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   BGH, 30.06.2015 - 4 StR 173/15   

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BGH, 30.06.2015 - 4 StR 173/15 (https://dejure.org/2015,20032)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2015 - 4 StR 173/15 (https://dejure.org/2015,20032)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 4 StR 173/15 (https://dejure.org/2015,20032)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.2012 - 2 StR 136/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung (nicht

    Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 4 StR 173/15
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass bei der Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung zu berücksichtigen sein wird, dass der Angeklagte seit den abgeurteilten Taten - also dem Jahr 2011 - nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 2 StR 136/11, NStZ-RR 2012, 170, 171).
  • BGH, 26.03.2015 - 4 StR 463/14

    Verfall (Absehen von der Verfallsanordnung, da das Erlangte nicht mehr im

    Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 4 StR 173/15
    Denn die Strafkammer hat hierbei nicht erkennbar bedacht, dass bei dieser Entscheidung auch § 73c StGB zu berücksichtigen ist (vgl. Senat, Urteil vom 26. März 2015 - 4 StR 463/14, NStZ-RR 2015, 176, 177 mwN).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere

    Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 4 StR 173/15
    Durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet auch, dass die Strafkammer nicht erörtert hat, ob das Verfahren in rechtsstaatswidriger Weise verzögert wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15 (Rn. 15) mwN).
  • BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16

    Mittäterschaft (Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Denn das Urteil befasst sich nicht mit der Frage, aus welchem Grund es nicht zur Vollendung dieser Tat gekommen ist (vgl. zu einem ähnlichen Fall BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 4 StR 173/15).
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 187/15

    Auffangrechtserwerb (Berücksichtigung der Härtefallklausel); Absehen von der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Regelung des § 73c Abs. 1 StGB auch im Rahmen der nach § 111i Abs. 2 StPO zu treffenden Entscheidung zu beachten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 4 StR 173/15; vom 18. März 2015 - 3 StR 644/14, wistra 2015, 270; vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171 f. und vom 6. November 2014 - 4 StR 290/14, NStZ-RR 2015, 44).
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