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   BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12   

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https://dejure.org/2012,35984
BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12 (https://dejure.org/2012,35984)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2012 - 4 StR 170/12 (https://dejure.org/2012,35984)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12 (https://dejure.org/2012,35984)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 15 StGB; § 267 Abs. 5 StPO; § 257c StPO
    Anforderungen an einen tragfähigen Freispruch vom Vorwurf der Tötung eines Kleinkindes (Tötungsvorsatz; fehlende Feststellungen zur Person; Gesamtwürdigung; Bedeutung einer Verständigung: Überprüfung und Bewertung einer abgesprochenen Einlassung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 Abs 5 S 1 StPO, § 212 StGB
    Strafverfahren: Anforderungen an die Gründe eines freisprechenden Urteils

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von "konstruierten" Aussagen eines Angeklagten zum Tathergang in der Hauptverhandlung bzgl. stumpfer Gewalteinwirkung auf den Kopf seines Stiefsohnes i.R.e. Freispruchs

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Gründe eines freisprechenden Urteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 1 S. 2; StPO § 267 Abs. 5 S. 1
    Berücksichtigung von "konstruierten" Aussagen eines Angeklagten zum Tathergang in der Hauptverhandlung bzgl. stumpfer Gewalteinwirkung auf den Kopf seines Stiefsohnes i.R.e. Freispruchs

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 1 S. 2; StPO § 267 Abs. 5 S. 1
    Berücksichtigung von "konstruierten" Aussagen eines Angeklagten zum Tathergang in der Hauptverhandlung bzgl. stumpfer Gewalteinwirkung auf den Kopf seines Stiefsohnes i.R.e. Freispruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Eine Verständigung entbehrt das Gericht nicht von der Wahrheitsfindung - Auch bei einem Freispruch müssen die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten im Urteil erwähnt werden

  • mz-web.de (Pressebericht, 30.11.2012)

    Massive Kritik am Jason-Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 52
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.05.1998 - 2 StR 57/98

    Zweifel am Geständnis - Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung - Wechselnde

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12
    Darin liegt regelmäßig ein Rechtsfehler (BGH, Beschluss vom 6. Mai 1998 - 2 StR 57/98, NStZ 1998, 475; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 3 StR 417/03, wistra 2004, 150).

    Vielmehr muss eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung eine Abwägung und Gewichtung der einzelnen Beweise enthalten (BGH, Beschluss vom 6. Mai 1998 - 2 StR 57/98, aaO).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12
    Auch für die Bewertung eines Geständnisses gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Senatsbeschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291, 303; zur Darlegung in den Urteilsgründen BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 2 StR 156/98, NJW 1999, 370, 371 mwN).
  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Sexueller Missbrauch von Kindern;

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12
    Auch für die Bewertung eines Geständnisses gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Senatsbeschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291, 303; zur Darlegung in den Urteilsgründen BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 2 StR 156/98, NJW 1999, 370, 371 mwN).
  • BGH, 13.10.1999 - 3 StR 297/99

    Mutmaßliche Beihilfe zur Rechtsbeugung durch DDR-Staatsanwalt; Vorsatz zur

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12
    Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind; das ist auch dann der Fall, wenn vom Tatrichter getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (vgl. dazu BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315; vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91, und vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207).
  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02

    Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12
    Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach betont hat, darf eine Verständigung über das Strafmaß nicht dazu führen, dass ein so zustande gekommenes Geständnis dem Schuldspruch zu Grunde gelegt wird, ohne dass sich der Tatrichter von dessen Richtigkeit überzeugt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 StR 464/02, BGHSt 48, 161, 167).
  • BGH, 16.12.2003 - 3 StR 417/03

    Hinweise des BGH zur Abfassung der Urteilsgründe (Beschränkung auf

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12
    Darin liegt regelmäßig ein Rechtsfehler (BGH, Beschluss vom 6. Mai 1998 - 2 StR 57/98, NStZ 1998, 475; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 3 StR 417/03, wistra 2004, 150).
  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12
    Abgesehen davon hätte es im vorliegenden Fall - über die Mindestanforderungen des § 267 Abs. 3 Satz 5 StPO hinaus (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 267 Rn. 23a mwN) - der Mitteilung von Einzelheiten zum Inhalt der erwähnten Verständigung bedurft, um die Beweiswürdigung der Strafkammer zum Einlassungsverhalten des Angeklagten ausreichend auf Rechtsfehler überprüfen zu können (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 ff.).
  • BGH, 14.02.2008 - 4 StR 317/07

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12
    Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind; das ist auch dann der Fall, wenn vom Tatrichter getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (vgl. dazu BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315; vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91, und vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12
    Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind; das ist auch dann der Fall, wenn vom Tatrichter getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (vgl. dazu BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315; vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91, und vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207).
  • BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17

    Umfang der gerichtlichen Kognitionspflicht (Begriff der prozessualen Tat:

    Ein Geständnis enthebt das Tatgericht jedoch nicht von seiner Pflicht, dieses - wie jedes andere Beweismittel - einer kritischen Prüfung auf seine Plausibilität und Tragfähigkeit zu unterziehen und zu den sonstigen Beweismitteln in Beziehung zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 52 f.; Beschlüsse vom 29. Dezember 2015 - 2 StR 322/15, NStZ-RR 2016, 147 f.; vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170).
  • BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zu Leben und

    Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91, vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207, vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315, und vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 52).
  • BGH, 01.09.2015 - 1 StR 12/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung); Dokumentation einer Verständigung

    Ein Fall, in dem es über die Mindestanforderungen des § 267 Abs. 3 Satz 5 StPO hinaus (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 267 Rn. 23a mwN) der Mitteilung von Einzelheiten zum Inhalt der erwähnten Verständigung bedurft hätte, um die Beweiswürdigung der Strafkammer zum Einlassungsverhalten des Angeklagten ausreichend auf Rechtsfehler überprüfen zu können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 52 mwN), liegt nicht vor.
  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18

    Unzureichende Berücksichtigung der Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91; vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207; vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315; vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 52).
  • BGH, 28.05.2014 - 2 StR 70/14

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (tatrichterliche Beweiswürdigung;

    Auch wären vorliegend Feststellungen zu Werdegang, strafrechtlichen Vorbelastungen und Persönlichkeit des Angeklagten wie auch zum Verlauf seiner Ehe mit der Nebenklägerin geboten gewesen, da diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle hätten spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91, vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207, vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315, und vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 52).
  • LG Hamburg, 25.07.2013 - 707a Ns 53/13
    Dies gilt namentlich bei wechselnden oder der Beweislage angepassten Einlassungen (vgl. nur BGHSt 41, 153, 156; BGH Urteil vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 200/01 [Rn. 37]; NStZ-RR 2013, 52, 53).
  • OLG Schleswig, 23.10.2019 - I OLG 218/19
    Eine solche "Beweisdokumentation" kann sogar, wenn sie denn an die Stelle einer echten "Beweiswürdigung" tritt, den Bestand eines Urteils gefährden (BGH, NStZ-RR 2013, 52).
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