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   BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00   

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https://dejure.org/2000,1313
BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00 (https://dejure.org/2000,1313)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2000 - 4 StR 171/00 (https://dejure.org/2000,1313)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00 (https://dejure.org/2000,1313)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zum Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit

  • Wolters Kluwer

    Trunkenheit im Verkehr - Fahrtüchtigkeit - Fahruntüchtig - Drogenkonsum - Haschisch - THC

  • archive.org

    Drogen - Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum / Annahme der Fahruntüchtigkeit aufgrund Flucht vor der Polizei

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 316; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StVG § 24 a Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 316
    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers mit Drogenwirkstoffen im Blut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316 Abs. 1
    Drogenbedingte Fahruntauglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 173
  • NZV 2000, 419
  • StV 2000, 618
  • VersR 2000, 1033
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 130/94

    Zur Annahme von Trunkenheit bei einer Fluchtfahrt vor der Polizei

    Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00
    Bei der Annahme "drogenbedingter Ausfallerscheinungen" hat das erkennende Gericht zu prüfen, ob das verkehrswidrige Verhalten auf dem Streben des Angeklagten auf Flucht beruht (vgl. BGHR StGB § 316 Abs. 1 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 4).

    Die erkennende Strafkammer hat nämlich nicht bedacht, daß das Streben des Angeklagten auf Flucht ausgerichtet war (vgl. BGHR StGB § 316 Abs. 1 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 4).

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00
    Der Nachweis von Drogenwirkstoffen (Haschisch - THC) im Blut eines Fahrzeugführers rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme der Fahruntüchtigkeit (vgl. BGHSt 44, 219).

    Zwar geht das Landgericht im Ansatz zutreffend davon aus, daß der Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut eines Fahrzeugführers für sich allein noch nicht die Annahme der Fahruntüchtigkeit rechtfertigt (vgl. BGHSt 44, 219).

  • BGH, 30.07.1991 - 1 StR 404/91

    Betäubungsmittelgeschäft - Kraftfahrzeug - Benutzung des Kraftfahrzeuges -

    Auszug aus BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00
    In diesem Fall wird sie auch zu prüfen haben, ob der Umstand, daß der Angeklagte sein Kraftfahrzeug zum Transport von Betäubungsmitteln verwendet hat, die Anordnung von Maßregeln nach §§ 69, 69 a StGB rechtfertigt (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 69 Rdnr. 9 b).
  • AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm

    Dementsprechend kann auch eine Fluchtfahrt, die mit deutlich unsicherer, waghalsiger und fehlerhafter Fahrweise einhergeht, von drogenbedingten Ausfallerscheinungen geprägt sein (BGH, Beschluss vom 25.5.2000 - 4 StR 171/00 = NStZ-RR 2001, 173).
  • AG Berlin-Tiergarten, 06.04.2011 - 310 Ds 32/10

    Absolute Fahruntüchtigkeit bei Cannabiskonsum

    Der Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut eines Fahrzeugführers soll für sich allein noch nicht die Annahme der Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2000, 4 StR 171/00, zitiert in JURIS).
  • BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22

    Trunkenheit im Verkehr (drogenbedingte Fahrunsicherheit: Nachweis kann nicht

    Die Strafkammer hätte deshalb erörtern müssen, ob und inwieweit die fehlerhafte und riskante Fahrweise des Angeklagten nicht auf seinem Fluchtwillen beruhte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16 Rn. 10; Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 520/13 Rn. 2; Beschluss vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 597/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit bei Rauschmittelkonsum:

    Dabei ist der Tatrichter nicht gehindert, auch bei einem Täter, der sich seiner Festnahme durch die Polizei entziehen will, in einer deutlich unsicheren, waghalsigen und fehlerhaften Fahrweise ein Beweisanzeichen für eine rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit zu sehen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00, NStZ-RR 2001, 173; Beschluss vom 29. November 1994 - 4 StR 651/94, DAR 1995, 166; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 316 Rn. 111 f. mwN).
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    Dabei ist der Tatrichter jedoch nicht gehindert, auch bei einem Täter, der sich seiner Festnahme durch die Polizei entziehen will, in einer deutlich unsicheren, waghalsigen und fehlerhaften Fahrweise ein Beweisanzeichen für eine alkohol- oder rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit zu sehen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00-, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03. Dezember 1996 - 5 Ss 325/96 - 92/96-, juris).
  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 320/00

    StGB §§ 55 Abs. 2, 69a

    Auch das genügt nicht (BGHSt aaO S. 226; vgl. ferner Senatsbeschluß vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00).
  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07

    Trunkenheitsfahrt; Drogenfahrt; Feststellungen; Fahrunsicherheit; Nachweis;

    a) Da es bislang an Erfahrungswissen, um die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nach Konsum anderer Rauschmittel im Sinne einer Festlegung "absoluter" Wirkstoffgrenzen festzustellen, fehlt (BGHSt 44, 219; NStZ-RR 2001, 173; OLG Düsseldorf NZV 99, 174; OLG Frankfurt NStZ-RR 02, 18, OLG Saarbrücken VRS 102 121, 0LG Zweibrücken StV 2003, 624; 2004, 322), kommt daher hier eine strafrechtliche Ahndung des Fahrens unter Drogeneinfluss nur unter den Voraussetzungen der relativen Fahruntüchtigkeit in Betracht, bei der im Einzelfall der Nachweis erbracht werden muss (BGH a.a.O.), dass der Angeklagte im konkreten Fall aufgrund der Wirkung berauschender Mittel zur sicheren Verkehrsteilnahme nicht in der Lage war (Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 316 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • AG Berlin-Tiergarten, 10.02.2010 - 310 Cs 144/09

    Trunkenheit im Verkehr: Wirkstoffgrenzen bei Feststellung der Fahruntauglichkeit

    Der Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut eines Fahrzeugführers soll für sich allein noch nicht die Annahme der Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2000, 4 StR 171/00, zitiert in JURIS).
  • AG Bremerhaven, 18.01.2005 - 20 Ds 991 Js 4218/04

    Kein Vorliegen einer absoluten Fahruntüchtigkeit auch bei hohen

    Voraussetzung für das Vorliegen rauschbedingter Fahruntüchtigkeit ist zunächst der vorangegangene Konsum eines berauschenden Mittels, was auf das von dem Angeschuldigten konsumierte Cannabis ohne weiteres zutrifft.Anders als bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit läßt sich nach derzeitigen rechtsmedizinischen Erkenntnissen ein Beweisgrenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit im Sinne des § 316 StGB nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.12.2004, 1 BvR 2652/03 [BA 2005, 156], BGH NZV 2000, 419 [= BA 2000, 502]).
  • AG Aachen, 07.03.2007 - 41 Gs 785/07

    Relative Fahrunsicherheit nach Betäubungsmittelkonsum

    Es ist daher nach drogenbedingten Ausfallerscheinungen im Fahr- und Nachtatverhalten des Beschuldigten zu forschen, wobei Fahrfehler auf die zugrundeliegende Motivlage zu hinterfragen sind (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 173).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2004 - 4 Qs 29/04
  • LG Bremen, 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03
  • BayObLG, 04.12.2001 - 1St RR 169/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrunsicherheit nach Drogenkonsum, Amfetamin,

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