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   BGH, 13.06.2006 - 4 StR 182/06   

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https://dejure.org/2006,8745
BGH, 13.06.2006 - 4 StR 182/06 (https://dejure.org/2006,8745)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2006 - 4 StR 182/06 (https://dejure.org/2006,8745)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 4 StR 182/06 (https://dejure.org/2006,8745)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des Willens des Angeklagten für die Wirksamkeit der Rücknahme der Revision; Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme

  • Judicialis

    StPO § 302 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1
    Rücknahme einer vom Verteidiger eingelegten Revision durch den Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 210
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 316/88
    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - 4 StR 182/06
    Dass das Rechtsmittel von seinem Verteidiger eingelegt worden war, ist für die Wirksamkeit der Rücknahme durch den Angeklagten ohne Belang, da der erklärte Wille des Angeklagten stets vorgeht (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 7 m.w.N.; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 302 Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16

    Rücknahme des Rechtsmittels durch den Verteidiger (ausdrückliche Ermächtigung:

    Unbeschadet der Tatsache, dass der Verteidiger nach § 297 StPO aus eigenem Recht und in eigenem Namen tätig wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 1972 - 3 StR 282/71, GA 1973, 46, 47), handelt es sich bei dem eingelegten Rechtsmittel um ein solches des Beschuldigten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, StraFo 2011, 232; vom 13. Juni 2006 - 4 StR 182/06, NStZ-RR 2007, 210; vom 9. August 1995 - 1 StR 699/94, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 8; Jesse aaO § 302 Rn. 87; Rieß in Strafverteidigung in der Praxis, 4. Aufl., § 11 Rn. 20).
  • OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die

    cc) Die Voraussetzungen einer Verhandlungsunfähigkeit hat das Revisionsgericht im Freibeweisverfahren zu klären (BGH NStZ 1983, 280; NStZ-RR 2007, 210).
  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 301/16

    Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit: Voraussetzungen der prozessualen

    aa) Insbesondere war die prozessuale Handlungsfähigkeit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2006 - 4 StR 182/06, NStZ-RR 2007, 210 f.; vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341 und vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, NStZ-RR 2016, 180 f.; Frisch in Systematischer Kommentar zur StPO, 5. Aufl., Band VI, § 302 Rn. 14 mwN) des Angeklagten gegeben.
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