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   BGH, 14.09.1989 - 4 StR 170/89   

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BGH, 14.09.1989 - 4 StR 170/89 (https://dejure.org/1989,2540)
BGH, Entscheidung vom 14.09.1989 - 4 StR 170/89 (https://dejure.org/1989,2540)
BGH, Entscheidung vom 14. September 1989 - 4 StR 170/89 (https://dejure.org/1989,2540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung der Mittäterschaft bei einem Diebstahl von einer Hehlereihandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 574
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87

    Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung

    Auszug aus BGH, 14.09.1989 - 4 StR 170/89
    Das hat der 2. Strafsenat für den Fall des fehlenden Nachweises der Mittäterschaft an einer schweren räuberischen Erpressung und der zweifelsfreien Feststellung der dieser nachfolgenden Hehlerhandlung entschieden (BGHSt 35, 86, 89), und der erkennende Senat ist im Falle eines nicht ausreichenden Beweises für eine Mittäterschaft beim Betrug und sicherer Feststellungen zu der nachfolgenden Hehlerei zu dem gleichen Ergebnis gekommen (BGH NStZ 1989, 266 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88

    Verurteilung wegen "Betruges oder Hehlerei" - Abgrenzung zwischen Betrug und

    Auszug aus BGH, 14.09.1989 - 4 StR 170/89
    Das hat der 2. Strafsenat für den Fall des fehlenden Nachweises der Mittäterschaft an einer schweren räuberischen Erpressung und der zweifelsfreien Feststellung der dieser nachfolgenden Hehlerhandlung entschieden (BGHSt 35, 86, 89), und der erkennende Senat ist im Falle eines nicht ausreichenden Beweises für eine Mittäterschaft beim Betrug und sicherer Feststellungen zu der nachfolgenden Hehlerei zu dem gleichen Ergebnis gekommen (BGH NStZ 1989, 266 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12

    Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung

    Ist aber eine Begehung der Vortat durch die Angeklagten als Allein- oder Mittäter, gegebenenfalls neben Dritten, nicht auszuschließen, kommt eine Postpendenzfeststellung nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1987 - 2 StR 506/87, BGHSt 35, 86, 88 f.; Urteil vom 14. September 1989 - 4 StR 170/89, BGHR StGB vor § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 3; Urteil vom 29. März 1990 - 4 StR 681/89, BGHR StGB vor § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 4; Beschluss vom 19. Januar 2000 - 3 StR 500/99, BGHR StGB § 260 Wahlfeststellung 1; Beschluss vom 27. November 2012 - 5 StR 377/12; NK-StGB/Altenhain, 5. Aufl., § 259 Rn. 85; MüKo-StGB/Schmitz, 3. Aufl., Anh. zu § 1 Rn. 47; SK-StGB/Wolter, 9. Aufl., Anh. zu § 55 Rn. 55).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 1 Ws 132/12

    Fragen der örtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 7, 8 StPO

    Bei einer solchen Fallgestaltung, nämlich der Nichterweislichkeit der Mittäterschaft bei der Vortat des Diebstahls und der als wahrscheinlich erscheinenden, zweifelsfreien Feststellung einer, dem Diebstahl folgenden "Nachtat" der Hehlerei, kommt vielmehr nach höchstrichterlicher Rechtsprechung lediglich eine Verurteilung wegen Hehlerei im Weg der Postpendenzfeststellung in Betracht (vgl. Urteil des BGH vom 14.09.1989 zum Az: 4 StR 170/89).
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 157/95

    Umtausch von Lösegeld - §§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff:

    In derartigen Fällen ist eine eindeutige Verurteilung - sogenannte Postpendenzfeststellung - geboten (BGHSt 35, 86 m.w.N.; BGH NStZ 1989, 266; 1989, 574).
  • BGH, 24.02.2011 - 4 StR 651/10

    Postpendenzfeststellung und Wahlfeststellung (Mittäterschaft zum Diebstahl und

    b) Bei einer derartigen Fallgestaltung der Nichterweislichkeit der Mittäterschaft bei der Vortat und der zweifelsfreien Feststellung einer Hehlereihandlung ist eine Verurteilung wegen der dem Diebstahl folgenden "Nachtat" der Hehlerei im Wege der Postpendenzfeststellung möglich und geboten (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 1989 - 4 StR 170/89, BGHR vor § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 3).
  • OLG Hamburg, 12.01.2016 - 2 Rev 80/15

    Hehlerei: Teilfreispruch bei Nichterweislichkeit der Täterschaft hinsichtlich der

    Bei Konstellationen der Nichterweislichkeit der Täterschaft hinsichtlich der Vortat und der zweifelsfreien Feststellung einer Hehlereihandlung ist eine Verurteilung wegen der dem Diebstahl nachfolgenden "Nachtat" der Hehlerei im Wege der Postpendenzfeststellung möglich und geboten (BGHSt 35, 86 (89), BGH, Urteil vom 23. Februar 1989, Az.: 4 StR 628/88 = NStZ 1989, 266; BGH, Urteil vom 14. September 1989, Az.: 4 StR 170/89 = NStZ 1989, 574; zur Abgrenzung zwischen Wahl- oder Postpendenzfeststellung bei Betrug und Untreue: vgl. Beschluss des Senats vom 11. April 1994, Az.: 2 Ss 4/94 = MDR 1994, 712, 713), zugleich aber wegen der nicht erweislichen Vortat freizusprechen (BGH NStZ 2011, 510; Meyer-Goßner /Schmitt (58. Aufl.) § 260 Rn. 27mwN).
  • OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04

    Diebstahl; Hehlerei, Wahlfeststellung

    Vielmehr ist in diesen Fällen der sogenannten Postpendenzfeststellung, in denen der Täter in Kenntnis der strafbaren Herkunft die Sache an sich gebracht hat, um sich zu bereichern, aber ungewiss bleibt, ob er an dem vorangegangenen Diebstahl beteiligt war, eine Verurteilung (lediglich) wegen Hehlerei in Betracht zu ziehen (vgl. BGH NStZ 1989, 574; BGHSt 35, 86; Tröndle/Fischer, a. a. O. Rdnr. 30 zu § 1).
  • BGH, 20.10.1999 - 5 StR 492/99

    Diebstahl; (Sukzessive) Mittäterschaft; Hehlerei; Sich-Verschaffen;

    Läßt sich eine Beteiligung des Angeklagten K als Mittäter des Diebstahls bis zur Verteilung der Drogen nicht zweifelsfrei nachweisen, könnte sich dieser durch die Entgegennahme eines Teils des entwendeten Marihuanas unter dem Gesichtspunkt der Hehlerei gemäß § 259 StGB in der Tatvariante des "Sich-Verschaffens" strafbar gemacht haben (zu der sogenannten Postpendenzfeststellung BGHSt 35, 86, 89; BGH, NStZ 1989, 574).
  • BGH, 19.01.1994 - 3 StR 618/93

    Auswirkungen der vorläufigen Einstellung auf den Schuldspruch

    Bei der in den Fällen II 4 und 6 der Urteilsgründe erfolgten wahlweisen Verurteilung wegen Diebstahls oder Hehlerei liegt nach den getroffenen Feststellungen ein Verstoß gegen die Grundsätze der Postpendenzfeststellung nicht vor (vgl. BGHSt 35, 86, 89; BGH NStZ 1989, 574).
  • BGH, 05.04.1990 - 4 StR 135/90

    Überprüfung einer Strafsache wegen Diebstahl auf Rechtsfehler

    Jedoch wird der Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte des Diebstahls in drei Fällen und der Hehlerei schuldig ist (vgl. BGHSt 27, 287, 289 zur Fassung des Urteilstenors und BGH NStZ 1989, 574 zur sog. Postpendenzfeststellung).
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BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - 4 StR 170/89 (https://dejure.org/1989,21490)
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