 Bezugnahme 3; Beschlüsse vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 167/08, NStZ-RR 2009, 148, 149 sowie 4 StR 172/08, NStZ-RR 2009, 91, 92; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. § 354 Rn. 46).
  • BGH, 21.03.2017 - 5 StR 81/17

    Umfang der Bindungswirkung nach Aufhebung eines Urteils im Strafausspruch

    Voraussetzung ist jedoch, dass es sich unzweifelhaft um neue, eigenständig getroffene Feststellungen handelt (BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2000 - 3 StR 24/00, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3; vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 167/08, NStZ-RR 2009, 148, 149, und vom 8. September 2015 - 2 StR 136/15 mwN).
  • BGH, 08.09.2015 - 2 StR 136/15

    Aufhebung der Feststellungen durch das Revisionsgericht (Feststellungen des neuen

    Hat der Angeklagte in dem neuen Verfahren dieselben Angaben gemacht, wie sie in dem früheren, jedoch insoweit aufgehobenen Urteil enthalten sind, kann zwar auf die aufgehobenen Feststellungen aus dem früheren Urteil nicht Bezug genommen werden; sie können jedoch - auch im Wortlaut - in das neue Urteil übernommen werden, sofern kein Zweifel daran verbleibt, dass es sich um neue, eigenständig getroffene Feststellungen handelt (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 3 StR 24/00, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3; Beschlüsse vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 167/08, NStZ-RR 2009, 148, 149 sowie 4 StR 172/08, NStZ-RR 2009, 91, 92; Senat, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 354 Rn. 46).
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