Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.01.2017

Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2016 - 4 StR 192/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38962
BGH, 11.10.2016 - 4 StR 192/16 (https://dejure.org/2016,38962)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2016 - 4 StR 192/16 (https://dejure.org/2016,38962)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 192/16 (https://dejure.org/2016,38962)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,38962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 201a Abs. 4 StGB, § 74 Abs. 4 StGB, § 74b Abs. 2 StGB, §§ 74, 74a StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Einziehung im Rahmen einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 74 Abs. 2; StGB § 74 Abs. 4
    Rechtmäßigkeit einer Einziehung im Rahmen einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kinderpornographie - und die Einziehung von Handy und Laptop

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.06.2014 - 4 StR 128/14

    Einziehung (Verhältnismäßigkeit der Maßnahme)

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 4 StR 192/16
    Gemäß § 74b Abs. 2 StGB ist in Fällen der Einziehung nach §§ 74, 74a StGB zwingend (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2014 - 4 StR 128/14, NStZ-RR 2014, 274, und vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1) zu prüfen, ob unter Anordnung des Vorbehalts der Einziehung eine weniger einschneidende Maßnahme hätte getroffen werden können, durch die der Zweck der Einziehung gleichermaßen hätte erreicht werden können.

    Stünde damit ein milderes, im Vergleich zur sonst gebotenen Einziehung gleichermaßen geeignetes Mittel zur Verfügung, ist letztere vorzubehalten und eine entsprechende Anordnung zu treffen (Senatsbeschluss vom 18. Juni 2014 aaO).

  • BGH, 28.08.2012 - 4 StR 278/12

    Einziehung des Tatwerkzeugs (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 4 StR 192/16
    Gemäß § 74b Abs. 2 StGB ist in Fällen der Einziehung nach §§ 74, 74a StGB zwingend (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2014 - 4 StR 128/14, NStZ-RR 2014, 274, und vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1) zu prüfen, ob unter Anordnung des Vorbehalts der Einziehung eine weniger einschneidende Maßnahme hätte getroffen werden können, durch die der Zweck der Einziehung gleichermaßen hätte erreicht werden können.
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2021 - 6 StS 5/20

    Kriegsverbrechen eines in Deutschland lebenden Syrers; Revolutionärer

    Ein Vorbehalt der Einziehung nach § 74b Abs. 2 StGB in der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung kam nicht in Betracht, weil eine Löschung lediglich der inkriminierten Dateien von dem Datenträger mit der Gefahr verbunden ist, dass diese wiederhergestellt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 192/16, BeckRS 2016, 19422 Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2017 - 4 StR 192/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,1380
BGH, 11.01.2017 - 4 StR 192/16 (https://dejure.org/2017,1380)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2017 - 4 StR 192/16 (https://dejure.org/2017,1380)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - 4 StR 192/16 (https://dejure.org/2017,1380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,1380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO; § 132 Abs. 2, 3 GVG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
    Anhörungsrüge (Auslegung nach Wortlaut und Normzweck; analoge Anwendung auf Vorlegungspflicht, Recht auf einen gesetzlichen Richter)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 132 Abs. 2, 3 GVG, § 179 Abs. 1 StGB, § 356a StPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge gegen die Verwerfung der Revision als unbegründet; Verwerfung der Revision ohne Durchführung des gebotenen Anfrageverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anhörungsrüge gegen die Verwerfung der Revision als unbegründet; Verwerfung der Revision ohne Durchführung des gebotenen Anfrageverfahrens

  • rechtsportal.de

    Anhörungsrüge gegen die Verwerfung der Revision als unbegründet; Verwerfung der Revision ohne Durchführung des gebotenen Anfrageverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 197
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.12.2012 - 2 StR 585/11

    Richterablehnung wegen Befangenheit im Revisionsverfahren (Unzulässigkeit nach

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 4 StR 192/16
    Für eine entsprechende Anwendung des § 356a StPO auf solche Fälle ist kein Raum (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 2 StR 585/11 mwN; ebenso schon BFH, Beschluss vom 17. Juni 2005 - VI S 3/05, NJW 2005, 2639, 2640 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. März 2011 - 4 StR 637/10, StraFo 2011, 218).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 4 StR 192/16
    Soweit der Verurteilte eine Verletzung der Vorlegungspflicht (§ 132 Abs. 2, 3 GVG) geltend macht, weist der Senat darauf hin, dass der Sonderrechtsbehelf des § 356a StPO nach seinem Wortlaut und Normzweck, eine Durchsetzungsgarantie für das "prozessuale Urrecht' auf rechtliches Gehör zu schaffen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395, 408), nicht dazu bestimmt ist, dass damit auch behauptete Verletzungen von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG geltend gemacht werden können.
  • BGH, 05.11.2014 - 4 StR 34/14

    Anhörungsrüge; Recht auf richterliches Gehör (Berücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 4 StR 192/16
    Ebenso wenig ist das Revisionsgericht verpflichtet, vor seiner Entscheidung über ein Rechtsmittel des Angeklagten diesen auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (Senatsbeschluss vom 5. November 2014 - 4 StR 34/14 mwN).
  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 4 StR 192/16
    Für eine entsprechende Anwendung des § 356a StPO auf solche Fälle ist kein Raum (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 2 StR 585/11 mwN; ebenso schon BFH, Beschluss vom 17. Juni 2005 - VI S 3/05, NJW 2005, 2639, 2640 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. März 2011 - 4 StR 637/10, StraFo 2011, 218).
  • BGH, 29.09.2009 - 1 StR 426/09

    Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (Begriff des

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 4 StR 192/16
    Dies gilt auch für die ergänzenden Ausführungen im Schriftsatz vom 23. Mai 2016 zu der zunächst nur allgemein erhobenen Rüge der Verletzung materiellen Rechts, die sich u.a. bereits eingehend mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 426/09, BGHSt 54, 169 ff.) befassen, die der Verurteilte nunmehr zur Begründung der behaupteten Divergenz heranzieht.
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 4 StR 192/16
    Eine (weiter gehende) Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, StraFo 2007, 463 mwN).
  • BGH, 24.03.2011 - 4 StR 637/10

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 4 StR 192/16
    Für eine entsprechende Anwendung des § 356a StPO auf solche Fälle ist kein Raum (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 2 StR 585/11 mwN; ebenso schon BFH, Beschluss vom 17. Juni 2005 - VI S 3/05, NJW 2005, 2639, 2640 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. März 2011 - 4 StR 637/10, StraFo 2011, 218).
  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 654/19

    Ablehnung eines Richters (Statthaftigkeit nur vor Ergehen einer Entscheidung auch

    Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter kann mit einer Anhörungsrüge nicht geltend gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 20. November 2019 - 2 StR 589/18 Rn. 4; vom 11. Januar 2017 - 4 StR 192/16 Rn. 3; vom 13. Dezember 2012 - 2 StR 585/11 Rn. 6; jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht