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   BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89   

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BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89 (https://dejure.org/1989,1443)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1989 - 4 StR 190/89 (https://dejure.org/1989,1443)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1989 - 4 StR 190/89 (https://dejure.org/1989,1443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Verkehrsdelikten - Schutzgut des Delikts Gefährdung des Straßenverkehrs ist vorrangig die Sicherheit des Straßenverkehrs - Verkehrsverstöße während eines ununterbrochenen Fluchtvorgangs bilden eine natürliche Handlungseinheit und werden ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Gefährdung mehrerer Personen durch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2550
  • MDR 1989, 834
  • NZV 1989, 357
  • StV 1989, 435
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 31.03.1977 - 4 StR 80/77

    Billigendes Inkaufnehmen einer tödlichen Folge bei Zudrücken des Halses unter

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Auch bei der gleichzeitigen konkreten Gefährdung mehrerer Personen verwirklicht der Täter den Tatbestand des § 315 b StGB nur einmal und nicht in gleichartiger Tateinheit (Aufgabe von BGH VRS 55, 185).

    Der Bundesgerichtshof hat zwar im Urteil vom 31. März 1977 - 4 StR 80/77 - (VRS 55, 185) ausgesprochen, wer sein Kraftfahrzeug auf zwei Personen zusteuere und beide gefährde, mache sich des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in gleichartiger Tateinheit schuldig.

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen Fluchtweges begeht, tateinheitlich verübt sind (BGHSt 22, 67, 76 m.w.Nachw.; BGH, Beschlüsse vom 23. August 1983 - 4 StR 239/83 - und vom 23. Februar 1984 - 4 StR 41/84).

    Die ununterbrochene Fahrt ist damit ein in sich geschlossenes, zusammengehörendes Verhalten und bildet daher eine natürliche Handlungseinheit (BGHSt 22, 67, 76).

  • BayObLG, 26.07.1983 - RReg. 2 St 194/83

    Gefährdung; Straßenverkehr; Tatbestand; Verletzung; Mehrere; Personen

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Daher ist in einem solchen Fall nur eine Straftat und keine gleichartige Tateinheit gegeben (ebenso Engelhardt DRiZ 1982, 106, 107; Krumme, Straßenverkehrsgesetz, § 315 b StGB Rdn. 50, vgl. auch BayObLG NJW 1984, 68).
  • BGH, 14.05.1970 - 4 StR 131/69

    Zechkameraden - § 315c StGB, Einwilligung; § 226a StGB aF (§ 228 StGB nF),

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Demgegenüber ist der Bundesgerichtshof der Ansicht, daß in § 315 c StGB allgemein die Sicherheit des Straßenverkehrs geschützt wird, die durch das Führen eines Fahrzeugs im fahruntüchtigen Zustand gefährdet wird, und nur daneben auch die konkret gefährdeten Rechtsgüter geschützt werden (BGHSt 23, 261, 263).
  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 240/81

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Eingriff in den öffentlichen

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Genauso ist es hier: Strafgrund des § 315 b StGB ist die Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs durch den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr als solchen (BGH VRS 61, 122 123).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Daher hat der Senat im Urteil vom 20. Oktober 1988 - 4 StR 335/88 - (NJW 1989, 1227 [BGH 20.10.1988 - 4 StR 335/88]) angenommen, daß der Täter auch bei der konkreten Gefährdung mehrerer Personen den Tatbestand des § 315 c StGB nur einmal und nicht in gleichartiger Tateinheit verwirkliche, da sich die von der einen Trunkenheitsfahrt ausgehende Gefährdung insofern nur in unterschiedlichem Umfang konkretisiere.
  • BGH, 10.01.1969 - 4 StR 506/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Die Strafkammer verweist insofern auf das Senatsurteil vom 10. Januar 1969 - 4 StR 506/68 (VRS 36, 354).
  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 392/79

    Rechtsgrundsätze für eine so genannte Polizeiflucht - Annahme einer natürlichen

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Die auf einer solchen Flucht begangenen Verkehrsstraftaten bilden eine natürliche Handlungseinheit (BGH, Urteil vom 23. April 1979 - 4 StR 392/79, bei Hürxthal DRiZ 1980, 143).
  • BGH, 23.08.1983 - 4 StR 239/83

    Einsatz eines Fluchtfahrzeugs als bewusst zweckwidriges Einsetzen eines

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen Fluchtweges begeht, tateinheitlich verübt sind (BGHSt 22, 67, 76 m.w.Nachw.; BGH, Beschlüsse vom 23. August 1983 - 4 StR 239/83 - und vom 23. Februar 1984 - 4 StR 41/84).
  • BGH, 14.10.1983 - 4 StR 595/83

    Bildung einer natürlichen Handlungseinheit bei Begehung von Verkehrsstraftaten

    Auszug aus BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89
    Das gilt auch für ein in diesem Zusammenhang begangenes unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1983 - 4 StR 595/83).
  • BGH, 23.02.1984 - 4 StR 41/84

    Erforderlichkeit der Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in

  • BGH, 13.01.1988 - 4 StR 676/87

    Rückwirkungsverbot beim Computerbetrug - Gesichtspunkte bei der Bildung einer

  • BGH, 01.03.1988 - 4 StR 68/88

    Änderung des Schuldspruchs nach Wegfall einer Einzelstrafe

  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die

    (1) § 315b StGB schützt die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 4 StR 160/04, NStZ 2004, 625; Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 123; Beschluss vom 23. Mai 1989 - 4 StR 190/89, NJW 1989, 2550; Urteil vom 21. Mai 1981 - 4 StR 240/81, VRS 61, 122, 123; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 315b Rn. 3 und § 315 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Die vom Senat für die Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315 c StGB in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, daß die Gefährdung des vom Täter geführten Fahrzeugs unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zur Sachgefährdung nicht ausreicht (BGHSt 11, 148, 150 [BGH 18.12.1957 - 4 StR 554/57]; 27, 40, 43; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 31. Aufl. § 315 c StGB Rdn. 4; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 315 c Rdn. 17 jeweils m.w.Nachw.), gilt angesichts des gleichen Schutzgutes, nämlich der Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2), auch im Anwendungsbereich des § 315 b StGB (so auch Jagusch/Hentschel a.a.O. § 315 b StGB Rdn. 6).
  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 742/94

    Einheitlicher Tatentschluß - Verschiedene Gefahrenlagen - Natürliche

    Ob in Fällen des § 315 b StGB eine solche natürliche Handlungseinheit dann anzunehmen ist, wenn der Täter im Verlauf einer Fahrt vorsätzlich mehrere Gefahrenlagen herbeiführt, hat der Senat in seiner Entscheidung BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2 = NJW 1989, 2550 ausdrücklich offengelassen.

    Die Annahme einer einzigen Tat aufgrund natürlicher Handlungseinheit läßt sich in diesen Fällen nicht schon, wie der Generalbundesanwalt meint, aus der Rechtsprechung des Senats zur sogenannten "Polizeiflucht" herleiten, wonach Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe einer einzigen ununterbrochenen "Flucht vor der Polizei" begeht, tateinheitlich verübt sind (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2 m.w.N.).

    Geschütztes Rechtsgut dieser Strafnorm ist zwar ebenso wie der des § 315 c StGB die Sicherheit des Straßenverkehrs (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2).

  • BGH, 26.08.1997 - 4 StR 350/97

    Rechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den

    Dieses Ergebnis wird auch durch den Strafgrund der Vorschrift des § 315 b StGB gestützt, durch die in erster Linie die Sicherheit des Straßenverkehrs allgemein und nur daneben auch die individuellen Rechtsgüter geschützt werden (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00

    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs; Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Täter, der im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt mehrere Personen konkret gefährdet, nur eine Tat (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH NStZ-RR 1997, 331, 332); dazu stehen die beiden Vergehen nach § 142 StGB in Tateinheit (BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 b und § 142 Rdn. 56 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.05.1993 - 4 StR 259/93

    Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen Fluchtweges begeht, tateinheitlich verübt (BGHSt 22, 67, 76; BGH, Beschluß vom 23. Mai 1989 - 4 StR 190/89 - m.w.N.).

    Der Senat kann, zumal sich der Unrechts- und Schuldgehalt der Taten durch die andere rechtliche Bewertung des Konkurrenzverhältnisses nicht geändert hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1992 - 4 StR 623/91 - und vom 23. Mai 1989 - 4 StR 190/89), ausschließen, daß die Strafkammer ohne die weggefallenen Einzelstrafen auf eine mildere Gesamtstrafe erkannt hätte.

  • BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94

    Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht -

    Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hat sich der Angeklagte - tateinheitlich zu den übrigen auf dem Fluchtweg begangenen Straftaten (vgl. BGHSt 22, 67, 75, 76; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2 m.w.N.) - auch wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 2 StGB) schuldig gemacht.
  • OLG Zweibrücken, 16.12.1991 - 1 Ss 209/91

    Urteil; Verurteilter; Verurteilung; Angeklagter; Beweis; Tatsachen; Früheres;

    Allein aus der gleichzeitigen Gefährdung beider Insassen beim ersten Vorgang könnte nämlich nicht die Erfüllung des § 315 b StGB (und noch weniger des § 240 StGB) in gleichartiger Tateinheit abgeleitet werden (vgl. BGH NJW 1989, 2550).
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