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   BGH, 20.05.1999 - 4 StR 168/99   

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https://dejure.org/1999,5038
BGH, 20.05.1999 - 4 StR 168/99 (https://dejure.org/1999,5038)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1999 - 4 StR 168/99 (https://dejure.org/1999,5038)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99 (https://dejure.org/1999,5038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 177 StGB;
    Vergewaltigung; Strafzumessungsvorschrift;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1b; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 4, § 250 Abs. 2
    Besenstiel als gefährliches Werkzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98

    Änderung eines Schuldspruchs ohne Berührung des Unrechtsgehalts und Schuldgehalts

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 168/99
    Die Tat ist bei Anwendung des § 177 -StGB i.d.F. des 6. StrRG im Urteilsspruch als Vergewaltigung zu bezeichnen (vgl. BGH StV 1998, 381, 382; Beschluß vom 26. Mai 1998 - 4 StR 184/98).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 168/99
    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Strafzumessungsvorschriften nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NStZ 1984, 262, 263; BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 260 Rdn. 25), jedoch gibt die Aufnahme des Wortes "Vergewaltigung" in die gesetzliche Überschrift der Neufassung des § 177 StGB berechtigten Anlaß, dieses besonders hervorgehobene Regelbeispiel auch so im Urteilstenor zu bezeichnen.
  • BGH, 21.12.1993 - 1 StR 782/93

    Gewerbsmäßigkeit: Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 168/99
    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Strafzumessungsvorschriften nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NStZ 1984, 262, 263; BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 260 Rdn. 25), jedoch gibt die Aufnahme des Wortes "Vergewaltigung" in die gesetzliche Überschrift der Neufassung des § 177 StGB berechtigten Anlaß, dieses besonders hervorgehobene Regelbeispiel auch so im Urteilstenor zu bezeichnen.
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98

    Waffe i.S.d. § 250 StGB

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 168/99
    Auch bei Verwirklichung des Raubtatbestandes hat der Angeklagte nämlich ein gefährliches Werkzeug verwendet, indem er die Herausgabe von Elektrogeräten unter Vorhalt des abgesägten Besenstiels mit der Drohung erzwungen hat, er werde der Geschädigten, falls sie die Sachen nicht herausrücke, "welche in die Fresse schlagen" (vgl. BGH StV 1998, 487; Urteil vom 11. Mai 1999 - 4 StR 380/98).
  • BGH, 17.06.1998 - 1 StR 270/98

    Ausbeulung unter dem Hemd - Messer, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 168/99
    Auch bei Verwirklichung des Raubtatbestandes hat der Angeklagte nämlich ein gefährliches Werkzeug verwendet, indem er die Herausgabe von Elektrogeräten unter Vorhalt des abgesägten Besenstiels mit der Drohung erzwungen hat, er werde der Geschädigten, falls sie die Sachen nicht herausrücke, "welche in die Fresse schlagen" (vgl. BGH StV 1998, 487; Urteil vom 11. Mai 1999 - 4 StR 380/98).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17

    Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine

    Anders als in anderen von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs entschiedenen Fallkonstellationen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06, NStZ 2007, 332 mit Anm. Kudlich JR 2007, 381; Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 227/07, StraFo 2008, 85; Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 StR 184/07, StRR 2007, 163; Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 342 und Urteil vom 15. August 2007 - 5 StR 216/07, NStZ-RR 2007, 375) steht vorliegend aus Sicht eines objektiven Betrachters fest, dass es sich bei dem vom Angeklagten als Drohmittel verwendeten rund 50 Zentimeter langen Brecheisen aus Metall - ebenso wie bei einem Holzknüppel (Senat, Beschluss vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98, NStZ-RR 1999, 15), einem Besenstiel (BGH, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99, NStZ-RR 1999, 355), einem Schraubendreher (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158) oder einem abgesägten Metallstück in Form eines Winkeleisens (Senat, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 400/01, NStZ-RR 2002, 108, 109) - um einen objektiv gefährlichen Gegenstand handelt, weil es im Falle seines Einsatzes als Schlag- oder Stichwerkzeug (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 StR 24/14, juris) geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
  • BGH, 12.03.2015 - 4 StR 538/14

    Besonders schwerer Raub (Zueignungsabsicht: reiner Schädigungswille; Verwendung

    Die Gefährlichkeit des Tatmittels kann sich gerade daraus ergeben, dass ein Gegenstand bestimmungswidrig gebraucht wird (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, StV 2011, 366; vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99, NStZ-RR 1999, 355 (abgesägter Besenstiel); Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03 (zum Fesseln benutzte Paketschnur), vom 13. Januar 2006 - 2 StR 463/05 ("festes Schlauchstück") und vom 5. August 2010 - 3 StR 190/10, NStZ 2011, 211, 212 (60 Zentimeter langes, stabiles Kunststoffband); Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12 (Staubsaugerrohr)).
  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    Der 4. Strafsenat hat einen Besenstiel, der als Drohmittel zur Herausgabe verwendet wurde (Beschluß vom 20. Mai 1999- 4 StR 168/99 = NStZ-RR 1999, 355), und eine gegen das Opfer "eingesetzte" Schranktür (Beschluß vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 -) als "gefährliches Werkzeug" angesehen.
  • BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01

    Vergewaltigung; Aspekte der Strafzumessung (Überschreitung der Grenze

    Hingegen kommt die Erfüllung der Qualifikationen nach § 177 Abs. 3 und 4 StGB im Schuldspruch nicht zum Ausdruck (BGH NStZ 2000, 254, 255; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 355; BGH, Beschl. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99; Tröndle/Fischer 50. Aufl. § 177 Rdn. 23, 43 m.w.N.).
  • BGH, 22.02.2000 - 4 StR 446/99

    Vergewaltigung - Tenorierung; Besetzungsrüge; Schöffenwahl; Beteiligung aller

    Jedoch wird der Schuldspruch dahin berichtigt, daß der Angeklagte der Vergewaltigung in vier Fällen und der sexuellen Nötigung in drei Fällen schuldig ist; denn das in den Fällen II 2 a, b, e und g der Urteilsgründe verwirklichte Regelbeispiel ist auch im Urteilstenor als "Vergewaltigung" zu bezeichnen (vgl. BGH NJW 1998, 2987; BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 1998 - 4 StR 184/98 - und vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99 ).
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