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   BGH, 15.08.2019 - 4 StR 21/19   

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https://dejure.org/2019,32645
BGH, 15.08.2019 - 4 StR 21/19 (https://dejure.org/2019,32645)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2019 - 4 StR 21/19 (https://dejure.org/2019,32645)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2019 - 4 StR 21/19 (https://dejure.org/2019,32645)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Tateinheit bei Fahren ohne Fahrerlaubnis und Eigentumsdelikte

  • IWW

    § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 265 StPO, § 69b Abs. 1 Satz 3 StGB, § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4, § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV, § 473 Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung; Strafbarkeit wegen versuchten Diebstahls sowie wegen versuchten Computerbetrugs; Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Verbot der Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • rewis.io

    Einheitliches Tatgeschehen: Fahren ohne Fahrerlaubnis und mehrere Eigentumsdelikte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 69a Abs. 1 S. 3
    Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung; Strafbarkeit wegen versuchten Diebstahls sowie wegen versuchten Computerbetrugs; Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Verbot der Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus BGH, 15.08.2019 - 4 StR 21/19
    Eines Hinweises auf diese gesetzliche Folge bedarf es in der Urteilsformel nicht (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, NZV 1996, 500, 502; siehe auch BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 28/10, DAR 2012, 102, 103).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Auszug aus BGH, 15.08.2019 - 4 StR 21/19
    Eines Hinweises auf diese gesetzliche Folge bedarf es in der Urteilsformel nicht (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, NZV 1996, 500, 502; siehe auch BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 28/10, DAR 2012, 102, 103).
  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    Auszug aus BGH, 15.08.2019 - 4 StR 21/19
    Etwas anderes gilt nur, wenn die Fortsetzung der Fahrt auf einem neu gefassten Willensentschluss des Täters beruht (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18 - mwN).
  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug durch Anmietung von Fahrzeugen zur gewinnbringenden

    Damit war aber der mehrfache Gebrauch derselben unechten Urkunde auf der Fahrt zum Treffpunkt, durch das Vorführen des Fahrzeugs mit dem entwendeten Kennzeichen bei den Verkaufsgesprächen und - für den Fall des Misslingens - auch das anschließende Führen des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr von einem Gesamtvorsatz des Angeklagten getragen, so dass insoweit nur eine einheitliche Urkundenfälschung vorliegt, die auch das zweimalige Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Tateinheit verbindet (vgl. im Übrigen zur Fortsetzung der Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18, juris Rn. 6; vom 15. August 2019 - 4 StR 21/19, juris Rn. 3 jeweils mwN).
  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 552/21

    Besonders schwerer Fall des Computerbetrugs (natürliche Handlungseinheit:

    Bei der Bewertung der Taten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den Angeklagten O. als jeweils zwei idealkonkurrierende Delikte nach § 21 Abs. 1 StVG in den Fällen 2, 3, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei einer von vornherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt durch kurze Unterbrechungen nicht in selbständige Taten aufgespalten wird (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 StR 21/19; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 21 StVG Rn. 25 mwN).
  • BGH, 23.03.2021 - 1 StR 53/21

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tateinheit mit Diebstahl bei Diebesfahrten und bei nur

    Etwas anderes kann nach einer Fahrtunterbrechung zwar gelten, wenn die Fortsetzung der Tat auf einem neu gefassten Willensentschluss beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. August 2019 - 4 StR 21/19 Rn. 3 und vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18 Rn. 6 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23

    Strafklageverbrauch bei materiell-rechtlicher Tatmehrheit

    Soweit in vereinzelten Entscheidungen sogar Tateinheit im Sinne des § 52 StGB zwischen dem Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einem während einer Fahrtunterbrechung begangenen Diebstahls (BGH, Beschluss vom 23.03.2021 - 1 StR 53/21 - juris) oder versuchten Computerbetruges angenommenen wird (BGH, Beschluss vom 11.01.2022 - 6 StR 552/21; BGH, Beschluss vom 15.08.2019 - 4 StR 21/19 - alle juris) scheidet dies vorliegend schon aufgrund der langen Unterbrechung - der Angeklagte hatte das Fahrzeug von 20.16 Uhr bis 22.20 Uhr in einer Nebenstraße in der Nähe der Wohnung der Geschädigten abgestellt - aus.
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