Rechtsprechung
BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 316 StGB; § 24a Abs. 2 StVG
Trunkenheit am Steuer; Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr; (Relative, drogenbedingte) Fahruntüchtigkeit im Sinne des § 316 StGB; Haschischkonsum - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Zum Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit
- Wolters Kluwer
Trunkenheit im Verkehr - Fahrtüchtigkeit - Fahruntüchtig - Drogenkonsum - Haschisch - THC
- archive.org
Drogen - Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum / Annahme der Fahruntüchtigkeit aufgrund Flucht vor der Polizei
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 316; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StVG § 24 a Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 316 Abs. 1
Drogenbedingte Fahruntauglichkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 173
- NZV 2000, 419
- StV 2000, 618
- VersR 2000, 1033
Wird zitiert von ... (12)
- AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19
Verbotenes Rennen, Alleinrennen, Bestimmtheitsgebot, Verfassungsmäßigkeit
Dementsprechend kann auch eine Fluchtfahrt, die mit deutlich unsicherer, waghalsiger und fehlerhafter Fahrweise einhergeht, von drogenbedingten Ausfallerscheinungen geprägt sein (BGH, Beschluss vom 25.5.2000 - 4 StR 171/00 = NStZ-RR 2001, 173). - AG Berlin-Tiergarten, 06.04.2011 - 310 Ds 32/10
Absolute Fahruntüchtigkeit bei Cannabiskonsum
Der Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut eines Fahrzeugführers soll für sich allein noch nicht die Annahme der Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2000, 4 StR 171/00, zitiert in JURIS). - BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22
Strafverurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr u.a.: Nachweis der drogenbedingten …
Die Strafkammer hätte deshalb erörtern müssen, ob und inwieweit die fehlerhafte und riskante Fahrweise des Angeklagten nicht auf seinem Fluchtwillen beruhte (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16 Rn. 10;… Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 520/13 Rn. 2; Beschluss vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00 Rn. 5 mwN).
- BGH, 31.01.2017 - 4 StR 597/16
Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit bei Rauschmittelkonsum: …
Dabei ist der Tatrichter nicht gehindert, auch bei einem Täter, der sich seiner Festnahme durch die Polizei entziehen will, in einer deutlich unsicheren, waghalsigen und fehlerhaften Fahrweise ein Beweisanzeichen für eine rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit zu sehen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00, NStZ-RR 2001, 173; Beschluss vom 29. November 1994 - 4 StR 651/94, DAR 1995, 166;… König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 316 Rn. 111 f. mwN). - BGH, 19.09.2000 - 4 StR 320/00
StGB §§ 55 Abs. 2, 69a
Auch das genügt nicht (…BGHSt aaO S. 226; vgl. ferner Senatsbeschluß vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00). - OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07
Trunkenheitsfahrt; Drogenfahrt; Feststellungen; Fahrunsicherheit; Nachweis; …
a) Da es bislang an Erfahrungswissen, um die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nach Konsum anderer Rauschmittel im Sinne einer Festlegung "absoluter" Wirkstoffgrenzen festzustellen, fehlt (BGHSt 44, 219; NStZ-RR 2001, 173; OLG Düsseldorf NZV 99, 174; OLG Frankfurt NStZ-RR 02, 18, OLG Saarbrücken VRS 102 121, 0LG Zweibrücken StV 2003, 624; 2004, 322), kommt daher hier eine strafrechtliche Ahndung des Fahrens unter Drogeneinfluss nur unter den Voraussetzungen der relativen Fahruntüchtigkeit in Betracht, bei der im Einzelfall der Nachweis erbracht werden muss (…BGH a.a.O.), dass der Angeklagte im konkreten Fall aufgrund der Wirkung berauschender Mittel zur sicheren Verkehrsteilnahme nicht in der Lage war (…Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 316 Rdnr. 6 m.w.N.). - AG Berlin-Tiergarten, 10.02.2010 - 310 Cs 144/09
Trunkenheit im Verkehr: Wirkstoffgrenzen bei Feststellung der Fahruntauglichkeit …
Der Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut eines Fahrzeugführers soll für sich allein noch nicht die Annahme der Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2000, 4 StR 171/00, zitiert in JURIS). - AG Bremerhaven, 18.01.2005 - 20 Ds 991 Js 4218/04
Kein Vorliegen einer absoluten Fahruntüchtigkeit auch bei hohen …
Voraussetzung für das Vorliegen rauschbedingter Fahruntüchtigkeit ist zunächst der vorangegangene Konsum eines berauschenden Mittels, was auf das von dem Angeschuldigten konsumierte Cannabis ohne weiteres zutrifft.Anders als bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit läßt sich nach derzeitigen rechtsmedizinischen Erkenntnissen ein Beweisgrenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit im Sinne des § 316 StGB nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.12.2004, 1 BvR 2652/03 [BA 2005, 156], BGH NZV 2000, 419 [= BA 2000, 502]). - AG Aachen, 07.03.2007 - 41 Gs 785/07
Relative Fahrunsicherheit nach Betäubungsmittelkonsum
Es ist daher nach drogenbedingten Ausfallerscheinungen im Fahr- und Nachtatverhalten des Beschuldigten zu forschen, wobei Fahrfehler auf die zugrundeliegende Motivlage zu hinterfragen sind (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 173). - LG Saarbrücken, 22.06.2004 - 4 Qs 29/04 Der Bußgeldtatbestand entfaltet daher als milderes Gesetz eine Sperrwirkung zugunsten des Beschuldigten, solange nicht weitere Umstände zum Fahren nach Haschischkonsum hinzutreten (BGH VRS 99, 200 [= BA 2000, 502]).
- LG Bremen, 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03
- BayObLG, 04.12.2001 - 1St RR 169/01
Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrunsicherheit nach Drogenkonsum, Amfetamin, …