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   BGH, 17.07.2012 - 4 StR 179/12   

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https://dejure.org/2012,20419
BGH, 17.07.2012 - 4 StR 179/12 (https://dejure.org/2012,20419)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2012 - 4 StR 179/12 (https://dejure.org/2012,20419)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12 (https://dejure.org/2012,20419)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 StGB, § 67 StGB, § 224 StGB
    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Erneute Anordnung der Maßregel einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Gewährleistung der Anrechnungsfähigkeit des Maßregelvollzugs auf zugleich verhängte Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anrechnung von Zeiten des Maßregelvollzugs auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Erneute Anordnung der Maßregel einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Gewährleistung der Anrechnungsfähigkeit des Maßregelvollzugs auf zugleich verhängte Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StPO § 349 Abs. 2
    Zulässigkeit der Anrechnung von Zeiten des Maßregelvollzugs auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Erneute Anordnung der Maßregel einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Gewährleistung der Anrechnungsfähigkeit des Maßregelvollzugs auf zugleich verhängte Freiheitsstrafe

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 4 StR 179/12
    Daran hat sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 2012 (2 BvR 2258/09, NJW 2012, 1784), die im Rahmen einer nach § 35 BVerfGG ergangenen Anordnung bis zu einer Neuregelung des § 67 Abs. 4 StGB durch den Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Zeiten des Maßregelvollzugs auf verfahrensfremde Freiheitsstrafe zulässt, nichts geändert.
  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung;

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 4 StR 179/12
    Ergänzend zum Antrag des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Abgesehen davon, dass die Aussetzung der Vollstreckung der im Urteil des Landgerichts Detmold vom 30. September 2009 angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bislang nicht widerrufen wurde, war die neuerliche Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB im angefochtenen Urteil deshalb geboten, um zu gewährleisten, dass der Maßregelvollzug auf die zugleich verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199).
  • BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (wiederholte

    Bei diesen kommt nur die isolierte Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB in Betracht, die unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit immer - und zugleich nur - dann eine geeignete und erforderliche Maßnahme ist, wenn das erneute Erkenntnis Auswirkungen auf die Ausgestaltung oder die Dauer des Maßregelvollzugs haben kann, die der bisherige Vollzug nicht zeitigt, und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 205; vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, NStZ-RR 2007, 8, 9; vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; Urteile vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, Rn. 8; und vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, Rn. 8 ff.).

    Das Absehen von der wiederholten Maßregelanordnung hat deshalb nicht ausschließbar eine sachlich ungerechtfertigte Benachteiligung des Angeklagten zur Folge (vgl. BVerfGE 130, 372 ff.; BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 202; vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; Urteile vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, Rn. 8; und vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, Rn. 11), die im vorliegenden konkreten Einzelfall einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten darstellt.

  • BGH, 16.10.2014 - 3 StR 329/14

    Anordnung der Unterbringungsmaßregel gegenüber einem bereits Untergebrachten;

    dd) Auch unter dem Gesichtspunkt einer notwendigen Anrechnung des Maßregelvollzugs auf eine Begleitstrafe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2010 - 5 StR 466/10, juris s. Rn. 4 ff.; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369) ist die erneute Anordnung nicht geboten, da eine solche Strafe hier nicht verhängt worden ist.
  • BGH, 16.07.2019 - 4 StR 551/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur

    Vorliegend war die neuerliche Anordnung der Maßregel aber deshalb geboten, um zu gewährleisten, dass der Maßregelvollzug gemäß § 67 Abs. 4 StGB auf die zugleich gegen den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, StV 2015, 217, 218; Beschlüsse vom 24. März 2015 - 1 StR 39/15, StV 2016, 733, 734; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 202).
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