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   BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95   

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https://dejure.org/1995,2922
BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95 (https://dejure.org/1995,2922)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1995 - 4 StR 187/95 (https://dejure.org/1995,2922)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1995 - 4 StR 187/95 (https://dejure.org/1995,2922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Diebstahl - Zueignungsabsicht - Gefährdung des Straßenverkehrs - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Versuch - Vollendetes Delikt - Zufahren auf einen Polizeibeamten - Beifahrer - Mittäter - Beteiligung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 315 b; StGB § 315 c
    Voraussetzungen der Strafbarkeit nach §§ 315 b, 315 c StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242, § 315c, § 315b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 208 (Ls.)
  • NZV 1995, 364
  • VersR 1995, 1112
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.10.1986 - 3 StR 470/86

    Abhängigkeit des Vorliegens eines vollendeten schweren Raubes von der

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95
    War das nicht der Fall und hat der Angeklagte die Briefe deshalb weggeworfen, so käme nur versuchter Diebstahl in Betracht (BGH StV 1990, 408; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1).
  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95
    Es werden weder die räumlichen Verhältnisse des Tatorts noch die genauen Tatumstände mitgeteilt; insbesondere kann ohne Angabe der Geschwindigkeit, mit der der Angeklagte auf den Polizeibeamten losfuhr, und des Abstandes zwischen dem Fahrzeug und dem Beamten, als dieser zur Seite sprang, nicht beurteilt werden, ob tatsächlich eine konkrete Gefährdung im Sinne des § 315 b StGB eingetreten war (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 1).
  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95
    Erforderlich ist insoweit sowohl die Feststellung, welche Personen oder Sachen gefährdet waren, als auch die Umschreibung eines Geschehensablaufs, bei dem der Eintritt eines Schadens nahelag (vgl. BGHSt 18, 271, 272; BGH VRS 45, 38; NStZ 1985, 263;Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95
    Wer nur als Beifahrer im Fahrzeug sitzt, macht sich demnach grundsätzlich nicht der (mit) täterschaftlichen Beteiligung schuldig, es sei denn, er greift selbst in das Steuer, um das Fahrzeug zielgerichtet zu lenken (BGHSt 36, 341, 343; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 315 c Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95
    Erforderlich ist insoweit sowohl die Feststellung, welche Personen oder Sachen gefährdet waren, als auch die Umschreibung eines Geschehensablaufs, bei dem der Eintritt eines Schadens nahelag (vgl. BGHSt 18, 271, 272; BGH VRS 45, 38; NStZ 1985, 263;Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94).
  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88

    Begriff des Führens eines Fahrzeugs

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95
    Täter kann deshalb nur sein, wer ein Fahrzeug selbst in Bewegung setzt oder es während der Fahrt lenkt (BGHSt 35, 390, 393).
  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95
    Erforderlich ist insoweit sowohl die Feststellung, welche Personen oder Sachen gefährdet waren, als auch die Umschreibung eines Geschehensablaufs, bei dem der Eintritt eines Schadens nahelag (vgl. BGHSt 18, 271, 272; BGH VRS 45, 38; NStZ 1985, 263;Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94).
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 500/89

    Gewaltanwendung - Zueignungswille - Geringwertige Beute - Raubversuch -

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95
    War das nicht der Fall und hat der Angeklagte die Briefe deshalb weggeworfen, so käme nur versuchter Diebstahl in Betracht (BGH StV 1990, 408; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1).
  • BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73

    Gefährlicher Eingriff in den Schienenbahnverkehr - Wurf eines Rundholzes auf ein

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95
    Erforderlich ist insoweit sowohl die Feststellung, welche Personen oder Sachen gefährdet waren, als auch die Umschreibung eines Geschehensablaufs, bei dem der Eintritt eines Schadens nahelag (vgl. BGHSt 18, 271, 272; BGH VRS 45, 38; NStZ 1985, 263;Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229: BGH bestätigt Urteil des

    Für die Tatbestände des § 315c Abs. 1 Nr. 1 und 2a) bis f) StGB ist aber anerkannt, dass deren Täter nur sein kann, wer durch sein eigenes Fahrverhalten eines der genannten Rechtsgüter gefährdet hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 339/07 Rn. 2; Beschluss vom 2. Mai 1995 - 4 StR 187/95, NZV 1995, 364; Urteil vom 27. Juli 1962 - 215/62, BGHSt 18, 6, 8 f.; Ernemann in SSW-StGB, 5. Aufl., § 315c Rn. 1 und 31; krit. dazu Auerbach, Die eigenhändigen Delikte, 1978, S. 112 ff.).
  • BGH, 09.08.2007 - 4 StR 339/07

    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (Eigenhändigkeit bei Täterschaft:

    Für die Annahme (mit-)täterschaftlichen Handelns des Angeklagten wäre dies jedoch erforderlich gewesen, da § 315 c StGB ein eigenhändiges Delikt ist, mithin (Mit-)Täter nur derjenige sein kann, der die Tatbestandshandlung selbst verwirklicht (vgl. BGH NJW 1996, 208).
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