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   BGH, 20.05.1999 - 4 StR 193/99   

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BGH, 20.05.1999 - 4 StR 193/99 (https://dejure.org/1999,8860)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1999 - 4 StR 193/99 (https://dejure.org/1999,8860)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 4 StR 193/99 (https://dejure.org/1999,8860)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 193/99
    Der Nebenkläger hat nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß er das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 1, 2, 5).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 193/99
    Der Nebenkläger hat nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß er das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 1, 2, 5).
  • BGH, 07.10.1987 - 3 StR 424/87

    Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen unzulässigem Revisionsbegehren

    Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 4 StR 193/99
    Der Nebenkläger hat nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß er das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 1, 2, 5).
  • BGH, 08.10.2002 - 4 StR 360/02

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Zurechnung des Verteidigerverschuldens;

    Damit entspricht die Revisionsbegründung nicht den sich aus § 400 Abs. 1 StPO ergebenden Anforderungen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5 und 10; Senat, Beschlüsse vom 19. November 1992 - 4 StR 547/92, 7. Januar 1993 - 4 StR 610/92 und 20. Mai 1999 - 4 StR 193/99).
  • BGH, 27.07.1999 - 4 StR 323/99

    Nebenklage; Gesetzesverletzung; Zulässigkeit

    Damit hat sie nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel der Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 401 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5; Senatsbeschlüsse vom 16 . März 1999 - 4 StR 68/99 - bzw. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 193/99).
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