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   BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90   

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https://dejure.org/1990,571
BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90 (https://dejure.org/1990,571)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1990 - 4 StR 208/90 (https://dejure.org/1990,571)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1990 - 4 StR 208/90 (https://dejure.org/1990,571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als sachlichrechtlicher Mangel des Urteils - Begründungspflicht der Strafkammer bei freizusprechenden Strafurteilen - Unzureichende Begründung durch alleinige Wiedergabe gegensätzlicher Bekundungen - Würdigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 448
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90
    Es bietet deshalb keine geeignete Grundlage für die Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGH NJW 1980, 2423; BGH, Beschluß vom 27. September 1983 - 4 StR 550/83, mitgeteilt StV 1984, 64).

    Auch hierbei muß das Gericht zunächst darlegen, welchen Sachverhalt es als festgestellt erachtet (BGH NJW 1980, 2423).

    Die Strafkammer hätte von der Einlassung des Angeklagten ausgehen und diese anschließend unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eingehend würdigen müssen (BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH, Urteil vom 20. Februar 1974 - 3 StR 9/74, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1974, 548).

  • BGH, 07.02.1980 - 4 StR 680/79

    Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für eine erheblich verminderte

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90
    Ausgehend von dem Grundsatz, daß entlastende Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine ausreichenden Beweise gibt, vom Richter nicht ohne weiteres als unwiderlegbar der Entscheidung zugrunde zu legen sind (BGH NStZ 1983, 133, 134; Urteil vom 7. Februar 1980 - 4 StR 680/79; Hürxthal in KK StPO 2. Aufl. § 261 Rdn. 28), hätte sie auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses wertend darüber befinden müssen, ob die Angaben des Angeklagten geeignet sind, die Überzeugungsbildung zu beeinflussen (BGH NStZ 1983, 133; VRS 27, 105, 106).
  • BGH, 10.09.1985 - 1 StR 292/85

    Erfordernis der Darlegung für die Gründe der Glaubwürdigkeit eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90
    Die Zurückweisung einer Einlassung erfordert hierbei nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH, Urteil vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85, mitgeteilt bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 208 m. w. Nachw.).
  • BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82

    Gesamtwürdigung mehrer Beweiszeichen - Würdigung entlastender Angaben des

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90
    Ausgehend von dem Grundsatz, daß entlastende Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine ausreichenden Beweise gibt, vom Richter nicht ohne weiteres als unwiderlegbar der Entscheidung zugrunde zu legen sind (BGH NStZ 1983, 133, 134; Urteil vom 7. Februar 1980 - 4 StR 680/79; Hürxthal in KK StPO 2. Aufl. § 261 Rdn. 28), hätte sie auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses wertend darüber befinden müssen, ob die Angaben des Angeklagten geeignet sind, die Überzeugungsbildung zu beeinflussen (BGH NStZ 1983, 133; VRS 27, 105, 106).
  • BGH, 27.09.1983 - 4 StR 550/83

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Förderns der Prostitution,

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90
    Es bietet deshalb keine geeignete Grundlage für die Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGH NJW 1980, 2423; BGH, Beschluß vom 27. September 1983 - 4 StR 550/83, mitgeteilt StV 1984, 64).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90
    Die Strafkammer hätte von der Einlassung des Angeklagten ausgehen und diese anschließend unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eingehend würdigen müssen (BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH, Urteil vom 20. Februar 1974 - 3 StR 9/74, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1974, 548).
  • BGH, 20.02.1974 - 3 StR 9/74

    Verurteilung wegen schweren Raubes - Erfordernis der umfassenden Würdigung aller

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90
    Die Strafkammer hätte von der Einlassung des Angeklagten ausgehen und diese anschließend unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eingehend würdigen müssen (BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH, Urteil vom 20. Februar 1974 - 3 StR 9/74, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1974, 548).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90
    Eine solche bloße Wiedergabe gegensätzlicher Bekundungen genügt aber der Begründungspflicht nicht (BGH NStZ 1985, 184).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Nur hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (BGH, Urteile vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NJW 2013, 1106; vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 236/11; vom 17. Mai 1990 - 4 StR 208/90, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4; vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2).
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16

    Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten

    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss im Rahmen der Urteilsgründe zunächst der Anklagevorwurf aufgezeigt und sodann der festgestellte Sachverhalt dargelegt werden (BGH NStZ 1990, 448; NJW 1980, 2123; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 267 StPO Rn. 33).
  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei

    Im Rahmen der Beweiswürdigung hat das Urteil jedoch von den Einlassungen der Angeklagten auszugehen und diese unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eingehend zu bewerten (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4).
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