Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.01.2009

Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2008 - 4 StR 196/08   

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https://dejure.org/2008,11056
BGH, 04.11.2008 - 4 StR 196/08 (https://dejure.org/2008,11056)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2008 - 4 StR 196/08 (https://dejure.org/2008,11056)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2008 - 4 StR 196/08 (https://dejure.org/2008,11056)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 356 StGB; § 263 StGB; § 27 StGB; § 52 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 23 Abs. 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Beihilfe zum schweren Parteiverrat (tatbestandliche Handlungseinheit; Akzessorietät der Beihilfe); Betrug (Sicherungsbetrug; mitbestrafte Nachtat); Verbot der Doppelverwertung; unzureichende Versagung der Versuchsmilderung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Tatmehrheit und tatbestandlicher Handlungseinheit bei Prozessbetrug; Tatbestandsvoraussetzungen der Beihilfe zum Parteiverrat; Inhalt des Schuldspruchs bei Verurteilung wegen schweren Parteiverrats gemäß § 356 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 356 Abs. 1; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 263

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08

    Hehlerei; Betrug; Konkurrenzen (mitbestrafte Nachtat; Sicherungsbetrug)

    Auszug aus BGH, 04.11.2008 - 4 StR 196/08
    Indem der Angeklagte die Rücknahme der Berufung des P. veranlasste und dadurch einen rechtskräftigen Zahlungstitel erlangte, setzte er lediglich den mit der Klageerhebung gegen P. begonnenen Prozessbetrug fort, ohne dass der Betrugsschaden dadurch erweitert wurde (vgl. BGH NStZ 2001, 195 f.; BGH, Urteil vom 27. August 2008 - 2 StR 329/08).
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 19/00

    Konkurrenzverhältnis von Betrug und Untreue; Mitbestrafte Nachtat; Tat im

    Auszug aus BGH, 04.11.2008 - 4 StR 196/08
    Indem der Angeklagte die Rücknahme der Berufung des P. veranlasste und dadurch einen rechtskräftigen Zahlungstitel erlangte, setzte er lediglich den mit der Klageerhebung gegen P. begonnenen Prozessbetrug fort, ohne dass der Betrugsschaden dadurch erweitert wurde (vgl. BGH NStZ 2001, 195 f.; BGH, Urteil vom 27. August 2008 - 2 StR 329/08).
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02

    Strafrahmenwahl beim Versuch (Gesamtschau der Tatumstände; Verwendung von

    Auszug aus BGH, 04.11.2008 - 4 StR 196/08
    Die eher floskelhafte Begründung für die Versagung der Strafrahmenmilderung nach § 23 Abs. 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB (UA 137) wird den Anforderungen der Rechtsprechung an die gebotene umfassende Würdigung insbesondere der versuchsbezogenen Gesichtspunkte, der Nähe zur Tatvollendung und der Gefährlichkeit des Versuchs (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 72) nicht gerecht.
  • BGH, 04.10.2023 - 6 StR 387/23

    Wertung der Tatausführung selbst zum Nachteil eines Angeklagten bei der

    Diese Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB die Tatbegehung als solche angelastet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2008 - 4 StR 196/08 Rn. 6; vom 27. November 2019 - 5 StR 467/19 Rn. 5 f.; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 692 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2009 - 4 StR 196/08 (1)   

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https://dejure.org/2009,15814
BGH, 13.01.2009 - 4 StR 196/08 (1) (https://dejure.org/2009,15814)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2009 - 4 StR 196/08 (1) (https://dejure.org/2009,15814)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 4 StR 196/08 (1) (https://dejure.org/2009,15814)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Außerordentlicher Rechtsbehelf gem. § 356a Strafprozessordnug (StPO) bei Verletzung des rechtlichen Gehörs; Voraussetzungen der Gewährung rechtlichen Gehörs; Nähere Bestimmung des Ziels der Anhörungsrüge gem. § 356a StPO

  • Judicialis

    StPO § 356a

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 356a
    Außerordentlicher Rechtsbehelf gem. § 356a Strafprozessordnug ( StPO ) bei Verletzung des rechtlichen Gehörs; Voraussetzungen der Gewährung rechtlichen Gehörs; Nähere Bestimmung des Ziels der Anhörungsrüge gem. § 356a StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.08.2008 - 3 StR 229/08

    Unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Begründung eines

    Auszug aus BGH, 13.01.2009 - 4 StR 196/08
    Es ist nicht geboten, wegen der nachträglichen Ausführungen des Beschwerdeführers die Akten an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben, damit diese ihre Antragsschrift ergänzt (BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.2008 - 4 StR 514/07

    Unbegründete Anhörungsrüge (Gewährung rechtlichen Gehörs als Zweck der

    Auszug aus BGH, 13.01.2009 - 4 StR 196/08
    Soweit der Antragsteller meint, der Senat habe fehlerhaft entschieden, kann sein Vorbringen keinen Erfolg haben; denn die Anhörungsrüge dient, wenn - wie hier - rechtliches Gehör gewährt worden ist, nicht dazu, das Revisionsgericht zu veranlassen, das Revisionsvorbringen und die mit der Revision angegriffene Entscheidung nochmals zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 4 StR 514/07 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.2018 - 1 StR 399/15

    Anhörungsrüge (Zulässigkeit: erforderliche Begründung der Rüge)

    Die Anhörungsrüge gemäß § 356a StPO hat nicht den Zweck, das Revisionsgericht zur Prüfung versäumten Revisionsvorbringens zu einer möglichen Gehörsverletzung (oder sonstigen Verfahrensfehlern) im erstinstanzlichen Verfahren zu veranlassen (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 4 StR 196/08, juris Rn. 4 mwN; Löwe/Rosenberg/Franke, StPO, 26. Aufl., § 356a Rn. 4 mwN).
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