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   BGH, 15.06.2004 - 4 StR 176/04   

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https://dejure.org/2004,7584
BGH, 15.06.2004 - 4 StR 176/04 (https://dejure.org/2004,7584)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2004 - 4 StR 176/04 (https://dejure.org/2004,7584)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 4 StR 176/04 (https://dejure.org/2004,7584)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung von Schuldungfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit; Ursachen- und Symptomzusammenhang; Gesamtwürdigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Festellungen zur Unterbringung eines drogensüchtigen Angeklagten in einem psychatrischen Krankenhaus; Ausschluss der Steuerungsfähigkeit aufgrund Haschischkonsums bei Begehung eines Betäubungsmitteldeliktes; Schuldunfähigkeit beim Vorliegen einer ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 a; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Anordnung der Unterbringung bei Wahrscheinlichkeit weiterer BtM-Straftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98

    Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine

    Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 4 StR 176/04
    Daraus läßt sich selbst dann, wenn der - nach den Feststellungen allerdings bereits seit 20 Jahren andauernde - Betäubungsmittelmißbrauch, wie das Landgericht meint, als symptomatisch für die Grunderkrankung des Angeklagten anzusehen ist, nicht entnehmen, daß die rechtswidrige Tat mit dem nach Auffassung des Landgerichts die Annahme des § 20 StGB rechtfertigenden dauerhaften Defekt in einem ursächlichen symptomatischen Zusammenhang steht und daß dieser Zustand als solcher erhebliche rechtswidrige Taten erwarten läßt (vgl. BGH NJW 1998, 2986).
  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg-

    Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 4 StR 176/04
    Entsprechendes gilt für die Anwendung des § 21 StGB (vgl. BGH NStZ 2003, 535, 536; Jähnke aaO § 21 Rdn. 23).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 4 StR 176/04
    Ferner muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß aufgrund dieses Zustandes eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 22, 27; BGH NStZ-RR 2003, 232).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 4 StR 176/04
    Ferner muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß aufgrund dieses Zustandes eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 22, 27; BGH NStZ-RR 2003, 232).
  • AG Ulm, 15.03.2019 - 1 Ls 12 Js 19998/16

    Schweinezüchter muss wegen Tierquälerei ins Gefängnis

    Bei Dauerdelikten muss die Einschränkung der Schuldfähigkeit während der gesamten Dauer der Tat gegeben sein (BGH, NStZ-RR 12, 6; 4 StR 176/04; Fischer, StGB, § 21 Rn. 2, § 20 Rn. 48).
  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    (2) Dazu zählt zum einen, dass der klassische Milderungsgrund des § 21 StGB nur für zwei Tage vorlag, sodass er wegen des Gesamtabwesenheitszeitraums von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - 4 StR 176/04 - juris Rn. 10).
  • BGH, 17.06.2015 - 4 StR 196/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Daher findet § 20 StGB jedenfalls dann keine Anwendung, wenn der Täter bei allen für die Verwirklichung des Tatbestands erforderlichen Handlungen - wenn auch vermindert - schuldfähig war (vgl. für Dauerdelikte auch BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - 4 StR 176/04; Urteil vom 28. September 2011 - 1 StR 129/11, NStZ-RR 2012, 6, 7).
  • BGH, 28.09.2011 - 1 StR 129/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Erstreckt sich das Handeln eines Täters, wie hier der jahrelange Ankauf und die sich daran anschließende Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die sichergestellten Waffen, Waffenteile und Munition über einen längeren Zeitraum, findet § 20 StGB nur dann Anwendung, wenn der die Schuldunfähigkeit begründende Zustand während des gesamten Tatzeitraums gegeben ist (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - 4 StR 176/04).
  • OLG Bamberg, 10.01.2017 - 3 OLG 7 Ss 114/16

    Voraussetzungen verminderter Schuldfähigkeit bei Dauerstraftat

    Denn das LG hat verkannt, dass der Zustand der nicht ausschließbar verminderten Schuldfähigkeit bei einer Dauerstraftat, wie sie die Fahnenflucht nach § 16 I WStG in ihren beiden Tatbestandsalternativen darstellt (KG, Beschl. vom 04.11.1999 - 1 Ss 317/99 [bei juris]; MüKoStGB/Dau 2. Aufl. § 16 WStG Rn. 3), nur dann zur Anwendung des § 21 StGB führt, wenn der psychische Defekt während des gesamten Tatzeitraums, hier also bis zur Beendigung der Dienstzeit des Angekl., vorlag (BGH, Urt. v. 28.09.2011 - 1 StR 129/11 = NStZ-RR 2012, 6; BGH, Beschl. v. 15.06.2004 - 4 StR 176/04 [bei juris]; BGH, Urt. v. 30.04.2003 - 2 StR 503, 02 = NStZ 2003, 535 = StraFo 2003, 385 = BGHR StGB § 21 Vorverschulden 6, jew. m. w. N.; BeckOK/Eschelbach StGB [Stand: 01.09.2016] § 21 Rn. 19; Fischer StGB 63. Aufl. § 20 Rn. 48 a.E.; MüKo/Streng StGB 3. Aufl. § 21 Rn. 19 i. V. m. § 20 Rn. 133 f.; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen-Schild StGB 4. Aufl. § 20 Rn. 104 ff., jew. m. w. N.).
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