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   BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71   

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https://dejure.org/1971,100
BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71 (https://dejure.org/1971,100)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1971 - 4 StR 184/71 (https://dejure.org/1971,100)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1971 - 4 StR 184/71 (https://dejure.org/1971,100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht - Einheitlicher Lebensvorgang trotz sachlich und rechtlicher Selbständigkeit - Vorliegen einer prozessualen Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 185
  • NJW 1971, 1948
  • MDR 1971, 855
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71
    Diese letztere Auffassung hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs schon in BGHSt 21, 256, 258 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67] vertreten.

    Hier ist keine beschränkte Nachprüfung des dann untrennbaren Schuldspruchs möglich (BGHSt 21, 256, 258) [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67].

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71
    Daß die zum Unfall führenden Gesetzesverletzungen und die sich daran anschließende Unfallflucht ungeachtet ihrer sachlich rechtlichen Selbständigkeit einen einheitlichen Lebensvorgang und damit verfahrensrechtlich eine Tat bilden, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 23, 141, 147 [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68]; 23, 270, 273) [BGH 04.06.1970 - 4 StR 80/70].

    Gerade wegen dieser Bindungswirkung ist es in der Rechtsprechung und überwiegend auch in der Rechtslehre anerkannt, daß ein Rechtsmittel, von besonderen Fallgestaltungen abgesehen (vgl. KMR 6. Aufl. Einl. 14 C II 2 a aa), allein auf die Straffrage beschränkt werden kann, obwohl es nach geltendem Recht, ausgenommen das Verfahren nach § 27 JGG, unzulässig ist, über die eng miteinander verknüpfte Schuld- und Straffrage einer Tat in zwei getrennten Verfahren zu entscheiden (im Grundsätzlichen a.A: Grünwald, Die Teilrechtskraft im Strafverfahren 1964, S. 258 ff, 266; JZ 1970, 330, 331) [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68].

  • OLG Karlsruhe, 24.09.1970 - 3 Ss 65/70
    Auszug aus BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71
    Während das Oberlandesgericht Hamm die Beschränkung der Berufung allein auf die Verurteilung wegen Verkehrsunfallflucht für unzulässig und wirkungslos hält, weil es wegen der Tatidentität im Sinne des § 264 StPO natürlicher Betrachtung widerspräche, die eine sinnvolle Einheit darstellende Herbeiführung des Unfalls und die anschließende Unfallflucht im Rechtsmittelverfahren aufzuteilen, sieht das vorlegende Gericht in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1971, 157 [OLG Karlsruhe 24.09.1970 - 3 Ss 65/70]) kein Hindernis für eine Rechtsmittelbeschränkung auf eine der mehreren sachlichrechtlichen Taten darin, daß es sich dabei um Teile einer einheitlichen Tat im verfahrensrechtlichen Sinn handelt, die nicht Gegenstand einer Aburteilung in verschiedenen Verfahren sein können.

    Mit Recht weist das Bayerische Oberste Landesgericht darauf hin, daß die tatbestandsmäßige Verflechtung zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und anschließend begangener Unfallflucht trotz gegebener Tatidentität im Sinne des § 264 StPO meist nicht so eng ist, daß der Schuldspruch nicht teilbar wäre, wie möglicherweise im Falle einer beide Ereignisse umfassenden Trunkenheitsfahrt (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe NJW 1971, 157; Oberlandesgericht Hamm NJW 1970, 1244).

  • OLG Köln, 15.09.1970 - Ss 149/70
    Auszug aus BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71
    So zu verfahren sieht es sich aber durch die Urteile des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. Juli 1970 - 1 Ss 267/70 - (VRS 40, 19; ebenso jetzt der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm, Urteil vom 15. Dezember 1970 - 3 Ss 889/70 - NJW 1971, 771) und des Oberlandesgerichts Köln vom 15. September 1970 - Ss 149/70 - (NJW 1971, 156) gehindert, wonach ein Rechtsmittel bei Verurteilung wegen eines Verkehrsunfalls und wegen nachfolgender Unfallflucht nicht auf die Unfallflucht beschränkt werden könne.
  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und

    Auszug aus BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71
    Daß die zum Unfall führenden Gesetzesverletzungen und die sich daran anschließende Unfallflucht ungeachtet ihrer sachlich rechtlichen Selbständigkeit einen einheitlichen Lebensvorgang und damit verfahrensrechtlich eine Tat bilden, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 23, 141, 147 [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68]; 23, 270, 273) [BGH 04.06.1970 - 4 StR 80/70].
  • OLG Hamm, 15.12.1970 - 3 Ss 889/70
    Auszug aus BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71
    So zu verfahren sieht es sich aber durch die Urteile des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. Juli 1970 - 1 Ss 267/70 - (VRS 40, 19; ebenso jetzt der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm, Urteil vom 15. Dezember 1970 - 3 Ss 889/70 - NJW 1971, 771) und des Oberlandesgerichts Köln vom 15. September 1970 - Ss 149/70 - (NJW 1971, 156) gehindert, wonach ein Rechtsmittel bei Verurteilung wegen eines Verkehrsunfalls und wegen nachfolgender Unfallflucht nicht auf die Unfallflucht beschränkt werden könne.
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71
    Für das Rechtsmittelverfahren gilt der aus dem praktischen Rechtsdenken entwickelte Grundsatz, daß ein Rechtsmittel auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden kann, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (BGHSt 19, 46, 48) [BGH 24.07.1963 - 4 StR 168/63].
  • OLG Hamm, 06.03.1970 - 3 Ss 1186/69
    Auszug aus BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71
    Mit Recht weist das Bayerische Oberste Landesgericht darauf hin, daß die tatbestandsmäßige Verflechtung zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und anschließend begangener Unfallflucht trotz gegebener Tatidentität im Sinne des § 264 StPO meist nicht so eng ist, daß der Schuldspruch nicht teilbar wäre, wie möglicherweise im Falle einer beide Ereignisse umfassenden Trunkenheitsfahrt (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe NJW 1971, 157; Oberlandesgericht Hamm NJW 1970, 1244).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Zwar kann die Anfechtung eines Urteils nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs innerhalb einer prozessualen Tat im Sinne des § 264 StPO regelmäßig auf einzelne materiell-rechtlich selbständige Straftaten beschränkt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Juli 1971 - 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 318 Rn. 10 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 14.09.2020 - Ss 40/20

    Trunkenheitsfahrt, erforderliche Feststellungen, Regelvermutung, Widerlegung,

    Das Amtsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass - was der Senat auf die zulässige Sachrüge hin von Amts wegen zu überprüfen hat (vgl. OLG Koblenz NStZ 2003, 617; für den vergleichbaren Fall der Berufungsbeschränkung: BGHSt 24, 185; z.B. Senatsurteile vom 31. Januar 2011 - Ss 121/2010 (167/10) -, 28. April 2014 - Ss 21/2014 (12/14) -, 16. Juli 2018 - Ss 44/2018 (27/18) - und vom 29. Juni 2020 - Ss 29/2020 (23/20) - sowie Senatsbeschlüsse vom 7. September 2015 - Ss 61/2015 (46/15) - und 16. April 2020 - Ss 19/2020 (19/20) - Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 318 Rn. 33, § 352 Rn. 4) - die Beschränkung des von dem Angeklagten gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Merzig vom 29. Oktober 2019 eingelegten Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam war.
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17

    YouTube-Raser "Alpi": Verurteilung (nur) wegen fahrlässiger Tötung

    Dies hat allerdings zur Folge, dass sie sich zugleich gegen die tateinheitlich verwirklichten Vergehen einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wendet, da die Revision bei einer Verurteilung wegen einer Tat im Sinne des sachlichen Rechts nicht auf die Nachprüfung einzelner Gesetzesverletzungen beschränkt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 1971 - 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 189; vom 26. Mai 1967 - 2 StR 129/67, BGHSt 21, 256, 258; vom 15. Juni 1954 - 4 StR 310/54, BGHSt 6, 229, 230; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 344 Rn. 7 i.V.m. § 318 Rn. 13).
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