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   BGH, 09.07.1965 - 4 StR 191/65   

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https://dejure.org/1965,329
BGH, 09.07.1965 - 4 StR 191/65 (https://dejure.org/1965,329)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1965 - 4 StR 191/65 (https://dejure.org/1965,329)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1965 - 4 StR 191/65 (https://dejure.org/1965,329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriffe "Anlieger" und "Anliegerverkehr" - Erlaubnis zur Benutzung eines an einer gesperrten Straße liegenden bebauten oder unbebauten Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 21; StVO § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausnahmeerlaubnis "Anlieger frei" bezieht sich auch auf Verkehr mit den Anliegern - Anliegerverkehr ist Verkehr von und zu den an gesperrter Straße liegenden Grundstücken und Geschäften

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 242
  • NJW 1965, 1870
  • MDR 1965, 927
  • DB 1965, 1554
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99

    Anlieger; Anliegerverkehr; Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm;

    aa) Das Straßenverkehrsrecht definiert den Anlieger - ebensowenig im übrigen wie den Anwohner (vgl. hierzu Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 3 C 11.97 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 37) - nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1965 - 4 StR 191/65 - BGHSt 20, 242 ; BayObLG, Beschluß vom 8. Oktober 1980 - 2 Ob OWi 327/80 - VRS 60, 152; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. Mai 1989 - 1 Ss 73/89 - NJW 1989, 2483 f.).
  • LG Saarbrücken, 23.03.2012 - 13 S 207/11

    Haftungsverteilung: Einbrechen eines Fahrzeugs auf einer unzureichend gesicherten

    Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger in diesem Fall überhaupt Teil des berechtigten Anliegerverkehrs gewesen wäre (vgl. dazu BGHSt 20, 242; BVerwG, Urteil vom 15.02.2000 - 3 C 14/99, NJW 2000, 2121; Burmann/Heß/Jahnke/Janker aaO § 2 StVO Rn. 82 ff, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95

    Baugenehmigung für ein Außenbereichsvorhaben: Erstreckung der Privilegierung des

    Der Fahrzeugverkehr der Selbstpflücker ist auch als "Anliegerverkehr" zu qualifizieren, wie er bis Juni 1995 auf dem Feldweg ... straßenverkehrsrechtlich zulässig gewesen ist, da es hierfür ausreicht, daß ein Grundstück mit ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Anliegers benutzt wird (vgl. BGH, Beschl. v. 09.07.1965 - 4 StR 191/65 -, NJW 1965, 1870 = BGHSt 20, 242; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Auflage, § 41 StVO RdNr. 248, Z 250).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.1993 - 6 K 4489/92

    Erweiterung; Fußgängerzone; Stadtkernbereich; Zufahrten; Geschäfte;

    Zum Anliegerverkehr gehört aber sowohl der Fahrverkehr der Straßenanlieger selbst als auch der Fahrverkehr derer, die zu den Anliegern Beziehungen irgendwelcher Art unterhalten oder anknüpfen wollen, gleichgültig ob er aus geschäftlichem oder privatem Anlaß erfolgt, (vgl. BGH, Beschluß v. 9.7.1965 - 4 StR 191/65 -, NJW 1965, 1870; OLG Hamm, Urteil v. 17.1.1969 - 1 Ss 1718/68 -, Verkehrsrechtliche Mitteilungen 1969, 47; sowie Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl. 1991, § 41 StVO, Rdnr. 248 zu Z 250 mit zahlreichen Beispielen).
  • OLG Zweibrücken, 05.05.1989 - 1 Ss 73/89
    Während bei einem bebauten Grundstück nach der Verkehrssitte in aller Regel zu vermuten ist, daß der übliche Zugang freigegeben ist, muß dies bei einem unbebauten Grundstück ausdrücklich oder stillschweigend erklärt sein (vgl. BGHSt 20, 242, 244; BayObLG, DAR 1967, 287; VerkMitt 1969, 35, 36).
  • VG Hannover, 15.11.2022 - 7 A 4592/21

    Bebauungsplan; Folgenbeseitigungsanspruch; Straßenrecht; Widmung; Anfechtung

    Der hier vielmehr maßgebliche Anliegerbegriff des Straßenverkehrsrechts (s. Zusatzzeichen 1020-30) ist durch die Rechtsprechung hinreichend konkretisiert (grundlegend BGH, Beschl. v. 09.07.1965 - 4 StR 191/65 -, juris).
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