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   BGH, 10.05.2011 - 4 StR 178/11   

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https://dejure.org/2011,11196
BGH, 10.05.2011 - 4 StR 178/11 (https://dejure.org/2011,11196)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2011 - 4 StR 178/11 (https://dejure.org/2011,11196)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 4 StR 178/11 (https://dejure.org/2011,11196)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 35 BtMG
    Rechtsfehlerhaftes Absehen von einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichende Erfolgsaussicht; Verhältnis zur Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB
    Strafverfahren: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei fehlender Therapiewilligkeit

  • Wolters Kluwer

    Therapieunwilligkeit steht einer Anordnung nach § 64 StGB grundsätzlich nicht entgegen; Therapieunwilligkeit bei der Anordnung nach § 64 StGB

  • rewis.io

    Strafverfahren: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei fehlender Therapiewilligkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei fehlender Therapiewilligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 64; BtMG § 35
    Therapieunwilligkeit bei der Anordnung nach § 64 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 4 StR 178/11
    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 4 StR 178/11
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9).
  • BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09

    Strafzumessung bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten (Beruhen); Unterbringung

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 4 StR 178/11
    Sie kann lediglich ein gegen die Erfolgsaussicht sprechendes Indiz sein, das den Tatrichter zu der Prüfung verpflichtet, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 64 Rn. 20 jeweils mwN).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Die fehlende Therapiebereitschaft des Angeklagten ist für sich genommen kein Grund, von der Anordnung einer Unterbringung gemäß § 64 StGB abzusehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 4 StR 178/11, StraFo 2011, 323, 324 und vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, Rn. 5).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Unterbringung nach § 64 StGB der dem Vollstreckungsverfahren vorbehaltenen Maßnahme nach § 35 BtMG vorgeht; von der Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB darf daher nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefasst ist oder vom Angeklagten bevorzugt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 178/11, StraFo 2011, 323, 324).

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Besteht sie, bedarf es regelmäßig der Prüfung, ob die konkrete Aussicht besteht, die Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Behandlung auch mit therapeutischen Mitteln zu wecken (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2014 - 2 StR 132/14; Beschlüsse vom 18. Mai 2000 - 4 StR 127/00, Blutalkohol 2001, 183 f.; vom 10. Mai 2011 - 4 StR 178/11, StraFo 2011, 323 f. mwN).

    Auch hieran hat sich nach der Umgestaltung des § 64 StGB zu einer "Soll-Vorschrift' nichts geändert (BGH, Beschlüsse vom 10. März 2010 - 2 StR 34/10, StV 2010, 678; vom 10. Mai 2011 - 4 StR 178/11, StraFo 2011, 322 f.).

  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 620/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten der

    In einem solchen Fall hat der Tatrichter aber zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 178/11, StraFo 2011, 323, 324; Senat, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09 Rn. 5 juris; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 64 Rn. 20 mwN).

    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 178/11, StraFo 2011, 323, 324 mwN).

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